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Restalkohol nach der Weihnachtsfeier: Auto am nächsten Morgen stehen lassen / R+V24: Führerscheinwissen im Test

Geschrieben am 30-11-2017

Wiesbaden (ots) - Wer auf dem Weihnachtsmarkt oder bei der
Weihnachtsfeier in fröhlicher Runde Glühwein und Punsch genießt,
weiß, dass er nicht mehr ans Steuer darf. Wie sieht es aber am
nächsten Morgen aus? Darf man da wieder unbesorgt losfahren? Nein!
Das schätzen 95 % der deutschen Autofahrer ganz richtig ein, wie eine
aktuelle Studie des Kfz-Direktversicherers R+V24 zeigt. "Um größere
Mengen Alkohol abzubauen, benötigt der Körper mehrere Stunden", sagt
Anka Jost, Kfz-Expertin der R+V24 Direktversicherung. "Da kann auch
am nächsten Morgen der Blutalkoholgehalt noch über der Promillegrenze
liegen."

Wer am Morgen nach einem feuchtfröhlichen Abend mit dem Auto
losfahren will, gefährdet womöglich andere Verkehrsteilnehmer und
riskiert seinen Führerschein. Denn eine "kurze Nacht" nach einer
Feier reicht oft nicht aus, um den getrunkenen Alkohol abzubauen.
Jeder Mensch reagiert anders auf Alkohol. Wie schnell Alkohol
abgebaut wird, hängt deshalb von Größe, Gewicht und Geschlecht ab -
und auch davon, was man am Abend gegessen hat. Als grobe Faustregel
gilt: Rund 0,1 g Alkohol im Blut werden pro Stunde abgebaut. Das
entspricht 0,1 Promille.

Zur Orientierung: Eine kleine Flasche Bier hat zum Beispiel rund
12,7 g Alkohol, ein Glas Wein oder Sekt (0,1 l) enthält 8,8 g, eine
Tasse Glühwein (7 Vol.-%) 11,2 g und die Tasse Punsch (5 Vol.-%) rund
8 g reinen Alkohol. Der Genuss einer Tasse Glühwein (mit 7 Vol.-%)
schlägt bei einem 80 kg schweren Mann mit etwa 0,2 Promille
Blutalkohol zu Buche. Bei einer Frau mit 55 kg Gewicht sind es ca.
0,34 Promille. "Wie viele Promille jemand nach dem Genuss
alkoholischer Getränke tatsächlich im Blut hat, ist von vielen
individuellen Faktoren abhängig", so Anka Jost. "Jeder
verantwortungsvolle Verkehrsteilnehmer sollte deshalb das Auto am
besten stehen lassen und mit Bus oder Bahn fahren, wenn er Alkohol
getrunken hat. Wenn nötig, auch am nächsten Morgen."

Alkohol am Steuer gilt ab 0,5 Promille als Ordnungswidrigkeit.
"Doch selbst wer unter der Alkoholgrenze von 0,5 Promille liegt, muss
mit Konsequenzen rechnen, wenn er sich im Straßenverkehr auffällig
verhält", so die Versicherungsexpertin. Ein Autofahrer, der mit einem
Blutalkoholgehalt von 0,3 Promille andere gefährdet oder sogar einen
Unfall baut, kann mit Punkten, Führerscheinentzug, Geld- oder
Freiheitsstrafe sanktioniert werden. Wichtig: Für Fahranfänger gilt
die Null-Promille-Grenze.

"Führerscheinwissen im Test": Hintergrund der Befragung

Jeder dritte Führerscheinanwärter fällt durch die schriftliche
Theorieprüfung. Doch wie ist das mit langjährigen Autofahrern - wie
gut kennen sich diese mit den Regeln aus? Der Kfz-Direktversicherer
R+V24 hat das Führerscheinwissen anhand aktueller Prüfungsfragen
getestet. Ziel ist es, Autofahrern zu mehr Sicherheit im
Straßenverkehr verhelfen. Dazu führt die R+V24 unter anderem
regelmäßig Umfragen zu Verkehrsfragen durch, informiert über
richtiges Verhalten und über gesetzliche Vorschriften. Mehr Tipps auf
rv24.de



Pressekontakt:
R+V24
Anka Jost
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 533-73306
Telefax: 0611 533-77 73306
www.rv24.de

Original-Content von: R+V 24, übermittelt durch news aktuell


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