Rheinische Post: Kommentar /
Der Unterschied zwischen Recht und Moral
= Von Kirsten Bialdiga
Geschrieben am 08-12-2017 |
Düsseldorf (ots) - Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zu den
Flüchtlingsbürgen ist ein Beispiel dafür, dass Recht und Moral nicht
immer deckungsgleich sind. Da wollte ein deutscher Staatsangehöriger
syrischer Herkunft im Juli 2014 Angehörige aus dem syrischen
Kriegsgebiet ins sichere Deutschland holen. Er musste dazu eine
Bürgschaft eingehen - und wer würde dies nicht tun für einen
Verwandten, der vom Tod bedroht ist? Im zweiten Fall bürgte ein
türkischer Staatsangehöriger für zwei Syrer, mit denen er nicht
einmal verwandt war. Welch ein Musterbeispiel an Mitmenschlichkeit.
Mit der OVG-Entscheidung ist nun klar: Die Bürgen müssen zahlen, nur
die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung sind erlassen. Das
Urteil mag rechtlich unangreifbar sein, in moralischer Hinsicht ist
es ein katastrophales Signal. Die Botschaft, die von ihm ausgeht,
lautet: Wer Hilfsbereitschaft zeigt, ist am Ende auch noch der Dumme.
In einem gesellschaftlichen Klima, das mit 2013 und 2014 ohnehin
nicht mehr zu vergleichen ist, kann dieses Urteil sogar Schaden
anrichten. Indem es jenen, die schon immer wussten, warum sie sich
nicht für Flüchtlinge engagieren, weitere Argumente liefert.
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Rheinische Post
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