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Bekanntgabe von Gruppenklageregelungen zur Einbeziehung von Kunden, die zwischen dem 1. Januar 2006 und dem 31. Januar 2014 Geschäfte mit ISDAfix-Instrumenten getätigt haben

Geschrieben am 19-01-2018

New York (ots/PRNewswire) - Diese Bekanntmachung soll dazu dienen,
die Mitglieder der Klägergruppe von den Vergleichsvorschlägen in
Kenntnis zu setzen, die mit den Beklagten, namentlich Bank of
America, N.A.; Barclays Bank PLC und Barclays Capital Inc.; Citigroup
Inc.; Credit Suisse AG, Niederlassung New York; Deutsche Bank AG; die
Goldman Sachs Group, Inc.; HSBC Bank USA, N.A.; JPMorgan Chase & Co.;
Royal Bank of Scotland PLC; und UBS AG (gemeinsam die
"vergleichsbereiten Beklagten") in einer Sammelklage gegen die
vergleichsbereiten Beklagten und B.N.P. Paribas SA, ICAP Capital
Markets LLC, Morgan Stanley & Co. LLC, Nomura Securities
International, Inc., und Wells Fargo Bank, N.A. ("nicht
vergleichsbereite Beklagte", und, zusammengenommen mit den
vergleichsbereiten Beklagten, die "Beklagten") erzielt wurden. In der
Klageschrift heißt es, dass die Beklagten wettbewerbswidrig gehandelt
haben, was sich auf die Märkte für ISDAfix-Instrumente unter
Verletzung von Artikel 1 des amerikanischen Kartellgesetztes (Artikel
1, Sherman Act, 15 U.S.C. § 1) ausgewirkt hat. Es wird des Weiteren
vorgebracht, dass die Beklagten sich, im Sinne des Common Law,
ungerechtfertigt bereichert und gegen die ISDA-Rahmenvereinbarungen
verstoßen haben. Die Klage wurde von und im Namen von bestimmten
Personen oder Körperschaften erhoben (zusammengenommen "Personen"),
die Transaktionen mit ISDAfix-Instrumenten abgewickelt haben. Die
Beklagten streiten ab, rechtswidrig gehandelt zu haben.

Der Begriff "ISDAfix-Instrument" bezeichnet im Sinne dieser
Vergleiche (i) sämtliche Zinsderivate, einschließlich, aber nicht
beschränkt auf sämtliche Swaps, Swap Spreads, Swap-Futures,
Varianz-Swaps, Volatilitäts-Swaps, Range Accrual Swaps, Constant
Maturity Swaps, Constant Maturity Swap-Optionen, digitale Optionen,
bar ausgeglichene Swaptions, physisch erfüllte Swaptions,
Swapnote-Futures, bar ausgeglichene Swap-Futures, Steepeners,
Flatteners, Inverse Floaters, Snowballs, zinsgebundene strukturierte
Schuldverschreibungen sowie digitale und kündbare Range Accrual
Notes, wenn sie auf USD lauten oder sich auf USD-Zinssätze beziehen,
und (ii) sämtliche Finanzinstrumente, Produkte oder Transaktionen,
die in irgendeiner Weise mit dem USD-ISDAfix-Referenzzinssatz in
Zusammenhang stehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle
Instrumente, Produkte oder Transaktionen, die sich auf den
ISDAfix-Referenzzinssatz beziehen und alle Instrumente, Produkte oder
Transaktionen, die relevant für die Ermittlung oder Berechnung des
ISDAfix-Referenzzinssatzes sind.

Mit 10 der Beklagten wurden Vergleiche geschlossen, das Verfahren
gegen die fünf nicht vergleichsbereiten Beklagten läuft weiter. Die
vergleichsbereiten Beklagten haben sich zur Zahlung von 408,5 Mio.
USD ("Settlement Fund") bereiterklärt. Dieser Bescheid wurde vom
Bundesbezirksgericht für den südlichen Bezirk des Bundesstaates New
York (United States District Court for the Southern District of New
York) ("das Gericht") autorisiert. Das Gericht wird, bevor die
ersten Gelder ausgezahlt werden, in einer Anhörung entscheiden, ob
die Vergleiche genehmigt werden sollen. Mit der gerichtlichen
Zustimmung wird der Rechtsstreit in Bezug auf die vergleichsbereiten
Beklagten in seiner Gesamtheit beigelegt.

Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen umfasst die betroffene Gruppe
alle Personen, die vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Januar 2014
ISDAfix-Instrumente, wie vorstehend definiert, bezahlt, abgerechnet,
gekündigt, abgewickelt oder gehalten haben.

Weitere Informationen dazu, wer zur Gruppe der Betroffenen gehört,
einschließlich einer detaillierten Bekanntmachung, sind unter
www.ISDAfixAntitrustSettlement.com abrufbar oder können telefonisch
unter folgenden Rufnummern erfragt werden: 1-844-789-6862 (USA) bzw.
+1-503-597-5526 (International).

Mitgliedern der betroffenen Gruppe, die nicht aus der Sammelklage
austreten, steht zu, ein Formular auf Anspruchsbegründung
einzureichen. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach dem
Zuteilungsplan. Details zum Zuteilungsplan sind unter
www.ISDAfixAntitrustSettlement.com verfügbar. Für den Vergleichsfonds
ist bisher noch kein Auszahlungsdatum festgelegt worden. Die
Formulare auf Anspruchsbegründung müssen bis zum 16. Juli 2018
eingereicht werden.

Mitglieder der Klägergruppe, die nicht austreten, verzichten auf
bestimmte Rechtsansprüche gegen die vergleichsbereiten Beklagten und
die freigestellten Parteien, wie in der detaillierten Bekanntmachung
und den detaillierten Vergleichsvereinbarungen erläutert, die unter
folgender Adresse abrufbar sind: www.ISDAfixAntitrustSettlement.com.
Mitglieder der Klägergruppe, die sich nicht an den vorgeschlagenen
Vergleichen beteiligen wollen, müssen ihren Austritt vor dem 30.
April 2018 erklären.

Den Mitgliedern der Klägergruppe bleibt freigestellt, Kommentare
abzugeben oder Einwände gegen die vorgeschlagenen Vergleiche, der
Zuteilungsplan oder den Antrag des Gruppenanwalts bei Gericht auf
Gewährung von Anwaltshonoraren, Auslagen und Incentive-Prämien an die
Beschwerdeführer der Gruppe für die Vertretung der Klägergruppe zu
erheben. Die Mitglieder der Klägergruppe müssen ihre Kommentare oder
Einwände bis zum 30. April 2018 vorgebracht haben.

Informationen zum Austritt aus der Klägergruppe oder zur
Einreichung von Kommentaren bzw. Einwänden finden Sie in der
detaillierten Bekanntmachung unter
www.ISDAfixAntitrustSettlement.com.

Das Bundesbezirksgericht für den südlichen Bezirk des
Bundesstaates New York hat für den 30. Mai 2018 um 15:30 Uhr im
Thurgood Marshall United States Courthouse, 40 Foley Square,
Sitzungssaal 1105, New York, New York 10007, eine Anhörung anberaumt,
um zu prüfen, ob die vorgeschlagenen Vergleiche, der Zuteilungsplan
und der Antrag des Gruppenanwalts auf Vergabe von Anwaltshonoraren,
Auslagen und Incentive-Prämien an die Beschwerdeführer der Gruppe
genehmigt werden sollen. Den Mitgliedern der Klägergruppe oder ihren
Anwälten ist dabei freigestellt, der Anhörung auf Antrag auf eigene
Kosten beizuwohnen und das Wort zu ergreifen.

Das Gericht hat die nachstehend aufgeführten Rechtsanwälte zur
Vertretung der Klägergruppe in diesem Rechtsstreit ernannt:

Daniel L. David W. Christopher
Brockett Mitchell M. Burke
Quinn Robbins Scott+Scott,
Emanuel Geller
Urquhart Rudman
&
Sullivan, & Dowd, Attorneys at
LLP LLP Law, LLP
51 655 West 707
Madison Broadway, Broadway,
Avenue, Suite Suite 1000
22nd 1900
Floor
New York, San San Diego,
NY 10010 Diego, CA CA 92101
92101

URL: www.ISDAfixAntitrustSettlement.com



Pressekontakt:
Christopher M. Burke
cburke@scott-scott.com

Daniel L. Brockett
danbrockett@quinnemanuel.com

David Mitchell
davidm@rgrdlaw.com.

Original-Content von: United States District Court for the Southern District of New York, übermittelt durch news aktuell


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