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Rheinische Post: Kommentar / Eine Steuer auf Abruf = Von Martin Kessler

Geschrieben am 16-01-2018

Düsseldorf (ots) - Fast alle zahlen sie, kaum jemand kennt sie
richtig: die Grundsteuer. Einmal im Jahr kommt der Bescheid. Dann
können Immobilienbesitzer, Firmeneigentümer oder Landwirte
entscheiden, ob sie die Steuer im Ganzen begleichen oder
vierteljährlich abstottern. Vermieter dürfen sie auf die Mieter
umlegen. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt sichtbar angedeutet,
dass diese wenig beachtete Steuer wohl verfassungswidrig ist. Grund:
Die Wertentwicklung seit der Festlegung der Einheitswerte im Jahr
1964 hat sich völlig unterschiedlich vollzogen. Ein Mauergrundstück
etwa ist jetzt deutlich mehr wert im Verhältnis zu anderen
Grundstücken als noch 1964. Die Politik hat stets die Augen davor
verschlossen, weil sie nicht schlafende Hunde wecken wollte. Jetzt
wird - wie so oft - Karlsruhe diesen Job übernehmen und mehr
Gerechtigkeit schaffen. Und zwar mit Recht. Der Gesetzgeber muss die
Grundsteuer reformieren. Ein gutes Modell liegt bereit. Man könnte
die Bodenrichtwerte als Grundlage nehmen, denn sie bestimmen den Wert
der Grundstücke recht aktuell. Das würde den Fiskus vor komplizierten
Neubewertungen bewahren und für mehr Gerechtigkeit sorgen. Die
Politik sollte sich jetzt Gedanken machen.

www.rp-online.de



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Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell


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