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Unzulässige Unterbrechung / Pause der Eigentümerversammlung war nicht angemessen (FOTO)

Geschrieben am 01-01-2018

Berlin (ots) -

Für den Ablauf der Versammlung einer
Wohnungseigentümergemeinschaft gibt es genaue Regeln - zum Teil per
Gesetz, zum Teil von der Rechtsprechung festgelegt. Dazu gehört es
auch, dass die Versammlung nicht so ohne weiteres unterbrochen werden
kann. Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS
überschritt eine etwa einstündige Pause zur Rechtsberatung bestimmter
Mitglieder die Grenzen des Erlaubten. (Bundesgerichtshof,
Aktenzeichen V ZR 261/15)

Der Fall: Unter den Mitgliedern einer Eigentümergemeinschaft gab
es Streit um die Weiterbestellung des Verwalters. Als die Sprache in
der Versammlung auf dieses Thema kam, wurde die Sitzung für ungefähr
eine Stunde unterbrochen, damit sich einige der Eigentümer mit einem
Anwalt beraten konnten. Die anderen verließen unter Protest den Saal.
Anschließend musste die Rechtsprechung über mehrere Instanzen hinweg
klären, ob eine solche Pause noch vertretbar war.

Das Urteil: Der Bundesgerichtshof entschied, hier habe es sich
nicht mehr um die ordnungsgemäße Durchführung einer Versammlung
gehandelt. Die Rechte der aus dem Saal gebetenen Mitglieder seien "in
erheblicher Weise verletzt worden", weil man sie durch den Ausschluss
aus der Sitzung nicht am gemeinschaftlichen Willensbildungsprozess
habe teilnehmen lassen. Allerdings hatte dieses Verhalten aus
formalen Gründen keine Konsequenzen zur Folge. Der Fehler sei nicht
innerhalb der Anfechtungsfrist gerügt worden.



Pressekontakt:
Dr. Ivonne Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax: 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell


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