Weihnachtsgeschenke: Viele Kinderspielsachen gesundheitsgefährdend
Geschrieben am 07-12-2017 |
Berlin (ots) -
- Spielsachen, Kleidung, Textilien und Modeaccessoires besonders
häufig gefährlich
- VdTÜV fordert unabhängige Spielzeugprüfung
- Verbrauchertipps für sichere Weihnachtsgeschenke
Die Weihnachtszeit hat begonnen und damit auch die Suche nach den
passenden Geschenken für die Kinder. Viele Kinderprodukte, die sich
auf dem Markt befinden, weisen gesundheitliche Risiken auf. Allein
2016 wurden 2044 Produkte in der EU als gefährlich eingestuft und
Warnungen ausgesprochen. Die häufigsten registrierten gefährlichen
Produkte sind Spielsachen (26%), Kleidung, Textilien und
Mode-Accessoires (13%) und elektronische Geräte (7%). Das höchste
Risiko geht von Verletzungsgefahren (25%), chemischen Belastungen
(23%) und Erstickungsgefahren (14%) aus (EU-Warnsystem Rapex - Rapid
Alert System).
VdTÜV-Präsident Prof. Dr. Stepken: "Es gibt immer wieder Befunde
über auch krebserregende Stoffe in Babyspielzeug. Gerade Kleinkinder
und Babys nehmen Spielzeug in den Mund und testen vieles aus, was
nicht vorhersehbar ist, deshalb muss Spielzeug sicher sein! Ob teuer
oder günstig, vom Spielzeug darf keine Gefahr für die verletzlichsten
Verbraucher ausgehen!"
In Deutschland und in der gesamten EU werden Spielsachen bisher
lediglich freiwillig auf Sicherheit unabhängig überprüft. Eine
pflichtmäßige Prüfung durch unabhängige Stellen wie etwa bei der
Einführung von Blutdruckmessgeräten, Fieberthermometern oder sterilen
Pflastern im Medizinbereich gibt es für Spielsachen nicht. "Es kann
nicht sein, dass wir die Sicherheit von Produkten für Kinder weniger
überprüfen als die für Erwachsene. Deshalb fordern wir seit langem
die Einführung einer Pflichtprüfung für Spielzeug von der Politik",
erläutert Prof. Dr. Stepken.
Spielsachen werden nach EU-Recht vermarktet. "Die neue
Bundesregierung muss sich bei der EU-Kommission für eine unabhängige
Sicherheitsprüfung von Spielsachen einsetzen", so der VdTÜV-Präsident
weiter. In anderen Staaten wie z. B. in den USA ist eine Drittprüfung
von Spielzeug selbstverständlich. "Deutschland sollte seine Haltung
zur Prüfung von Spielzeugen dringend überdenken und international mit
gutem Beispiel vorangehen statt hinten anzustehen", fasst Prof. Dr.
Stepken zusammen.
Solange es noch keine verpflichtende Spielsachenprüfung gibt,
sollten Verbraucher beim Kauf von Kinderprodukten folgende Hinweise
berücksichtigen:
1. Riechtest machen: Keine Artikel kaufen, die stark chemisch oder
nach Duftstoffen riechen. Denn dies kann ein Hinweis auf Schadstoffe
oder auf Weichmacher sein. Lackiertes Spielzeug, das mit der Haut
oder dem Mund in Berührung kommen kann, sollte grundsätzlich
speichel- und schweißfest sein. Möglichst auf Produkte zurückgreifen,
die von unabhängigen Prüfstellen untersucht wurden. Bei diesen
Untersuchungen fallen beispielsweise auch verbotene Schwermetalle in
Lacken auf.
2. Prüfzeichen geben Orientierung: Prüfzeichen wie das GS-Zeichen
für geprüfte Sicherheit geben Verbrauchern Orientierung und
Sicherheit. Unabhängige Stellen wie der TÜV prüfen die Produkte auf
alle sicherheitsrelevanten Probleme, die bei der Benutzung vorkommen
können und vergeben das GS-Zeichen. Es ist ein freiwilliges
Prüfzeichen, das gesetzlich geschützt ist. Es muss immer zusammen mit
dem prüfenden Institut auf dem Produkt abgebildet werden.
