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Beifahrer nicht angeschnallt: Wer zahlt das Bußgeld? / R+V24: Führerscheinwissen im Test

Geschrieben am 29-01-2018

Wiesbaden (ots) - Anschnallen ist Pflicht, denn es kann Leben
retten. Das ist den meisten Autofahrern klar. Doch wie sieht es aus,
wenn der Beifahrer sich nicht anschnallen möchte? Darf der Fahrer
trotzdem losfahren? Nein, glauben 90 % der deutschen Autofahrer gemäß
einer Studie des Kfz-Direktversicherers R+V24. Doch liegen sie damit
falsch. "Der Beifahrer ist selbst dafür verantwortlich, dass er sich
anschnallt und muss demnach auch das Bußgeld von 30 Euro zahlen",
sagt Anka Jost, Kfz-Expertin bei der R+V24-Direktversicherung.

Bevor sie losfahren, müssen Autofahrer dafür sorgen, dass alle
Sicherheitsgurte einwandfrei funktionieren. "Wenn der Beifahrer
seinen Sicherheitsgurt trotzdem nicht anlegen möchte, sollten Fahrer
ihre Begleitung auf ihre Anschnallpflicht verstärkt hinweisen",
empfiehlt die Kfz-Expertin. "Denn das Risiko, bei einem Autounfall
selbst bei niedriger Geschwindigkeit verletzt zu werden, ist ohne
Sicherheitsgurt sehr hoch." Der Sicherheitsgurt verhindert nicht nur,
dass der Betroffene bei einem Aufprall geschleudert wird, sondern
auch, dass er dabei seine Begleitung - und in diesem Fall womöglich
auch sich selbst - verletzt. Doch auch wenn der Beifahrer sich weiter
nicht anschnallen möchte, dürfen Autofahrer losfahren.

Fahrer haften für nicht angeschnallte Kinder

Anders sieht es bei Kindern und schutzbedürftigen Mitfahrern aus.
Hier haben Fahrer eine besondere Fürsorgepflicht und müssen dafür
sorgen, dass diese Mitfahrer angeschnallt sind und es auch bleiben.
Das bedeutet, auch wenn sich ein Kind während der Fahrt selbstständig
aus dem Sicherheitsgurt befreit, haftet der Autofahrer. Ist ein Kind
nicht angeschnallt, muss der Autofahrer 60 Euro Bußgeld zahlen und
bekommt 1 Punkt in Flensburg. Bei mehreren Kindern drohen 70 Euro
Bußgeld und ebenfalls 1 Punkt. Darüber hinaus hat der Fahrer Sorge zu
tragen, dass die Kinder in den ihrem Alter entsprechenden
Kindersitzen sitzen.

Anschnallpflicht gilt auch für Schwangere - mit einer Ausnahme

Auch Schwangere müssen sich während der Fahrt anschnallen - es sei
denn, der Arzt befreit sie von der Anschnallpflicht durch ein
ärztliches Attest. Die Angst, dass der Gurt dem Baby schaden könnte,
ist unbegründet: Denn bei einem Unfall riskieren Schwangere schwere
Verletzungen für sich und das Baby, wenn sie ungebremst gegen das
Lenkrad stoßen.

"Führerscheinwissen im Test": Hintergrund der Befragung

Jeder dritte Führerscheinanwärter fällt durch die schriftliche
Theorieprüfung. Doch wie ist das mit langjährigen Autofahrern - wie
gut kennen sich diese mit den Regeln aus? Der Kfz-Direktversicherer
R+V24 hat das Führerscheinwissen anhand aktueller Prüfungsfragen
getestet. Ziel ist es, Autofahrern zu mehr Sicherheit im
Straßenverkehr verhelfen. Dazu führt die R+V24 unter anderem
regelmäßig Umfragen zu Verkehrsfragen durch, informiert über
richtiges Verhalten und über gesetzliche Vorschriften. Mehr Tipps auf
http://ow.ly/7Yry3074nua



Pressekontakt:
R+V24
Anka Jost
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 533-73306
Telefax: 0611 533-77 73306
www.rv24.de

Original-Content von: R+V 24, übermittelt durch news aktuell


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