Rauchmelder-Pflicht in Bayern - Nachrüstfrist für bestehende
Wohnungen und Häuser läuft am 31.12. ab! (AUDIO)
Geschrieben am 01-12-2017 |
Berlin (ots) -
Anmoderationsvorschlag: In allen Bundesländern sind Rauchmelder
seit mehreren Jahren Pflicht. Je nach Bundesland sind die
Bestimmungen und die eingeräumten Übergangsfristen allerdings
unterschiedlich, um die kleinen Lebensretter zu installieren. In
Bayern läuft diese Frist jetzt zum Jahresende ab. Helke Michael hat
sich mal schlau gemacht, was das für jeden Einzelnen heißt.
Sprecherin: Was bislang nur für Neu- und Umbauten galt, wird ab
dem 31. Dezember auch für bereits bestehende Wohnungen und Häuser zur
Pflicht: Eigentümer müssen sie mit Rauchmeldern ausstatten, und zwar
ganz egal, ob sie die Räume vermietet haben oder selbst nutzen. Wird
die Frist nicht eingehalten, stehen nicht nur Leib und Leben auf dem
Spiel, sondern auch der Versicherungsschutz und ...
O-Ton 1 (Christian Rudolph, 11 Sek.): "...im schlimmsten Fall,
also wenn Menschen zu Schaden kommen, kann das auch strafrechtliche
Folgen haben. Außerdem können Geschädigte Schadensersatzansprüche
geltend machen, wenn der Eigentümer seiner Sorgfaltspflicht nicht
nachgekommen ist."
Sprecherin: Sagt Christian Rudolph von der Initiative "Rauchmelder
retten Leben" und erklärt, in welche Räume Rauchmelder gehören.
O-Ton 2 (Christian Rudolph, 18 Sek.): "Auf jeden Fall gehört ein
Rauchmelder in jedes Schlaf- und jedes Kinderzimmer. Mindestens ein
weiterer Rauchmelder muss in alle Fluren, über die der Rettungsweg
ins Freie führt. In Einfamilienhäusern gelten auch offene
Treppenhäuser als Fluchtwege. Auch hier muss ein Warnmelder am
höchsten Punkt montiert werden. Das ist so Pflicht!"
Sprecherin: Zusätzlich machen Rauchmelder auch in Wohn- und
Arbeitszimmern Sinn. Am sichersten sind übrigens geprüfte
Qualitätsrauchmelder, ...
O-Ton 3 (Christian Rudolph, 15 Sek.): "...die Sie an dem Symbol
mit dem Großbuchstaben 'Q' auf dem Gerät und der Verpackung erkennen
können. Das "Q" ist ein unabhängiges Prüfzeichen für hochwertige
Rauchmelder mit einer fest verbauten 10-Jahres-Batterie, die sich
schon vor Jahren am Markt etabliert hat und auch von der Feuerwehr
empfohlen wird."
Sprecherin: Bei der Wartung heißt es dann "Aufpassen"! Denn
während die bayrische Bauordnung besagt, dass Eigentümer nur in ihrem
eigenen Zuhause dafür zuständig sind, und ansonsten die jeweiligen
Mieter, ist laut bundesweitem Mietrecht der Vermieter bei allen
Pflicht-Rauchmeldern in der Verantwortung.
O-Ton 4 (Christian Rudolph, 17 Sek.): "Insofern müssen alle von
ihnen installierten Geräte mindestens einmal im Jahr überprüft
werden, ob sie noch richtig funktionieren. Der Eigentümer ist
natürlich ebenfalls dafür zuständig, die Rauchmelder, die nicht mehr
funktionieren, auszutauschen. Trotzdem kann es nicht schaden, wenn
auch Sie als Mieter die Geräte hin und wieder selber checken."
Abmoderationsvorschlag: Viel Zeit bleibt also nicht mehr: Bis zum
31. Dezember müssen alle Wohnhäuser und Wohnungen in Bayern mit
Rauchmeldern nachgerüstet sein. Alles, was Sie dazu wissen sollten,
finden Sie auch noch mal im Netz unter
www.rauchmelderlebensretter.de.
Pressekontakt:
Claudia Grötschel
Tel.:030/44 02 01-30
Mail:redaktion@rauchmelder-lebensretter.de
Original-Content von: Rauchmelder retten Leben, übermittelt durch news aktuell
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