(Registrieren)

Die "politische" Juncker-Kommission überlässt die Online-Glücksspielreform den Gerichten

Geschrieben am 07-12-2017

Brüssel (ots) - Die in der EU ansässigen und regulierten
Glücksspielanbieter nehmen die heutige Entscheidung der
Juncker-Kommission, ihre Arbeit zur Bekämpfung von Verstößen gegen
die Regelungen des EU-Binnenmarktes im Glücksspielsektor
einzustellen, zur Kenntnis. Hiervon ist auch ein gegenüber der
Bundesregierung in Deutschland bereits eingeleitetes Verfahren
betroffen. Mit einer Vielzahl von Gerichtsverfahren, mehr als 30
übereinstimmenden Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Union
(EuGH) und weiteren dort anhängigen Verfahren ist es offensichtlich,
dass der Online-Glücksspielsektor als ein per se
grenzüberschreitendes Angebot in verschiedenen Ländern - zu denen
auch Deutschland zählt - mit zahlreichen Verstößen gegen das EU-Recht
konfrontiert ist. Gleichzeitig nutzen Verbraucher oft unregulierte,
nicht in der EU ansässige Glücksspielangebote. Die
Kommissionsentscheidung steht zudem im Widerspruch zu den von der EU
selbst gesetzten politischen Prioritäten, insbesondere dem
EU-Programm für den Digitalen Binnenmarkt. Schließlich ist sie
unvereinbar mit den konzertierten Anstrengungen zur Verbesserung der
Verbrauchersicherheit sowie zur Bekämpfung der Geldwäsche und der
Spielmanipulation im Vorfeld der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft in
Russland im kommenden Jahr.

Die Vertragsverletzungsverfahren, die die Kommission heute
offiziell eingestellt hat, betreffen eine Reihe nationaler Gesetze
und Praktiken, die als schwerwiegende und eindeutige Verstöße gegen
das primäre EU-Recht und die Rechtsprechung des EuGH zu qualifizieren
sind. Auch gegen Deutschland war die Europäische Kommission zuletzt
2015 mit einem PILOT-Verfahren als Vorstufe eines
Vertragsverletzungsverfahrens vorgegangen. Die EGBA ruft in
Erinnerung, dass die Kommission hierin festgestellt hatte, dass das
staatliche Monopol für Sportwetten, das aufgrund der Feststellungen
des EuGH (C-316/07, Stoß u.a.; C-46/08, Carmen Media) von den
deutschen Gerichten als europarechtswidrig betrachtet wurde, im
regulierten Bereich wegen der Verzögerungen im Konzessionsverfahren
weiterhin fortdauert (später auch EuGH C-336/14, Ince). Gleichzeitig
hatte die Kommission bezweifelt, dass die 2012 von den Ländern
verabschiedete Experimentierklausel für Sportwetten, nach der für
einen Zeitraum von sieben Jahren Sportwetten mit einer Konzession
veranstaltet werden dürfen, wirtschaftlich noch Sinn mache, da die
Experimentierklausel bis 2019 befristet sei und noch immer keine
Konzessionen erteilt wurden. Die Kommission hatte zudem erhebliche
Zweifel am Erreichen der Ziele des Glücksspieländerungsstaatsvertrags
von 2012 geltend gemacht, wie dem Jugend- und Spielerschutz und einer
Bekämpfung der Spielsucht sowie von Gefahren für die Integrität des
Sports. Sie stellte zudem fest, dass die Lenkung des Glücksspiels in
geordnete und überwachte Bahnen bei einem Marktanteil von 30 % nicht
regulierter Glücksspiele als gescheitert betrachtet werden muss.
Diese Feststellungen der Kommission bleiben weiterhin uneingeschränkt
gültig.

Maarten Haijer, Generalsekretär der EGBA, stellt fest: "Die
heutige Entscheidung der Kommission fördert Glücksspielanbieter aus
Drittstaaten, die ihre Produkte unreguliert in der EU anbieten zu
Lasten in der EU lizenzierter und regulierter Anbieter. Die
Entscheidung der Kommission ist kein Präjudiz für die Rechtslage in
Deutschland. Die nationalen Gerichte als auch der EuGH werden wieder
verstärkt mit Glücksspielfällen konfrontiert sein. Es ist davon
auszugehen, dass sich nationale Gerichte nun wieder verstärkt an den
EuGH wenden Mit ihrer Entscheidung verzichtet die Juncker-Kommission
auf die Möglichkeit, ihr ehrgeiziges Programm für den digitalen
Binnenmarkt in ihrer Rolle als Hüterin der Verträge ernsthaft zu
untermauern. Die Frage ist nicht, ob die Kommission einen Binnenmarkt
für Online-Glücksspiele schaffen sollte oder nicht. Vielmehr zeigt
die Vorstellung, dass regulatorische und EU-rechtliche
Herausforderungen des Online-Glücksspielsektors von den
Mitgliedstaaten individuell gelöst werden können, ein mangelndes
Verständnis des digitalen Verbrauchers durch die Juncker-Kommission."

