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Stromnetzentgelte: Weichenstellungen für zweite Phase der Energiewende notwendig

Geschrieben am 31-01-2018

Berlin (ots) -

- Energieintensive Industrie und Netzbetreiber legen im Rahmen der
dena-Taskforce Netzentgelte gemeinsame Vorschläge vor

Die Deutsche Energie-Agentur (dena) hat gemeinsam mit
Netzbetreibern, Industrieunternehmen und Verbänden Vorschläge zur
Weiterentwicklung der Netzentgeltsystematik erarbeitet. Das Ziel der
Taskforce Netzentgelte ist, ein netzdienliches, flexibleres
Verbrauchsverhalten der Netznutzer zu ermöglichen und die
gesetzlichen Rahmenbedingungen besser an den aktuellen und
zukünftigen Anforderungen der Energiewende auszurichten. Dabei werden
sowohl die betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen und
Notwendigkeiten der Unternehmen als auch die netz- und systemseitigen
Bedürfnisse der Netzbetreiber berücksichtigt.

Die zwölf Maßnahmen der Taskforce beziehen sich auf Änderungen und
Ergänzungen der Stromnetzentgeltverordnung, die sich relativ
kurzfristig umsetzen lassen. Das schafft Handlungsspielraum, um
mittelfristig das Thema und seine industrie- und klimapolitischen
Aspekte grundsätzlich zu erörtern und strategisch auszugestalten. Zu
klären ist, wie die Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
und der Interessenausgleich zwischen den verschiedenen
Verbrauchergruppen erreicht werden kann. Auch die rechtlichen
Beschränkungen auf EU-Ebene müssen betrachtet werden.

"Die Netzentgelte werden in der weiteren Diskussion um die
Finanzierung des Energiesystems eine zentrale Rolle spielen. Bisher
beschränkt sich diese zu sehr auf die EEG-Umlage", sagt Andreas
Kuhlmann, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung. "Erstmalig liegen
nun Vorschläge vor, die von wesentlichen Akteuren aus Industrie und
Netzwirtschaft gemeinsam getragen werden. Es ist klar, dass die
weitere Diskussion nicht einfach wird, da es noch viele weitere
Stakeholder gibt, die dieses Thema betrifft. Die Vorschläge der
Taskforce Netzentgelte sind ein wichtiger Beitrag zu dieser
Diskussion, die in dieser Legislaturperiode geführt werden muss."

Zusammenspiel der Akteure verbessern, mehr Flexibilität
ermöglichen

Ein Vorschlag der Taskforce Netzentgelte ist, dass netzdienliches
Verbrauchsverhalten grundsätzlich nicht zu höheren Netzentgelten
führen sollte. Dieser Fall kann zum Beispiel eintreten, wenn ein
Netznutzer Regelleistung zur Verfügung stellt, also seinen Verbrauch
je nach Lage im Netz kurzfristig steigert oder verringert. Wenn es
dabei durch eine besonders hohe Stromaufnahme zu einer
abrechnungsrelevanten Lastspitze kommt, wird nach den aktuellen
Regelungen ein erhöhtes Netzentgelt fällig. Das Risiko, dass diese
Zusatzkosten die Erträge für die erbrachte Regelleistung übersteigen,
wollen viele Netznutzer nicht eingehen. Ihre Flexibilitätspotenziale
werden aus diesem Grund nicht genutzt.

Fast die Hälfte der Vorschläge bezieht sich auf die Regelungen zu
besonderen Formen der Netznutzung nach Stromnetzentgeltverordnung §
19 Abs. 2. Nach Auffassung der Stakeholder sollten zum Beispiel die
Regelungen zur sogenannten "atypischen Netznutzung" so angepasst
werden, dass die Netzbetreiber die Möglichkeit haben,
Hochlastzeitfenster zurückzunehmen. Hochlastzeitfenster sind
Zeiträume, in denen üblicherweise die höchste Last im Netzgebiet
auftritt. Die Netzbetreiber können diese Zeitfenster aktuell nur
einmal im Jahr festlegen. Netznutzer, die sicherstellen, dass sie
während der Hochlastzeitfenster nicht zur Höchstlast beitragen,
zahlen dafür nach der aktuellen Regelung ein individuelles,
reduziertes Netzentgelt. Aber nicht immer tritt während der
prognostizierten Hochlastzeitfenster auch tatsächlich eine
Hochlastsituation ein. Eine Rücknahme des Hochlastzeitfensters kann
deshalb bewirken, dass die atypischen Netznutzer ihre Last nicht
reduzieren müssen und ihren wertschöpfenden Produktionsprozess
fortsetzen können. Für die Netzplanung der Netzbetreiber ist es
darüber hinaus relevant, dass die atypischen Netznutzer die
Hochlastzeitfenster verbindlich einhalten. Dieser Aspekt ist deshalb
Gegenstand eines weiteren Vorschlags.

