Abgasskandal - ADAC Rechtsschutz droht Klageflut aufgrund rechtswidriger Ablehnungen
Geschrieben am 01-02-2018 |
Lahr (ots) - Die ADAC Rechtsschutzversicherung verweigert im
Abgasskandal zu Gunsten von Geschädigten des Porsche Macan die
Deckung mit den Argumenten, es würden keine hinreichenden
Erfolgsaussichten bestehen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geht nunmehr gegen dieses rechtswidrige
Verhalten des ADAC mit Stichentscheiden und Deckungsklagen vor. Eine
erste Klage läuft bereits vor dem Landgericht München I. Dort steht
in Kürze das Urteil an.
Im Abgasskandal ist bereits 2016 zwischen Porsche und dem KBA
vereinbart worden, dass der Porsche Macan ein Update erhält.
Zwischenzeitlich hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für zahlreiche Porsche Macan
Geschädigte eine Klage gegen Porschezentren und gegen Porsche
eingereicht. Die Rechtsschutzversicherungen bezahlen dieses Vorgehen,
nicht aber der ADAC. Eine erste Klage bzgl Porsche wurde vor dem
Landgericht Stuttgart bereits mit guten Erfolgsaussichten verhandelt.
Ende Januar 2018 veröffentlichte Porsche dann eine Pressemitteilung,
dass bei dem Porsche Macan ein weiteres Softwareupdate notwendig ist.
Laut Medienberichten soll der Verdacht einer illegalen
Abschalteinrichtung bestehen. Deshalb muss ein neues Softwareupdate
aufgespielt werden.
Obwohl bereits massenhaft Urteile im Abgasskandal ergangen sind
und das Landgericht Stuttgart der Klage gegen Porsche positiv
gegenübersteht, meint die ADAC Rechtsschutzversicherung weiterhin,
die Deckung mit dem Hinweis der mangelnden Erfolgsaussichten
verweigern zu können. Dabei handelt der ADAC grob rechtswidrig und
lässt gerade als Automobilclub seine Kunden im Stich. Offensichtlich
geht es dem ADAC nur darum, hohe Kosten einsparen zu können. Mit
einer ordentlichen Regulierung hat dies nichts zu tun. Rechtsanwalt
Dr. Ralf Stoll, der die Klagen gegen die ADAC
Rechtsschutzversicherung einreichen wird, teilt mit: "Bereits zu
Beginn des VW Abgasskandal gab es massive Diskussionen mit dem ADAC.
Der ADAC war zunächst nicht bereit, seine Kunden im Abgasskandal zu
unterstützen und hat behauptet, es gebe keine Erfolgsaussichten. Der
ADAC musste einlenken und muss sich heute eines Besseren belehren
lassen. Wir haben massenhaft Klagen gegen VW gewonnen. Nunmehr
versuchte der ADAC sich erneut aus der Affäre zu ziehen und meint, es
würden gegen Porsche keine Erfolgsaussichten bestehen. Auch dies
werden wir nicht hinnehmen und nunmehr gegen den ADAC vorgehen."
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um
eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und
Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 100 Gerichtsverfahren
gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten.
Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 3.000
Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als
5.500 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit. In dem
renommierten JUVE Handbuch 2017/2018 wird die Kanzlei in der Rubrik
Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche
Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich
Kapitalanlageprozesse (Anleger).
Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
www.vw-schaden.de
Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell
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