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Landgericht Hamburg verurteilt Hamburger Sparkasse zur Rückabwicklung eines Darlehensvertrags vom 02.11.2010

Geschrieben am 12-01-2018

Hamburg (ots) - Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 14.
Dezember 2017 - 319 O 157/17 - die Hamburger Sparkasse zur
Rückabwicklung eines neueren Darlehensvertrages verurteilt. Die
Kläger, die von HAHN Rechtsanwälte vertreten wurden, hatten die
Widerrufsinformation zu einem Immobiliendarlehensvertrag vom 11.
November 2010 erhalten. Das Landgericht Hamburg sieht diese als
fehlerhaft an. Die Darlehensnehmer hätten den Darlehensvertrag
wirksam widerrufen. Die Widerrufsfrist habe bei Ausübung des
Widerrufsrechts noch nicht zu laufen begonnen. Die Haspa habe den
Klägern die für die Beklagte zuständige Aufsichtsbehörde nicht
mitgeteilt, erst recht nicht in der vorgeschriebenen Form bei
Vertragsschluss. Der Verweis der Beklagten auf ihre Allgemeinen
Geschäftsbedingungen reiche nicht aus. Damit folgt das Landgericht
Hamburg dem BGH-Urteil vom 22. November 2016 - XI ZR 434/15 -.

"Das neue Urteil des Landgerichts Hamburg lässt sich wie das des
BGH auf Widerrufsinformationen von Darlehensverträgen aller
bundesdeutschen Sparkassen und zahlreicher Banken vom 11. Juni 2010
bis Herbst 2011 anwenden", sagt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn.
Die Kreditinstitute könnten sich auch nicht erfolgreich auf die
Schutzwirkung des Musters berufen. Da- mit der Widerrufsinformation
nicht sämtliche Bedingungen für das Anlaufen der Widerrufsfrist
erfüllt sind, können betroffene Darlehensnehmer ihre
Darlehensverträge erfolgreich rückabwickeln.

"Betroffene Verbraucher sollten ihre Chance zur Rückabwicklung
ihres Immobiliendarlehensvertrags wegen der noch niedrigen Bauzinsen
zeitnah nutzen", rät Hahn. Das gelte insbesondere für Haspa-Kunden.
"Die Kreditinstitute sind oft auch außergerichtlich schon
vergleichsbereit", verrät Hahn. HAHN Rechtsanwälte bietet allen
betroffenen Verbrauchern, die ihren nach dem 10. Juni 2010
geschlossenen Darlehensvertrag widerrufen wollen, weiterhin
kostenfrei eine Erstprüfung ihrer Widerrufsinformation auf
Fehlerhaftigkeit an.

HAHN Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) wurde im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2014/2015, unter den TOP 5 und erneut als
"häufig empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im
Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter
Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr.
Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und
Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte
vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit
sechszehn Anwälte tätig, davon sind sechs Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und
Stuttgart.



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Valentinskamp 70
20355 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell


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