Die Kommission selbst kam bereits 2012 zu dem Schluss, dass die in
der EU vorherrschenden ordnungspolitischen, gesellschaftlichen und
technischen Fragen von den einzelnen Mitgliedstaaten nicht adäquat
angegangen werden können. Dies gilt insbesondere angesichts der
grenzüberschreitenden Dimension des Online-Glücksspiels. Die
Kommission schlägt keine EU-weiten Rechtsvorschriften für
Online-Glücksspiele vor. Sie schlägt ein umfassendes Bündel von
Maßnahmen und gemeinsamen Grundsätzen zum Schutz der Verbraucher
vor." (1)

Mit der heutigen Entscheidung der Kommission wird die Forderung
des Europäischen Parlaments in dem Bericht über Online-Glückspiele im
Binnenmarkt konterkariert, in dem die Einleitung von
Vertragsverletzungsverfahren gegen solche Mitgliedstaaten gefordert
wurde, die gegen EU-Recht zu verstoßen scheinen. (2)

Haijer fügte hinzu: "EU-Mitgliedstaaten wie Italien und Dänemark
sind mit gutem Beispiel vorangegangen und haben einen Rahmen für
Glücksspiele geschaffen, der funktioniert: Sie zeichnen sich durch
strenge Vorschriften und Kontrollen in Verbindung mit einem
Steuerniveau aus, das die Nutzung staatlich lizenzierter und
überwachter Angebote und damit ein hohes Maß an Verbraucherschutz
sicherstellt. Genauso wie die Glücksspielindustrie sind auch weitere
Branchen vom neuen strategischen Ansatz der Kommission betroffen. Die
heutige Entscheidung über die Einstellung der Verfahren ändert nichts
an der Rechtslage und kann - wie die Kommission selbst sagt - nicht
als eine Form des "Durchwinkens" von bestehenden Verstößen auf
mitgliedstaatlicher Ebene gegen das EU-Recht verstanden werden. Die
Kommission bekräftigt, dass sie die Mitgliedstaaten weiterhin dabei
unterstützen wird, den Rechtsrahmen für Online-Glücksspiele zu
modernisieren. Das kann freilich nur mit einer umfassenden
Regulierung aller Online-Glücksspielprodukte funktionieren, damit im
regulierten Markt ein hohes Spielerschutzniveau sichergestellt werden
kann."

Hintergrund

Die Entscheidung der Kommission widerspricht ihrer eigenen Aussage
in der Mitteilung "EU-Recht: Bessere Ergebnisse durch bessere
Anwendung" (C(2016)8600), in der es heißt: "Die Kommission wird
entschlossen gegen Verstöße vorgehen, die die vier Grundfreiheiten
untergraben könnten". In diesem Papier verpflichtet sich die
Kommission, sich "auf die wichtigsten Verstöße zu konzentrieren".
Wenn sie dabei jedoch einen ganzen Sektor wie das Glücksspiel
unberücksichtigt lässt, läuft sie Gefahr, wichtige Verstöße zu
übersehen, die für die EU-weite Durchsetzung des Binnenmarktes von
allgemeiner Bedeutung sein könnten.

Ihre kommunizierte Absicht, "weiterhin weiterreichende Probleme
bei der Durchsetzung aufzuzeigen" konterkariert die Kommission, wenn
sie Vertragsverletzungsverfahren en bloc einstellt ohne zu
berücksichtigen, dass diese für die ordnungsgemäße Durchsetzung des
EU-Rechts in den betreffenden Ländern von größter Bedeutung sein
können.

Über die EGBA

Die EGBA ist ein Zusammenschluss der führenden europäischen Spiel-
und Wettbetreiber Bet-at-home, BetClic, GVC Holdings PLC, Expekt,
Kindred Plc, ZEAL Network, Betsson Group und Bet365. Die Gibraltar
Betting and Gaming Association (GBGA), Branschföreningen för
Onlinespel (BOS) und die Österreichische Vereinigung für Wetten und
Glücksspiel (OVWG) sind assoziierte Mitglieder der EGBA. Als
gemeinnütziger Verein mit Sitz in Brüssel setzt sich die EGBA für die
Rechte von mehr als 20 Millionen erwachsenen europäischen Bürgern
ein, an Online-Glücksspielen ihrer Wahl in einer informierten,
geregelten, sicheren und geschützten Umgebung teilzunehmen. Während
das Online-Glücksspiel nach wie vor einen kleineren Anteil am
gesamten Glücksspielmarkt ausmacht (15 %), hat sich das
Online-Glücksspiel dank Innovation, Technologie und der Nachfrage der
digitalen Verbraucher zu einem Branchenchampion der europäischen
digitalen Wirtschaft mit materiellen Nebeneffekten für andere
digitale Volkswirtschaften und starken Synergien mit dem Sport
entwickelt. Die EGBA-Mitglieder haben mehr als 600 Mio. EUR in die
digitale Sicherheit investiert und mit mehr als 800 Mio. EUR zum
Sport beigetragen, hauptsächlich durch Sponsoring und den Erwerb
innovativer Sport-Streaming-Rechte. www.egba.eu

