RTL kassiert weitere Niederlage gegen MK-Kliniken AG: OLG Hamburg bestätigt einstweilige Verfügung gegen falsche Behauptungen von "Team Wallraff"
Geschrieben am 11-01-2018 |
Hamburg (ots) - Das Hanseatische Oberlandesgericht hat einen
Antrag von RTL weit überwiegend zurückgewiesen, eine von der
Marseille-Kliniken AG (heute MK-Kliniken AG) gegen den Sender
erwirkte einstweilige Verfügung aufzuheben. RTL hatte behauptet, in
einer Einrichtung werde so wenig Essen ausgegeben, dass die Bewohner
"unterernährt" seien. Gegen diese und weitere falsche Behauptungen
von "Team Wallraff" hatten sich die MK-Kliniken erfolgreich gegen den
Kölner Privatsender ("Bauer sucht Frau", "Adam sucht Eva",
"Schwiegertochter gesucht") juristisch zur Wehr gesetzt. Die schon im
Jahr 2016 erlassenen und dann vom LG auf Widerspruch RTLs bestätigte
einstweilige Verfügung wurde nun bis auf einen einzigen Punkt auch im
Berufungsverfahren bestätigt. (Az: 7 U 204/16 Hanseatisches OLG und
324 O 6 /16 LG Hamburg). Damit erlitt RTL eine weitere empfindlichen
Niederlage.
Wegen desselben Beitrags ist beim Hanseatischen Oberlandesgericht
noch die Berufung RTLs gegen das Hauptsacheurteil des Landgerichts
Hamburg vom April 2017 anhängig. Darin wurde der Sender nicht nur zu
Unterlassung, sondern auch zu einer Richtigstelllung verurteilt;
darüber hinaus wurde in der Entscheidung festgestellt, dass RTL zum
Schadensersatz verpflichtet ist.
Im Streit um die Team-Wallraff-Berichterstattung konnten die
MK-Kliniken schon im November 2017 vor dem Oberlandesgericht Köln
einen wichtigen Sieg erringen: Nicht nur, dass die weitere
Verbreitung wesentlicher Teile des ursprünglichen dort
streitgegenständlichen Beitrages über eine Einrichtung der
MK-Kliniken weiterhin untersagt bleibt, sondern die Richter
entschieden zudem, dass RTL den MK-Kliniken auch wegen dieses
Beitrages dem Grunde nach zu Schadensersatz verpflichtet ist. (OLG
Köln 15 U 187/16).
Insgesamt hat RTL vier Mal (dreimal "Team Wallraff", einmal
"Extra") über Einrichtungen der MK-Kliniken berichtet. In allen vier
Fällen haben eklatante Fehler beim journalistischen Handwerk dazu
geführt,, dass die Beiträge, so wie ursprünglich gesendet, nicht
weiterverbreitet werden dürfen. In allen vier Fällen dauert der
Streit vor den Gerichten noch an.
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entwickelt und steuert als hochspezialisiertes Beratungsunternehmen,
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