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Riestern lohnt sich jetzt noch mehr / 2018 ändert sich bei der Altersvorsorge einiges - so wird die Riester-Rente zukünftig noch attraktiver / Die Experten der DVAG stellen wichtige Neuerungen vor (FO

Geschrieben am 18-12-2017

Frankfurt (ots) -

Private Vorsorge ist für die meisten unerlässlich, um Rentenlücken
zu schließen und Altersarmut zu verhindern. Die Riester-Rente ist
durch die attraktiven staatlichen Förderungen dabei eine lukrative
Möglichkeit: Wer förderberechtigt ist, investiert beim Riestern einen
Teil seines Einkommens und erhält dafür Zulagen bzw. Steuervorteile.
Die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) erklären, weshalb
dies ab Januar 2018 noch attraktiver ist.

Höhere Grundzulage, vorteilhaftere Anrechnung

Die allgemeine Grundzulage steigt ab dem Beitragsjahr 2018
erstmals von 154 auf 175 Euro pro Jahr. Bei betrieblichen
Riester-Renten fallen ab 2018 außerdem in der Auszahlungsphase keine
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge mehr an.

Weitere Neuerung: Für Rentner mit einer sehr niedrigen
gesetzlichen Rente, die die sogenannte Grundsicherung erhalten,
zählte eine freiwillige Altersversorgung wie etwa die Riester-Rente
bisher als Einkommen und minderte somit den Anspruch auf
Grundsicherungsleistungen. "Neuerdings wird hier ein monatlicher
Freibetrag von 100 Euro gewährt", so die Experten der DVAG. "Liegt
die zusätzliche freiwillige Altersversorgung über diesen 100 Euro,
werden nur 30 Prozent des übersteigenden Betrags bei der Berechnung
der Grundsicherungsleistung berücksichtigt." Maximal anrechnungsfrei
werden im kommenden Jahr 208 EUR monatlich sein. (Siehe
Riester-Rechenbeispiel)

Steuerbegünstigungen bei der Kleinbetragsrente

Riester-Rentner können sich entscheiden, ob sie 30 Prozent des
Gesamtkapitals als Einmalzahlung bekommen möchten. Nur bei der
sogenannten Riester-Kleinbetragsrente - für 2018 liegt diese bei rund
30 Euro pro Monat - können sich Sparer das gesamte Kapital auf einmal
auszahlen lassen. Die Einmalzahlungen sind direkt im Auszahlungsjahr
voll zu versteuern. "Kleinbetragsrenten werden ab Januar 2018 aber
immerhin steuerbegünstigt behandelt", so die Vermögensberater.

Generell ist angesichts all der Veränderungen rund ums Geld ein
Gespräch mit einem Vermögensberater auf jeden Fall empfehlenswert.
Sie helfen dabei, die verbesserten gesetzlichen Voraussetzungen zu
verstehen und voll auszuschöpfen.

Über die Deutsche Vermögensberatung (DVAG)

Mit über 3.400 Direktionen und Geschäftsstellen betreut die
Deutsche Vermögensberatung rund 6 Millionen Kunden zu den Themen
Finanzen, Vorsorge und Absicherung. Die DVAG ist Deutschlands größte
eigenständige Finanzberatung. Sie bietet umfassende und
branchenübergreifende Allfinanzberatung für breite
Bevölkerungskreise, getreu dem Unternehmensleitsatz "Vermögensaufbau
für jeden!" Aktuelle Informationen und Unternehmensnachrichten finden
Sie unter www.dvag.de



Pressekontakt:
Deutsche Vermögensberatung AG
Wilhelm-Leuschner-Straße 24
60329 Frankfurt
T: 069-2384-127
F: 069-2384-867
E: pressemeldung@dvag-presseservice.de
www.dvag.com

Original-Content von: DVAG Deutsche Vermögensberatung AG, übermittelt durch news aktuell


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