Affenexperiment: VW wollte Studie bei Gerichtsverfahren ausschließen lassen
Geschrieben am 30-01-2018 |
Hamburg (ots) - Der Autobauer Volkswagen versucht nach
NDR-Informationen derzeit, Unterlagen zum umstrittenen
Affenexperiment aus einem laufenden Gerichtsverfahren in den USA
ausschließen zu lassen. Die Dokumente waren im Namen von VW-Kunden
vorgelegt worden, die gegen das Unternehmen klagen. Volkswagen
Amerika hat bei einem Gericht in Virginia mehrfach beantragt, die
umstrittene Affenstudie nicht als Beweismittel zuzulassen. In dem
Verfahren am Fairfax County General District Court im US-Bundesstaat
Virginia klagen VW-Kunden im Zusammenhang mit dem Dieselskandal gegen
das Unternehmen. "Das einzige Ziel des Klägers ist es, eine scharfe
und emotionale Reaktion der Jury hervorzurufen, in der Hoffnung, dass
diese VW Amerika für etwas bestrafen, dass mit den Klägern gar nichts
zu tun hatte", heißt es in dem ersten Antrag des Unternehmens bei dem
Gericht vom 13. Oktober 2017, der dem NDR vorliegt. Der Vertreter der
Kläger, Michael Melkersen, widersprach. "Im aktuellen Fall bewegt
sich VW in einem Schema von Unterschlagung und Geheimhaltung, die
LRRI Studie ist ein weiterer Beweis für dieses Schema", heißt es in
der Erwiderung.
Die ersten beiden Anträge kamen nicht zur Entscheidung, über den
dritten Antrag will das Gericht im Februar entscheiden. In dem
jüngsten Antrag vom 26. Januar 2018 beantragt Volkswagen Amerika, das
Gericht möge verhindern, dass der Kläger in dem Verfahren angebliche
gesundheitliche Auswirkungen von Stickoxiden oder anderen
Diesel-Abgasen, einschließlich der LRRI-Gesundheitsstudie,
thematisieren könne.
Volkswagen war nach Informationen des NDR schon früh bemüht,
juristisch nicht mit der Studie in Zusammenhang gebracht werden zu
können. Dokumentiert ist das im Rahmen der Auftragsvergabe des
umstrittenen Affentests an das amerikanische Lovelace-
Forschungsinstitut Lovelace Biomedical (LRRI) in Albuquerque - im
US-Bundesstaat New Mexico. In einer E-Mail aus dem Jahr 2013 schreibt
der leitende VW-Werksarzt Michael Spallek, gleichzeitig
Geschäftsführer der EUGT, an einen Manager des Konzerns: "Uns geht es
darum den Text [zur Studienvergabe] rechtssicher so formuliert zu
wissen, dass es sich nicht um eine von uns verantwortete
Auftragsforschung handelt." Die E-Mail erhielt auch VW-Cheflobbyist
Thomas Steg in Kopie. Aus der Formulierung solle klar werde, schrieb
Spallek weiter, dass "wir eine Zuwendung an LRRI zu einer sinnvollen
und notwendigen wissenschaftlichen Studie geben, deren Durchführung
und Ergebnisse allein in den Händen von LRRI liegt". Steg wurde
inzwischen von Volkswagen beurlaubt. Ein VW-Sprecher argumentiert in
einer aktuellen Stellungnahme ähnlich: "Die Durchführung der Studie
durch das US-Institut Lovelace Respiratory Research Institute (LRRI)
und die Beauftragung der EUGT steht nach Ansicht von Volkswagen in
keinem juristisch relevanten Zusammenhang mit dem genannten
US-Verfahren."
Pressekontakt:
NDR Norddeutscher Rundfunk
Presse und Information
Iris Bents
Telefon: 040 / 4156 - 2304
Fax: 040 / 4156 - 2199
i.bents@ndr.de http://www.ndr.de
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