Porsche Macan - erneuter Rückruf; erste Klagen werden vor den Landgerichten Stuttgart und Frankfurt verhandelt
Geschrieben am 28-01-2018 |
Lahr (ots) - Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat für zahlreiche Geschädigte im
Abgasskandal, die einen Porsche Macan erworben haben, bereits Klagen
eingereicht. Am 29.01.2018 wird ein erster Fall vor dem Landgericht
Stuttgart gegen die Porsche AG verhandelt. Am 30.01.2018 wird ein
weiterer Fall vor dem Landgericht Frankfurt am Main gegen einen
Händler und gegen die Porsche AG verhandelte.
Beide Geschädigte verlangen von dem Händler und der Porsche AG die
Rücknahme des Fahrzeugs. Sie werfen der Porsche AG eine Manipulation
vor. Das Fahrzeug sei mit einer illegalen Abschalteinrichtung
versehen und deshalb zurückzunehmen. Im eigentlichen VW Abgasskandal
haben sowohl das Landgericht Frankfurt am Main als auch das
Landgericht Stuttgart bereits die Volkswagen AG verurteilt. Es ist
daher zu erwarten, dass auch die Porsche AG verurteilt wird.
Die Porsche AG behauptet in den Prozessen, im Porsche Macan keine
illegale Abschalteinrichtungen verbaut zu haben. Sie beruft sich
darauf, dass es keinen verpflichtenden Rückruf durch das KBA gebe
und 2016 eine freiwillige Servicemaßnahme angeboten worden sei in der
Form eines Software-Updates. Am 26.01.2018 teilte die Porsche AG dann
mit, dass erneut ein Software-Update erfolgen muss. Die Bild am
Sonntag berichtet, dass es Hinweise auf eine unzulässige
Abschalteinrichtung gebe. Das Kraftfahrtbundesamt prüfe nach Angaben
der Bild am Sonntag ein Zulassungsverbot für den Porsche Macan. Nach
Information der Bild am Sonntag wird es am 1. Februar zu einer
amtlichen Anhörung beim KBA kommen, bei dem eine Entscheidung über
ein mögliches Zulassungsverbot getroffen werden soll. Porsche
reagierte bereits am 26.01.2018 und teilte mit, dass nach Freigabe
durch das KBA ein weiteres Software-Update für den Porsche Macan
angeboten werde.
Damit zeigt sich, dass die Angaben der Porsche AG in den Verfahren
vor dem Landgericht Frankfurt und Stuttgart nicht den Tatsachen
entsprechen. Offensichtlich muss der Porsche Macan aufgrund
Unzulänglichkeiten erneut nachgebessert werden. Nachdem in der
letzten Woche bekannt wurde, dass auch Audi die 3 l Fahrzeuge
manipuliert hat, ist zu vermuten, dass auch in dem Porsche Macan eine
illegale Abschalteinrichtungen verbaut ist.
Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der die Verfahren federführend führt,
teilt mit: "Wir sind zuversichtlich, gegen Porsche zu gewinnen. Wir
konnten bereits zahlreiche Urteile gegen die Volkswagen AG
erstreiten. Sollte sich herausstellen, dass auch in dem Porsche Macan
an eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, schuldet die
Porsche AG Schadensersatz. Sie muss die Fahrzeuge gegen Zahlung des
Kaufpreises zurücknehmen. Geschädigte haben sehr gute Chancen, die
Verfahren zu gewinnen."
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um
eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und
Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 100 Gerichtsverfahren
gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten.
Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 3.000
Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als
5.500 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit. In dem
renommierten JUVE Handbuch 2017/2018 wird die Kanzlei in der Rubrik
Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche
Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich
Kapitalanlageprozesse (Anleger).
Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
www.vw-schaden.de
Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell
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