Brände richten sich nicht nach Gesetzen oder dem Kalender (FOTO)
Geschrieben am 29-11-2017 |
Berlin (ots) -
Bis zum 31. Dezember 2018 müssen auch bestehende Wohnungen in
Thüringen mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Für Neu- und Umbauten
gilt die Rauchmelderpflicht bereits seit dem 29. Februar 2008, also
fast zehn Jahre. Die Initiative "Rauchmelder retten Leben" appelliert
an alle Wohneigentümer, die ihren Wohnraum noch nicht ausgestattet
haben, nicht bis zum Ende der Übergangsfrist zu warten, sondern
sobald wie möglich sämtliche Wohngebäude mit Rauchmeldern
auszustatten. Das gilt für selbstgenutzte ebenso wie für vermietete
Immobilien.
Richtige Wartung zwingend erforderlich!
"Wenn es brennt, ist es leider zu spät. Wohneigentümer in
Thüringen sollten deshalb nicht bis zur letzten Minute warten.
Installieren Sie jetzt Rauchmelder in Ihren eigenen vier Wänden und
in Ihren vermieteten Wohnungen und schützen Sie schnellstmöglich das
Leben Ihrer Familie, Nachbarn und Mieter", empfiehlt Christian
Rudolph, Vorsitzender der Initiative "Rauchmelder retten Leben" und
ergänzt: "Noch immer stirbt in Deutschland jeden Tag durchschnittlich
ein Mensch an den Folgen eines Brandes. Rauchwarnmelder hätten sie
warnen können." Neben der Installation ist auch die richtige Wartung
zwingend erforderlich. Auch hier ist der Eigentümer in der Pflicht.
Die von ihm installierten Rauchmelder müssen entsprechend den
Herstellerangaben, mindestens jedoch einmal jährlich, auf ihre
Funktionsfähigkeit überprüft und ggf. gewartet werden, um so
die Betriebsbereitschaft der Melder sicherzustellen.
Wo und wie müssen Rauchmelder installiert werden?
Laut Bauordnung müssen in Thüringen alle Kinder- und Schlafzimmer
sowie angrenzende Flure, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder
Freie führen, mit mindestens einem Rauchmelder ausgestattet sein. In
Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als
Fluchtweg und muss mit mindestens einem Melder am höchsten Punkt
ausgestattet werden. Weitere Geräte sollten idealerweise in
Aufenthaltsräumen wie im Wohnzimmer angebracht werden, da hier durch
viele elektrische Geräte die Brandgefahr besonders groß ist.
Rauchmelder müssen immer laut Bedienungsanleitung und mit dem
Montagematerial befestigt werden, das der Verpackung beigefügt ist.
Dabei sollten sie möglichst immer in der Mitte der Zimmerdecke, aber
mindestens 50 Zentimeter entfernt von Wänden, Lampen, Balken oder
Unterzügen angebracht werden.
Worauf Verbraucher beim Kauf von Rauchmeldern achten sollten
Gesetzlich vorgeschrieben für Rauchmelder sind das CE-Kennzeichen
und die DIN-Angabe EN 14604. "Dieser Mindeststandard sagt aber nichts
über die Qualität aus," erklärt Christian Rudolph und ergänzt: "Für
Verbraucher ist der Qualitätsunterschied von außen schwer erkennbar.
Wer auf Nummer sicher gehen will und Wert auf zuverlässige Qualität
legt, sollte sich daher für Q-Rauchwarnmelder entscheiden." Auch die
Stiftung Warentest rät vom Kauf günstiger Rauchwarnmelder mit
austauschbaren Batterien ab. Rauchmelder mit dem Qualitätszeichen "Q"
sind verlässlicher, robuster sowie komfortabler durch die
festeingebaute 10-Jahres-Batterie und sorgen für weniger
Falschalarme.
Pressefotos und Statistiken unter:
www.rauchmelder-lebensretter.de/presse
Pressekontakt:
Forum Brandrauchprävention e.V.
"Rauchmelder retten Leben"
Frau Claudia Groetschel
Tel.: 030/44 02 01 30
E-Mail: redaktion@rauchmelder-lebensretter.de
Original-Content von: Rauchmelder retten Leben, übermittelt durch news aktuell
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