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Weihnachtsshopping im Internet: Wenn sich private Pakete am Arbeitsplatz stapeln / R+V-Infocenter: Vorher um Erlaubnis fragen

Geschrieben am 30-11-2017

Wiesbaden (ots) - Geschenke mit einigen Klicks bestellen: Gerade
in der Adventszeit boomt der Onlinehandel. Doch wer sich private
Pakete ungefragt ins Büro schicken lässt, kann sich viel Ärger
einhandeln, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.

Zur Sicherheit um Erlaubnis fragen

Pakete am Arbeitsplatz in Empfang nehmen: Das ist zeitsparend und
praktisch, besonders wenn zuhause niemand dem Paketboten öffnen kann.
Viele Unternehmen dulden diese privaten Lieferungen, solange der
Aufwand dafür im Rahmen bleibt. Vor der ersten Bestellung an die
Unternehmensadresse sollten Arbeitnehmer jedoch klären, ob das
erlaubt ist. Einen rechtlichen Anspruch darauf haben sie nicht. "Der
Arbeitgeber kann durch sein Weisungsrecht frei bestimmen, ob er
private Paketbestellungen an die Betriebsadresse zulässt oder nicht",
sagt Axel Döhr, Arbeitsrechtsexperte beim R+V-Infocenter.

Abmahnung möglich

Das bedeutet: Hat der Chef ausdrücklich ein Verbot ausgesprochen,
müssen sich die Arbeitnehmer daran halten. Ansonsten droht ihnen eine
Abmahnung - und im Wiederholungsfall sogar die Kündigung. "In einigen
Unternehmen finden sich solche Angaben in der Betriebsordnung", so
R+V-Experte Döhr. "Wenn private Angelegenheiten generell verboten
sind, gilt das auch für die Zustellung privater Pakete."

Die Paketzusteller haben jedoch darauf reagiert, dass nicht alle
Berufstätige so einfach eine Lieferadresse angeben können. Sie bieten
die Möglichkeit, Pakete an Packstationen, an Nachbarn, an sichere
Ablageorte zu Hause oder zu Wunschterminen zu liefern.

www.infocenter.ruv.de



Pressekontakt:
R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek@arts-others.de
http://www.infocenter.ruv.de

Original-Content von: R+V Infocenter, übermittelt durch news aktuell


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