In der Frage, wie ein sehr großes, temporäres Angebot an
erneuerbarer Energie besser genutzt werden kann, sieht die Taskforce
Netzentgelte ebenfalls Handlungsbedarf. In solchen Situationen, zum
Beispiel während eines Sturmtiefs, müssen Netzbetreiber derzeit oft
Erneuerbare-Energien-Anlagen in ihrem Netzgebiet abregeln, um die
Netzstabilität gewährleisten zu können. Um diese Abregelungen zu
vermeiden und einen Anreiz für einen höheren Verbrauch in diesen
Situationen zu setzen, sollen betroffene Netzbetreiber lokal
sogenannte "Erneuerbare-Energien-Zeitfenster" ausgeben können.
Während dieser Zeitfenster könnten Netznutzer im jeweiligen
Netzgebiet mehr Energie verbrauchen, ohne dass dies für sie zu
höheren Netzentgelten führt.

Auch neue Betrachtungsansätze wie die Berücksichtigung der
Netzanschlusskapazität in den Netzentgelten oder die Nutzung von
Flexibilisierungsmöglichkeiten bei diskontinuierlichen Verbrauchern
wurden von den Partnern diskutiert.

Unternehmen: Industrie- und klimapolitische Aspekte mit
einbeziehen

Das Ergebnispapier thematisiert auch die Frage, wie klima- und
industriepolitische Aspekte bei der Ausgestaltung der Netzentgelte
berücksichtigt werden können. Dies ist vor allem wichtig für
Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, denn die
Energiekosten und damit auch die Netzentgelte sind in diesem Kontext
von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Stark steigende
Netzentgelte können das Risiko von Carbon Leakage, also der
Abwanderung energieintensiver Produktion in Regionen mit geringeren
Klima- und Umweltschutzauflagen, erhöhen. Regulatorische
Veränderungen sollten daher systemisch gedacht werden.
Wettbewerbsrechtliche Fragen, die hiermit zusammenhängen, könnten im
Zuge der anstehenden Novellierung der EU-Beihilferichtlinie geprüft
werden. Mit Blick auf die Verpflichtungen aus dem Pariser
Klimaschutzabkommen ist es wichtig, die Entwicklung von
internationalen Vereinbarungen voranzutreiben.

Das Ergebnispapier der Taskforce Netzentgelte "Impulse zur
Weiterentwicklung der Netzentgeltsystematik. Industrielles
Verbrauchsverhalten im Rahmen der Energiewende netzdienlich
gestalten" steht zum kostenlosen Download zur Verfügung unter
www.dena.de/netzentgelte.

Teilnehmer der Taskforce Netzentgelte

Teilnehmer der Taskforce Netzentgelte waren folgende Unternehmen
und Verbände: Amprion GmbH, BASF SE, Bayernwerk AG, Bundesverband
Glasindustrie e. V., Currenta GmbH & Co. OHG, Evonik Industries AG,
Georgsmarienhütte Holding GmbH, Hydro Aluminium Rolled Products GmbH,
Max Aicher GmbH & Co. KG, Salzgitter AG, Stromnetz Hamburg GmbH,
TenneT TSO GmbH, Thüga AG, TRIMET Aluminium SE , UPM GmbH, Verallia
Deutschland AG, Verband der Chemischen Industrie e. V. (VCI), VIK
Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e. V.,
WirtschaftsVereinigung Metalle e. V.

Weitere Informationen zur Taskforce Netzentgelte der dena unter
www.dena.de/netzentgelte.



Pressekontakt:
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Dr. Philipp Prein,
Chausseestraße 128 a, 10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 66 777-641, Fax: +49 (0)30 66 777-699, E-Mail:
presse@dena.de, Internet: www.dena.de

Original-Content von: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), übermittelt durch news aktuell


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