3. Bei elektrischem Spielzeug Batteriefach und Verkabelung prüfen:
Es ist darauf zu achten, dass sich das Batteriefach nur mit Werkzeug
öffnen lässt. Es verhindert, dass Kinder nicht mit der Säure oder
Schwermetallen in Berührung kommen oder die Kleinteile im schlimmsten
Fall verschlucken. Aber auch Ladegeräte, Akkus, Fernbedienungen oder
die Verkabelungen sollten von unabhängiger Seite überprüft sein.
Hierzu werden spezielle Tests an den Spielzeugen durchgeführt,
beispielsweise die elektromagnetische Verträglichkeit, Schutz vor
Überhitzung und Stromschlag oder der Einsatz im Freien bei Regen und
Schmutz.
4. Auf Ecken und Kanten achten: Bitten Sie das Verkaufspersonal
die Umverpackung zu öffnen, um das Produkt in die Hand nehmen zu
können. Wenn Sie das Spielzeug nicht anfassen oder daran riechen
dürfen, kaufen Sie es im Zweifel nicht. Achten Sie besonders auf
Produkte, die auch für Kinder bis zu drei Jahren vorgesehen sind und
entsprechend gekennzeichnet sind.
5. Kuscheltiere zuerst waschen: Wer wirklich sicher gehen möchte,
sollte Plüschtiere aus Gründen der Hygiene vor dem ersten Gebrauch
einmal nach den Herstellerangaben waschen. Insbesondere, wenn dies in
der Bedienungsanleitung empfohlen wird. Stoffpuppen oder Plüschtiere
aber gut trocknen lassen, damit sich keine Schimmelpilze bilden.
6. Hörtest: nicht zu laut: Spielzeuge, die Geräusche und Töne
erzeugen, sind bei Kindern beliebt. Doch sie dürfen nicht zu laut
sein, um das Gehör der Kinder nicht zu schädigen. Testen Sie die
Lautstärke, indem Sie sich das Produkt selbst ein paar Sekunden ans
Ohr halten. Ist es Ihnen zu laut, kaufen Sie es nicht.
7. Bedien-, Warn- und Produkthinweise müssen sichtbar sein: Das
Produkt muss im Reklamationsfall über Angaben zum Importeur und
Hersteller verfügen. Auch Bedienungs- und Warnhinweise müssen in
deutscher Sprache dem Produkt beigefügt sein und die CE-Kennzeichnung
muss erkennbar sein. Wenn diese Aufschriften fehlen, sollten Sie das
Produkt liegen lassen.
8. Datenschutz bei smarten Spielsachen beachten: Puppen, die mit
einer Cloud verbunden sind oder Spielekonsolen mit Netzanschluss,
werden als Weihnachtsgeschenk immer beliebter. Hier ist es wichtig,
dass Eltern Datenschutzeinstellungen für ihre Kinder vornehmen können
und dass die Spielzeuge den gesetzlichen Datenschutzvorgaben folgen.
Entsprechende Siegel geben hier Orientierung für den Verbraucher.
9. Nur bei sicheren Online-Plattformen bestellen:
Weihnachtsgeschenke sollten Sie online nur bei sicheren Quellen
beziehen. Wenn Angaben auf der Internetseite zu Ansprechpartnern, dem
Sitz des Anbieters oder der Fertigungsstätte des Produktes fehlen,
bestellen Sie es nicht. Auch hier bieten Prüfzeichen für
Verkaufsplattformen Verbrauchern eine Orientierung.
Pressekontakt:
Geraldine Salborn
VdTÜV Verband der TÜV e.V.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
T.: +49 30 760095-400
presse@vdtuev.de
www.vdtuev.de
twitter.com/vdtuev_news
Original-Content von: VdTÜV Verband der TÜV e.V., übermittelt durch news aktuell
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