(Registrieren)

OLG München: Sonderprüfung bei einer GmbH

Geschrieben am 06-02-2018

Köln (ots) - Herrschen unter Gesellschaftern einer GmbH Streit und
Misstrauen kann eine Sonderprüfung beantragt werden. Die
Sonderprüfung ist nur dann unzulässig, wenn die Beantragung
rechtsmissbräuchlich ist.

Die Beantragung einer Sonderprüfung und die Bestellung eines
Sonderprüfers ist auch für Minderheitsgesellschafter einer GmbH ein
scharfes Schwert. Dieses Vorgehen kann sich beispielsweise anbieten,
wenn gegenüber dem Geschäftsführer, der gleichzeitig Gesellschafter
der GmbH ist, der Verdacht einer Pflichtverletzung besteht. Die
Gesellschafter entscheiden mit einfacher Mehrheit über den Antrag.
Der Gesellschafter, der durch die Beschlussfassung entlastet oder
belastet wird, hat in diesem Fall kein Stimmrecht, erklärt die
Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Zu den Aufgaben der Gesellschafter einer GmbH zählt u.a. die
Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung eines von den
Geschäftsführern aufgestellten Jahresabschlusses. Sie haben auch die
Möglichkeit, eine Sonderprüfung zu beantragen. Nach einem Urteil des
OLG München vom 14. Dezember 2017 ist eine Sonderprüfung nur dann
unzulässig, wenn die Beantragung und Durchführung einer solchen
rechtsmissbräuchlich ist und eine Treuepflichtverletzung des
beantragenden Gesellschafters darstellt. Das Stimmverbot des
belasteten Gesellschafters umfasst auch die vorbereitenden Beschlüsse
zur Durchführung einer Sonderprüfung (Az.: 23 U 1481/17).

Im dem zu Grunde liegenden Fall hielten zwei Familien die Anteile
an einer GmbH & Co. KG und einer Komplementär-GmbH zu gleichen
Teilen. In der Gesellschafterversammlung beantragte eine Familie eine
Sonderprüfung, um mögliche Pflichtverletzungen des
Gesellschafter-Geschäftsführers sowie daraus resultierende
Schadensersatzansprüche feststellen zu lassen. Die Familie des
Geschäftsführers stimmte gegen den Antrag. Der Geschäftsführer wurde
von der Abstimmung ausgeschlossen, so dass der Beschluss für eine
Sonderprüfung gefasst wurde. Die Anfechtungsklage des
Geschäftsführers blieb im Berufungsverfahren vor dem OLG München
weitgehend erfolglos.

Aufgabe der Gesellschafter sei u.a. die Prüfung und Überwachung
der Geschäftsführung. Darunter falle auch das Recht zur Bestellung
von Sonderprüfern. Im Gegensatz zum Aktienrecht gebe es grundsätzlich
keine Einschränkungen bezüglich des Gegenstands der Sonderprüfung.
Erforderlich sei lediglich, dass der Gesellschafterversammlung ein
konkreter und auf Tatsachen gestützter Anlass vorgetragen wird. Diese
Tatsachen müssen den Verdacht einer Pflichtverletzung der
Geschäftsführung rechtfertigen und die Sonderprüfung ein geeignetes
Mittel zur Überprüfung sein, so das OLG.

Im Gesellschaftsrecht versierte Rechtsanwälte können bei Streit
unter Gesellschaftern beraten und Lösungsvorschläge erarbeiten.


https://www.grprainer.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht/gmbh.html

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale,
wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln,
Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und
London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht,
Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und
Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale
Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und
Privatpersonen.



