Mutterschutzgesetz reformiert - Mehr Selbstbestimmung, mehr Schutz / Rechtssicherheit und Flexibilität für Schwangere ausgeweitet
Geschrieben am 17-01-2018 |
Bonn (ots) - Am 1. Januar ist das überarbeitete Mutterschutzgesetz
in Kraft getreten. Es ermöglicht schwangeren Berufstätigen, ihre
Arbeitszeiten selbstständiger einzuteilen und nimmt den Arbeitgeber
mehr in die Pflicht. "Wir begrüßen die Neuerungen des
Mutterschutzgesetzes," kommentiert Professor Bernd Siegemund,
Vorsitzender der B·A·D-Geschäftsführung, die Überarbeitung des seit
1952 bestehenden Gesetzes. Sie berücksichtigen moderne Lebens- und
Arbeitsverhältnisse im Spannungsfeld von Schutz vor gesundheitlichen
Gefährdungen und den gewandelten Vorstellungen und Wünschen von
Frauen zur Fortführung der Berufstätigkeit während der
Schwangerschaft, nach der Geburt und in der Stillzeit.
Gefährdungsanalyse sorgt für mehr Sicherheit
Demnach muss der Arbeitgeber alle Maßnahmen ergreifen, um eine
Weiterbeschäftigung zu ermöglichen, bevor ein betriebliches
Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird. Das beinhaltet die
Umgestaltung der Arbeitsbedingungen ebenso wie den Wechsel an einen
anderen Arbeitsplatz. Erst wenn beides nicht geht, darf er schwangere
oder stillende Frauen nicht weiter beschäftigen. Ein weiterer Focus
der Neuregelungen liegt in der Ausweitung des Mutterschutzgesetzes
auf schwangere Frauen, die sich im Studium, in der Ausbildung
befinden oder noch zur Schule gehen. Ferner müssen Arbeitgeber für
jeden Arbeitsplatz eine anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung
vornehmen: jeder Arbeitsplatz ist dahin zu überprüfen, ob besondere
Schutzbedürfnisse für schwangere oder stillende Frauen bestehen, auch
wenn dort aktuell Männer arbeiten.
Zusätzlich muss der Arbeitgeber einer schwangeren oder stillenden
Frau ein Gespräch über weitere Anpassungen ihrer Arbeitsbedingungen
anbieten.
Neu ist darüber hinaus das allgemeine Beschäftigungsverbot für
werdende Mütter, die Arbeiten in einem vorgegebenen Zeittempo
erledigen sollen. Als weitere Änderung sieht das Gesetz vor, dass die
Regelungen zur Mehr- und Nachtarbeit branchenunabhängig gefasst
werden sollen.
Bei der Erstellung oder Anpassung der Gefährdungsbeurteilung
unterstützen die B·A·D-Arbeitsmediziner oder Fachkräfte für
Arbeitssicherheit den Arbeitgeber.
Weitere Informationen zum neuen Mutterschutzgesetz enthält das
Fact Sheet unter http://ots.de/uG9Ph.
Über die B·A·D-Gruppe
Die B·A·D-Gruppe betreut mit mehr als 4.000 Experten in
Deutschland und Europa 280.000 Betriebe mit über 4 Millionen
Beschäftigten in den unterschiedlichsten Bereichen der Prävention.
Damit gehört die B·A·D GmbH mit ihren europäischen
TeamPrevent-Tochtergesell-schaften zu den größten europäischen
Anbietern von Präventionsdienstleistungen im Arbeits- und
Gesundheitsschutz sowie der betrieblichen Gesundheitsvorsorge. Sie
hat ihr Portfolio kontinuierlich zu einem ganzheitlichen
System-Angebot für die Gesundheit der Beschäftigten in Unternehmen
erweitert.
Pressekontakt:
Maria Kalina
Redaktion · Pressearbeit
B·A·D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH
Abt. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel. +49 228 400 72 552
maria.kalina@bad-gmbh.de
Original-Content von: BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH, übermittelt durch news aktuell
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