(1) http://europa.eu/rapid/press-release_IP-12-1135_de.htm
(2) http://ots.de/HR9q5



Pressekontakt:
Für weitere Einzelheiten kontaktieren Sie bitte:
Maarten Haijer, Secretary General, EGBA, maarten.haijer@egba.eu, +32
25 540 890

Original-Content von: EGBA - European Gaming and Betting Association, übermittelt durch news aktuell


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

617706

weitere Artikel:
  • Xi Jinping, wo ist Liu Xia? / Ein Sarg vor der Chinesischen Botschaft in Berlin Kempen (ots) - Seit der Verleihung des Friedensnobelpreises an den chinesischen Dissidenten und Menschenrechtler Liu Xiaobo im Jahre 2010 demonstrierten alljährlich Schüler/innen des Rhein-Maas Berufskollegs am 10. Dezember vor der Chinesischen Botschaft für dessen Freilassung. Nachdem Liu Xiaobo im vergangenen Juli verstarb, werden auch in diesem Jahr ca. 280 Schülerinnen und Schülern nach Berlin fahren, um vor der Chinesischen Botschaft zu trauern. Weiterhin fordern sie die Freiheit seiner Ehefrau Liu Xia, die seit der Seebestattung mehr...

  • Roßbach zu Reformüberlegungen in der Alterssicherung Berlin (ots) - Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, befasste sich heute in ihrem Bericht bei der Bundesvertreterversammlung mit Reformüberlegungen zur Weiterentwicklung der Alterssicherung. Sie hat dabei der Politik noch einmal ausdrücklich die Unterstützung und Expertise der Rentenversicherung bei der Entwicklung von Reformvorschlägen angeboten. "Mütterrente" sachgerecht finanzieren Roßbach wies noch einmal darauf hin, dass die Mehrausgaben für die "Mütterrente" nach wie vor allein von den mehr...

  • Aiwanger/FREIE WÄHLER: Bayerische Staatsregierung und mögliche GroKo in Berlin müssen HGÜ-Stromtrassen stoppen München (ots) - Bis 2025 sollen Hunderte Kilometer Starkstromleitungen in Bayern vergraben werden - mit erheblichem Energie- und Kostenaufwand, immensem Flächenfraß und unklaren Folgen für Mensch und Natur. Höchste Zeit, die Notbremse zu ziehen, erklären die FREIEN WÄHLER im bayerischen Landtag. Sie fordern heute in einem Dringlichkeitsantrag das Aus für die geplanten Stromtrassen. "Das aktuelle Energiekonzept der Bundesregierung inklusive der landzerstörenden Gleichstrom-Trassen SuedLink und SuedOstLink geht zulasten der bayerischen mehr...

  • IKK classic: Beitragssatz sinkt um 0,2 Prozentpunkte Dresden (ots) - Haushaltsvolumen 2018 steigt auf 10,5 Milliarden Verwaltungsrat fordert Reform des Kassen-Finanzausgleichs Die IKK classic senkt ihren Zusatzbeitragssatz im kommenden Jahr um 0,2 Prozentpunkte. Das beschloss der Verwaltungsrat der Kasse bei seiner heutigen Sitzung in Dresden. Die Senkung tritt zum 1. Mai 2018 in Kraft, ab dann wird der Zusatzbeitragssatz 1,2 Prozent betragen. "Mit dieser spürbaren Beitragsermäßigung geben wir eine solide finanzielle Entwicklung an unsere Versicherten weiter", sagt Stefan mehr...

  • Wolfgang Baasch: Minijobs in den Schutz der Sozialversicherung holen Kiel (ots) - Zur heutigen (07.12.2017) Pressekonferenz des DGB erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Wolfgang Baasch: Das Problem der prekären Beschäftigung und mit den Minijobs ist in Schleswig-Holstein besonders groß. Der DGB-Bericht zeigt deutlich die Zunahme an geringfügigen Beschäftigten. Diese haben sich in Schleswig-Holstein zwischen 2003 und 2016 um 32% auf 269.980 erhöht. Diese Situation zeigt auch den tiefen Spalt am Arbeitsmarkt. Auf der einen Seite sinkt die Arbeitslosigkeit bei guter Wirtschaftslage, mehr...

Mehr zu dem Thema Aktuelle Politiknachrichten

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

LVZ: Leipziger Volkszeitung zur BND-Affäre

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht