Kauder: Ökumenischer Bericht zur Religionsfreiheit ist ein Alarmsignal
Geschrieben am 15-12-2017 |
Berlin (ots) - CDU/CSU-Fraktion wird sich weiter für
Religionsfreiheit einsetzen
Am heutigen Freitag veröffentlichten die Evangelische Kirche in
Deutschland und die Deutsche Bischofskonferenz den zweiten
ökumenischen Bericht zur Religionsfreiheit von Christen weltweit.
Dazu erklärt der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen
Bundestag, Volker Kauder:
"Es ist eine traurige Tatsache: Weltweit wird das Menschenrecht
auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit verletzt und immer weiter
eingeschränkt. Alle Religionen sind betroffen, auch muslimische
Minderheiten wie etwa die Rohingya in Myanmar. Gleichzeitig zeigt der
zweite ökumenische Bericht zur Religionsfreiheit, wie dramatisch sich
die Lage auch und gerade für Christen darstellt.
Diese Entwicklung besorgt uns zutiefst. Wir begrüßen daher den
mahnenden Weckruf beider großen Kirchen, sich um die Einhaltung der
Religionsfreiheit in der Welt zu kümmern. Die Unionsfraktion wird in
ihrem Engagement für die Religionsfreiheit nicht nachlassen und auch
in dieser Legislaturperiode einen Schwerpunkt ihres außenpolitischen
Wirkens darauf legen. Wir werden von der Bundesregierung einen neuen
Bericht zur Lage der Religionsfreiheit in der Welt verlangen, und
zwar dieses Mal länderspezifisch. Unabhängig von diesem Bericht
werden wir im nächsten Jahr zur Lage der Religionsfreiheit eine
Debatte im Deutschen Bundestag führen.
In den Länderberichten der beiden Kirchen wird deutlich, was
Einschränkungen und Verletzungen des Menschenrechts auf
Religionsfreiheit für das Leben der betroffenen Menschen bedeuten.
Sehr oft nehmen auch die Diskriminierungen und Benachteiligungen,
denen sie ausgesetzt sind, zuweilen Züge einer echten Verfolgung an.
Es ist von großer Bedeutung, dass diese Not, dass dieses Leid, das
auch am Beispiel von Einzelpersonen wie der wegen Blasphemie
inhaftierten pakistanischen Christin Aisa Bibi geschildert werden,
nicht vergessen wird. Dem ökumenischen Bericht kommt daher eine
wichtige Rolle zu.
Dass der ehemalige Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen
für Religionsfreiheit, Professor Heiner Bielefeldt, mit einem
Fachkapitel zur Nagelprobe der Religionsfreiheit, dem Recht auf den
Glaubenswechsel, in diesem Bericht zu Wort kommt, ist ein großer
Gewinn. Die Bedeutung des Rechts auf die freie Religionswahl für ein
Zusammenleben der Religionsgemeinschaften muss deutlich unterstrichen
werden."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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