Abgasskandal: Verwaltungsgericht Düsseldorf wendet Stilllegungen ab - Trotzdem massive Wertverluste
Geschrieben am 25-01-2018 |
Bremen/Stuttgart (ots) - Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit
Urteil vom 24.01.2016 - 6 K 12341/17 - den von der Deutschen
Umwelthilfe (DUH) geltend gemachten Anspruch auf Stilllegung von
Fahrzeugen, die mit vom Abgasskandal betroffenen Motoren angetrieben
werden zurückgewiesen. Die DUH hat bereits angekündigt, Rechtmittel
gegen das Urteil einzulegen. Größeres Ungemach droht Autofahrern im
Februar: Das Bundesverwaltungsgericht wird dann letztinstanzlich über
ein Fahrverbot entscheiden. Anders als bei dem nun zunächst
gescheiterten Versuch der sofortigen Stilllegung von bestimmten
Dieselfahrzeugen hatten mehrere Verwaltungsgerichte, unter anderem
das Verwaltungsgericht Düsseldorf, der Fahrverbots-Klage der DUH in
vollem Umfang stattgegeben. Während Stilllegungen und Fahrverbote
noch nicht Realität geworden sind, haben allein die beständigen
Nachrichten über drohende Stilllegungen und Fahrverbote ganz reale
Konsequenzen: Massive Wertverluste der betroffenen Diesel-Fahrzeuge.
Unzählige Dieselbesitzer, die sich wegen des Abgasskandals an HAHN
Rechtsanwälte wenden, berichten davon, wie schwer es ist, ihr
Diesel-Fahrzeug zu verkaufen und einen angemessenen Preis zu
erzielen. Wer will schon ein Auto kaufen, das womöglich in bestimmten
Städten bald gar nicht mehr fahren darf? Gerade Besitzer von teuren
Premium-Fahrzeugen der Marken Audi, Porsche und VW sind besonders
betroffen und verunsichert. Kunden, die versuchen, Fahrzeuge in
Zahlung zu geben, berichten von erschreckend niedrigen Preisen, die
ihnen genannt werden und die durch den normalen Wertverlust der
Fahrzeuge nicht erklärbar sind.
Dies zeigt: Auch in Deutschland kostet der Dieselskandal
Milliardensummen. Nur zahlt die Zeche anders als in den USA nicht die
für den Abgasskandal verantwortliche Autoindustrie, sondern der
Kunde. "Das ist der große Skandal im Skandal, dass diejenigen, die
beim Autokauf getäuscht worden sind, auch noch den Schaden tragen.
Politik und Verwaltung schützen die Autoindustrie und lassen die
Verbraucher im Regen stehen" sagt der Fachanwalt Murken-Flato von
HAHN Rechtsanwälte.
Vor den deutschen Zivilgerichten haben die Hersteller allerdings
kein leichtes Spiel: Mehrere Landgerichte haben Volkswagen bereits
wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadenersatz
verurteilt. "Auch in Deutschland ist es möglich, Kompensation für
erlittene Schäden beim Dieselskandal zu erhalten", berichtet Anwalt
Murken-Flato aus eigener Erfahrung. Dabei gibt es ganz
unterschiedliche Möglichkeiten, wie der Verbraucher Schadenersatz
erlangen kann. Neben der deliktischen Haftung der Hersteller kommt
auch die ganz normale Sachmängelgewährleistung in Betracht. "Ob ein
Fahrzeug mit einem kaputten Getriebe oder mit einer illegalen
Abschaltvorrichtung verkauft wird, läuft juristisch auf dasselbe
hinaus nämlich einen sogenannten Sachmangel des Kaufgegenstands"
erklärt Murken-Flato. Beim finanzierten Fahrzeugkauf gibt es sogar
erweiterte Möglichkeiten. Viele Hersteller-Banken, wie z.B. die
VW-Bank, haben bei den Formalien dieser Darlehensverträge Fehler
gemacht. Dies bietet in vielen Fällen einen Hebel, um den Kauf durch
den Widerruf des Autokredits rückabzuwickeln. Eines haben alle
Möglichkeiten aber gemeinsam: Anders als in den USA müssen die
Betroffenen selbst aktiv werden, Politik und Verwaltung kommen ihnen
nicht zur Hilfe.
Zum Kanzleiprofil:
Bei HAHN Rechtsanwälte PartG mbB handelt es sich um eine der
bundesweit führenden Kanzleien im Bank- und Kapitalmarktrecht,
Versicherungs- und Verbraucherrecht. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt
Peter Hahn, M.C.L., ist seit 30 Jahren, Partnerin, Rechtsanwältin Dr.
Petra Brockmann und assoziierter Partner Rechtsanwalt Lars
Murken-Flato, sind seit mehr als 10 Jahren im Bank-und
Kapitalmarktrecht tätig. Alle Partner sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte vertritt ausschließlich
Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit fünfzehn Anwälte tätig,
davon sind sechs Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN
Rechtsanwälte verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und
Stuttgart.
Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
Lars Murken-Flato
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail:
lars.murken@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de
Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell
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