Pressekontakt:
Michael Rainer
Rechtsanwalt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte
Gürzenich-Quartier
Augustinerstraße 10
50667 Köln
Telefon: +49 221 2722750
info@grprainer.com
www.grprainer.com

Original-Content von: GRP Rainer LLP, übermittelt durch news aktuell


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

624795

weitere Artikel:
  • "Werde Teil unseres Teams von 400 neuen Kfz-Mechatronikern" - Ford unterstützt Handel bei der Suche nach Fachkräften (FOTO) Köln (ots) - - Festanstellungen für 400 Mechatroniker - Mehr als 100 DEKRA Arbeit Geschäftsstellen bieten Ihre Unterstützung an - Mehr Zeit für Kunden in den Ford Service Betrieben Unter dem Motto "Werde Teil unseres Teams von 400 neuen Kfz-Mechatronikern" unterstützen die Ford-Werke den Ford Handel bei der Suche nach neuen Fachkräften. Anlass sind die gestiegenen Verkaufszahlen von Ford-Fahrzeugen und der dadurch erhöhte Personalbedarf in den Händlerbetrieben. 2017 war für die Ford-Werke GmbH und ihre Partner erneut mehr...

  • VDIK: Deutscher Pkw-Markt im Januar 2018 mit Rekordergebnis Bad Homburg (ots) - Der deutsche Pkw-Markt erzielte mit 269.429 Pkw-Neuzulassungen sein bestes Januar-Ergebnis in diesem Jahrtausend und wuchs um 11,6 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Die Internationalen Kraftfahrzeughersteller setzten in Deutschland ihren Vorjahreserfolg fort und steigerten die Verkäufe mit 20 Prozent deutlich stärker als der Markt. Ihr Marktanteil verbesserte sich dementsprechend im Januar von 34,6 auf aktuell 37,2 Prozent. Die Verkäufe an Privatkunden entwickelten sich erneut besser als der Gesamtmarkt. mehr...

  • Augmented-Reality-Funktionen in Helmen von Einsatzkräften / Ericsson präsentiert beim 21. Europäischen Polizeikongress in Berlin LTE- und 5G-Anwendungsfelder für mehr öffentliche Sicherheit (FOTO) Düsseldorf/Berlin (ots) - > Ericsson-Experten erläutern beim 21. Europäischen Polizeikongress in Berlin die Nutzung neuster Informations- und Kommunikationstechnologie für den Bereich Öffentliche Sicherheit > Neue Ericsson-Studie "The Industry Impact of 5G" identifiziert Nutzungsmöglichkeiten im Kontext der öffentlichen Sicherheit wie zum Beispiel den Einsatz von Augmented-Reality-Funktionen in Helmen von Einsatzkräften > Neue Veröffentlichung der Studienreihe "The 5G Business Potential" prognostiziert zusätzliches mehr...

  • E-world 2018: E.ON drive und adpack.tv präsentieren interaktive Vermarktungskonzepte für die Elektromobilität Berlin (ots) - Das Laden von Elektrofahrzeugen muss nicht langweilig sein. Auf der Messe der E world energy & water vom 06.- 08. Februar präsentieren E.ON und adpack.tv eine Innovation für die Elektromobilität und digitale Außenwerbung: die Verbindung von digitalen Infotainment-Konzepten mit der Ladeinfrastruktur von Elektrofahrzeugen. Andreas Pfeiffer, verantwortlich für die Elektromobilität bei E.ON, ergänzt hierzu: "Durch Verwendung digitaler Infotainment- Angebote erhöhen wir nicht nur die Attraktivität von Ladestandorten mehr...

  • RUAG Cyber Security plant beschleunigtes Wachstum und Expansion im EMEA-Markt Reading (UK) (ots) - Die RUAG Gruppe, ein Schweizer Technologieunternehmen mit Sitz in Bern, hat Veränderungen in ihrer Defense-Sparte bekanntgegeben. RUAGs Cybersparte wird in eine neue Cyber Security Gruppe ausgelagert, zu deren Angebot sowohl die Cyber-Services von RUAG als auch die Produkte von Clearswift gehören. Chef der neu gegründeten Cyber-Security-Sparte von RUAG wird Heath Davies, derzeit CEO von Clearswift, einem britischen IT-Sicherheitsunternehmen, das Ende 2016 von RUAG übernommen wurde. Davies wird die Position mehr...

Mehr zu dem Thema Aktuelle Wirtschaftsnews

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

DBV löst Berechtigungsscheine von knapp 344 Mio. EUR ein

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht