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10 Jahre Vertragsmuster für Verbraucher-Bauverträge - Aktualisierte Fassung 2018

Geschrieben am 03-01-2018

Berlin (ots) - Zum neuen Jahr ist die größte Reform des
Bauvertragsrechts in Kraft getreten. Der Zentralverband Deutsches
Baugewerbe (ZDB) und der Eigentümerverband Haus & Grund haben ihre
bereits seit 10 Jahren gemeinsam herausgegebenen Vertragsmuster an
die ab dem 1. Januar 2018 gültigen Neuerungen angepasst.

Zur Verfügung stehen zukünftig ein Einzelgewerk/Handwerkervertrag
(Bauvertrag mit Verbrauchern), der sowohl für die Beauftragung von
Handwerkerleistungen, wie beispielsweise Zimmererarbeiten,
Fassadenarbeiten oder Fliesenarbeiten, als auch für die Beauftragung
von Einzelgewerken zur Errichtung eines Ein- oder Mehrfamilienhauses
verwendet werden kann.

Der Einfamilienhaus/Schlüsselfertigbauvertrag
(Verbraucherbauvertrag) findet hingegen Anwendung, wenn ein
Bauunternehmen mit der schlüsselfertigen Errichtung eines
Ein-/Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück des Eigentümers beauftragt
wird. Darüber hinaus kommt dieser Vertrag zur Anwendung, wenn der
Bauunternehmer erhebliche Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude
erbringen soll, die einem Neubau gleichkommen. Erforderlich sowohl
für den Neubau als auch für den erheblichen Umbau ist, dass sämtliche
Leistungen zur schlüsselfertigen Errichtung aus einer Hand erbracht
werden.

Die umfassende Überarbeitung der Verträge ist vor dem Hintergrund
des Inkrafttretens der Reform des Bauvertragsrechts erfolgt und
spiegelt die dortigen Neuerungen wider. So wurden beispielsweise die
Regelungen zu Leistungsänderungen und zusätzlichen Leistungen sowie
zur fiktiven Abnahme an die neuen gesetzlichen Regelungen angepasst.
Der Schlüsselfertigbauvertrag wurde um das dem privaten Bauherrn seit
dem 1. Januar 2018 zustehende Widerrufsrecht ergänzt. Ebenso
berücksichtigt wurden die vom Gesetz vorgegebenen
verbraucherschützenden Regelungen im Bereich der Abschlagszahlungen.

Beide Verträge verfolgen das Ziel, dass Bauherr und Unternehmer
die Baumaßnahme kooperativ abwickeln. Sie helfen den Vertragsparteien
dabei, alle wesentlichen Punkte gesetzeskonform zu regeln, um so
Unklarheiten und Meinungsverschiedenheiten zu vermeiden.

Zu beiden Verträgen gehören ausführliche Informationen, die
wichtige Tipps zum Anwendungsbereich des jeweiligen Vertrages sowie
zum Ausfüllen der Verträge geben. Die Verträge können als PDF-Datei
heruntergeladen und direkt am Bildschirm ausgefüllt werden.

Wie auch in der Vergangenheit sind die Vertragsmuster kostenlos
bei ZDB-Landesverbänden, Mitgliedsinnungen, in Haus &
Grund-Ortsvereinen und im Internet (www.zdb.de und
www.hausundgrund.de) erhältlich.



Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail klein@zdb.de

Original-Content von: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe, übermittelt durch news aktuell


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