Kläger beim Landgericht Hannover gegen die BHW erfolgreich
Geschrieben am 15-02-2018 |
Hamburg (ots) - Erneut waren - von HAHN Rechtsanwälte vertretene -
Kläger beim Landgericht Hannover gegenüber der BHW Bausparkasse AG
(BHW) erfolgreich. Das Landgericht entschied durch Urteil vom 15.
Januar 2018 - 4 O 148/17 -, dass die Pflichten des Darlehensnehmers
aus einem Immobiliendarlehensvertrag aus November 2008 über
130.000,00 Euro zur Zahlung von Zins und Tilgung aufgrund des
Widerrufs vom 15. Juni 2016 erloschen seien. Die Bausparkasse
belehrte fehlerhaft über den Fristbeginn. Die BHW kann sich laut
Landgericht auch nicht auf die Schutzwirkung des Musters berufen.
Entgegen der Auffassung der BHW sei das Widerrufsrecht der Kläger
schließlich auch nicht in unzulässiger Weise ausgeübt oder verwirkt.
"Diese und "neuere" Widerrufsbelehrungen der BHW bieten deren
Kunden auch Jahre später noch die Möglichkeit, aus einem
Immobiliendarlehen auszusteigen oder eine in der Vergangenheit
gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückzufordern", sagt der
Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte. "Wir haben
auch in den neueren Darlehensverträgen der BHW Fehler gefunden, die
Darlehensnehmern eine solche Widerrufsmöglichkeit eröffnen."
Hahn Rechtsanwälte bieten allen Betroffenen eine kostenfreie
Erstbewertung über die Widerrufsbarkeit eines Darlehensvertrages an.
Die Kanzlei vertritt beim Darlehenswiderruf bundesweit
Darlehensnehmer. "Allein im Jahr 2017 haben wir in vergleichbaren
Widerrufsfällen bundesweit über 20 positive Urteile für unsere
Mandanten erstritten", teilt Hahn abschließend mit. "So erfolgreich
ist derzeit keine andere Kanzlei auf diesem Gebiet". Weitere
Informationen finden Sie unter
https://hahn-rechtsanwaelte.de/widerruf-von-darlehen.
Zum Kanzleiprofil:
HAHN Rechtsanwälte PartG gehört im Bank- und Kapitalmarktrecht zu
den TOP 5 der bundesweit auf Anlegerseite tätigen Kanzleien. Der
Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit mehr als 30
Jahren, die weiteren Partner, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann seit
15 Jahren und Rechtsanwalt Lars Murken-Flato seit 10 Jahren
ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Alle Partner
sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Für die Kanzlei
sind zurzeit fünfzehn Anwälte tätig, davon sind insgesamt sechs
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN Rechtsanwälte
verfügt über Standorte in Hamburg, Bremen und Stuttgart.
Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail:
peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de
Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell
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