Mittelbayerische Zeitung: Recht und billig / Ob das Bremer Urteil im Fußballkostenstreit Bestand haben wird, steht dahin. Doch es hat Signalwirkung. Die boomende Branche darf sich ihrer Verantwortung
Geschrieben am 21-02-2018 |
Regensburg (ots) - Man hüte sich vor vorschnellen Urteilen. Für
komplexe juristische Themen gilt das ohnehin. Rasch gerät man in die
Nähe des zurecht übel beleumundeten gesunden Volksempfindens. Dieses
nimmt den Spruch des Oberverwaltungsgerichts Bremen im
Fußballkostenstreit überwiegend mit Genugtuung zur Kenntnis. Maßlos
überbezahlte Millionäre in kurzen Hosen wenigstens indirekt ein
bisschen zur Kasse zu bitten, das ist ein populärer Gedanke. Ähnlich
populär wie der vermeintliche Volkssport Fußball selbst. Doch einmal
abgesehen von der Ungewissheit, ob diese Bremer Entscheidung der
Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig standhalten
wird, wirft sie grundsätzliche Fragen auf. Gewinnorientiert kann
beispielsweise auch eine Kleinkunstbühne handeln, die in einem
ambitionierten Projekt die Aufführung eines umstrittenen,
gesellschaftspolitisch relevanten Stückes stemmt. Es kommt zu
Protesten, eventuell sogar gewalttätigen. Die Polizei vor Ort muss
einschreiten, fordert einen Obolus für die Einsätze ein - und treibt
das Theater damit in den finanziellen Ruin? Dieses Szenario kann im
Ernst keiner wollen - ebenso wenig wie Sicherheitsgebühren bei
Volksfesten oder vergleichbaren öffentlichen Belustigungen. Mit
solchen wohlfeilen Beispielen geht die Deutsche Fußball-Liga (DFL)
nun hausieren. Sicherheit sei nun mal eine öffentliche Aufgabe.
Punktum! Für den gemeinen Steuerzahler heißt das: Pech gehabt. Er
darf, nein: muss das Vergnügen seiner Mitbürger mitfinanzieren, und
sei er noch so ein Fußballverächter vor dem Herrn. Doch die
Argumentation des organisierten Fußballs geht in diesem Fall ins
Leere. Juristen verweisen darauf, dass im Fall des Stadtstaates
Bremen alles nach Recht und Gesetz gelaufen ist. Die Bürgerschaft der
Hansestadt hat eine Gebührenverordnung zur Finanzierung von
Polizeieinsätzen bei gewinnorientierten Großveranstaltungen erlassen.
Und nur für diese! Darunter fallen höchstens noch gigantische
Stadionkonzerte à la U2 und Scorpions, aber gewiss nicht die
Aufführungen einer Kleinkunstbühne oder die Kirmes um die Ecke. Es
kann nicht Aufgabe der Allgemeinheit sein, ein brummendes
Milliardengeschäft wie die Unterhaltungsbranche Profifußball zu
alimentieren. Es ist nur recht und - mit Euro-Beträgen im
sechsstelligen Bereich pro Hochrisikospiel - sogar vergleichsweise
billig, die Vereine und ihren prosperierenden Dachverband bei der
Finanzierung heranzuziehen. Die empörten Reaktionen aus der Branche
lassen indes jede Einsicht vermissen. Sie zeugen von der Hybris der
Funktionäre, die sich gesellschaftlicher Verantwortung längst
enthoben wähnen, weil ihre Sportart in eigenen Sphären schwebt. Dabei
duckt sich der Fußball - von einigen Feigenblatt-Aktionen auf
schmaler finanzieller Basis mal abgesehen - seit Jahrzehnten
reflexartig weg, wenn es um Phänomene wie Gewalt in den Stadien oder
Rassismus auf den Rängen geht. Solche Missstände wertet er lieber als
gesamtgesellschaftliche Phänomene, die leider das hohe Gut Fußball
als prominente Bühne für sich auserkoren haben - und es für ihre
Zwecke missbrauchen. Nicht ausgeschlossen, dass das
Bundesverwaltungsgericht als höchste Instanz die Frage juristisch
anders bewertet und der Bremer Praxis einen Riegel vorschiebt. Der
Kommerzbetrieb Fußball könnte in diesem Fall nochmals triumphieren.
Doch das Signal, das von dem Rechtsstreit ausgeht, bleibt
unübersehbar: Wer in unserer Verfassung nach einer Klausel mit dem
Grundrecht auf Profifußball sucht, der wird keine finden. Er findet
Aussagen zur freien Entfaltung der Persönlichkeit und zur freien
Berufswahl. Aber beidem sind Grenzen gesetzt.
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Mittelbayerische Zeitung
Redaktion
Telefon: +49 941 / 207 6023
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