(Registrieren)

Diesel-Fahrverbote - aktuelles Urteil aus München - Widerruf von Autokrediten als Ausweg für Verbraucher, um Wertverluste zu vermeiden

Geschrieben am 23-02-2018

München/Leipzig/Berlin/Trier (ots) - Das Bundesverwaltungsgericht
hat seine mit Spannung erwartete Entscheidung zu Diesel-Fahrverboten
vertagt. Die Unsicherheit bei Diesel-Fahrern bleibt hoch. Denn auch
die EU-Kommission macht Druck und will Deutschland zur Einhaltung der
vorgegebenen Grenzwerte von Stickoxiden in der Luft zwingen. Über 10
Millionen Diesel-Fahrer sind dem totalen Wertverlust ihres Fahrzeugs
scheinbar wehrlos ausgeliefert.

Ein ganz aktuelles Urteil des Landgerichts München I (Az. 29 O
14138) vom 09.02.2018 gibt betroffenen Diesel-Fahrern neue Hoffnung,
jedenfalls dann, wenn sie ihr Fahrzeug bei einer Autobank finanziert
haben. Das Gericht hat entschieden, dass Autokreditverträge der
VW-Bank rechtsfehlerhaft sind und daher zeitlich unbeschränkt
widerrufen werden können.

Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen erklärt: "Praktisch alle
Autobanken und Leasinggeber belehren in ihren Verträgen nicht
ordnungsgemäß über das sogenannte Widerrufsrecht. Daher können
Verbraucher ihren Finanzierungsvertrag auch noch nach Jahren
widerrufen."

Wird der Kreditvertrag wirksam widerrufen, müssen Kauf- und
Finanzierungsvertrag rückabgewickelt werden. Die Verbraucher müssen
keinen Käufer für ihren wertlosen Diesel finden, sondern geben ihn
einfach an die Bank zurück. Den Kredit müssen sie nicht mehr
abzahlen. Im Gegenteil: Die Bank muss einen Großteil der bisherigen
Kredit- oder Leasingraten zurückzahlen, ebenso die gesamte Anzahlung.

Das Münchener Urteil ist nicht das erste, dass die Trierer Kanzlei
Dr. Lehnen & Sinnig erstritten hat. Bereits im Dezember 2017 hat die
Kanzlei vor dem Landgericht Berlin (Az. 4 O 150/16) einen ersten
Musterprozess eines Diesel-Fahrers gegen die VW-Bank gewonnen. In
einem weiteren Prozess vor dem Landgericht Ellwangen (Az. 4 O 232/17)
waren die Trierer Verbraucheranwälte im Januar 2018 ebenfalls gegen
die Autobank erfolgreich.

Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen: "Unsere Kanzlei führt bereits
mehrere Hundert Prozesse gegen alle namhaften Autobanken,
insbesondere für Diesel-Fahrer. Aus den mündlichen
Gerichtsverhandlungen zu diesem rechtlich sehr schwierigen Thema
können wir berichten, dass die überwiegende Zahl der Gerichte unserer
Argumentation folgt. Angesichts der drohenden Fahrverbote in 70
deutschen Städten bietet der Widerruf Verbrauchern mehr denn je einen
geschickten Ausweg aus der unverschuldeten Diesel-Falle."

Die im Autokredit-Widerrufsrecht führende Kanzlei Dr. Lehnen &
Sinnig berät und vertritt bundesweit über 2.500 Verbraucher gegen
alle namhaften deutschen Autobanken. Die Kanzlei bietet auf ihrer
Internetseite einen kostenlosen Rechner an, mit dem Verbraucher ihre
Ansprüche leicht berechnen können.

Rechner:

http://ots.de/Gx6XYo

Beitrag des Verbrauchermagazins ZDF WISO zum Musterprozess vor dem
Landgericht Berlin:

http://ots.de/VFJz6i

Beitrag des Verbrauchermagazins ARD plusminus zum Musterprozess
vor dem Landgericht Berlin:

http://ots.de/jGOX3p

Weitere Einzelheiten zum Berliner Verfahren unter:

http://ots.de/ULfsFf



Pressekontakt:
Pressesprecher: Dr. Christof Lehnen
Dr. Lehnen & Sinnig | Rechtsanwälte PartG mbB
Max-Plank-Straße 22
D - 54296 Trier
Tel.: (+49) 0651 - 200 66 77 0
Fax: (+49) 0651 - 200 66 77 1
E-Mail: post@lehnen-sinnig.de
Web: www.lehnen-sinnig.de

Original-Content von: Dr. Lehnen & Sinnig | Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

627231

weitere Artikel:
  • bautec 2018: Tagesbericht vom 23. Februar 2018 Berlin (ots) - Erster bautec.INNOVATION AWARD geht an die Ulrich Brunner GmbH Hochspannung herrschte kurz vor bautec-Schluss auf dem Berliner Messegelände, denn erstmals wurde der bautec.INNOVATION AWARD verliehen. Der erste Preis, ein bautec.BÄR nebst Urkunde, ging an die Ulrich Brunner GmbH für ihre Brunner Heizzentrale BHZ, eine modular erweiterbare Hydraulikbox mit sämtlichen Komponenten zur Erstellung komplexer Heizsysteme. Den zweiten Preis erhielt die Hottgenroth Software GmbH & Co. KG für ihren HottScan HS-1, ein mehr...

  • REWE hat ausgezeichnete Fleischtheken Köln (ots) - "Fleisch-Star"-Preise gehen an Märkte in Hamburg, Aachen und Würselen Gleich in drei Kategorien gewinnt REWE im Wettbewerb "Fleisch-Star 2018". Der Lebensmitteleinzelhändler, der in Deutschland rund 3.500 Märkte betreibt, unterstreicht damit seine führende Kompetenz bei Fleisch- und Wurstwaren. Die Verleihung fand am Mittwoch (21.02.) im Rahmen des 26. Fleischkongresses im Kameha Grand Hotel in Bonn statt. REWE Center in Altona begeistert mit Eigenproduktion und Beratung In Hamburg-Altona finden Kunden das mehr...

  • VW Skandal - Anwälte erstreiten mehr als 100 Urteile innerhalb kurzer Zeit; Fahrverbot umgehen Lahr (ots) - Im VW Abgasskandal ist es in den letzten Monaten zu einer massenhaften Verurteilung der Volkswagen AG und der Händler gekommen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die bundesweit mehr als 5500 Gerichtsverfahren führt, hat seit Oktober 2017 mehr als 100 Urteile gegen Händler und/oder die Volkswagen AG erstritten. Täglich kommen neue Urteile hinzu. Aktuell berichtet die Autobild am 23.02.2018 darüber, dass immer mehr Gerichte Entscheidungen zu Gunsten der Geschädigten treffen. Die Chancen mehr...

  • Vibes Modular, das Unternehmen für nachhaltiges Smartphone-Zubehör, nimmt am Mobile World Congress 2018 ShowStoppers Event teil Irvine, Kalifornien (ots/PRNewswire) - Vibes Modular kündigte heute an, dass das Unternehmen am Mobile World Congress 2018 teilnehmen und seine Produkte am ShowStoppers Event des MWC vorstellen wird. Die Messe findet in Barcelona, Spanien, statt. Das Unternehmen präsentiert sein nachhaltiges, gemeinsam nutzbares, geräteunabhängiges Zubehör für die beliebtesten Smartphones der Mobilfunkbranche. Nach einer großartigen Präsentation auf dem ShowStoppers Event der CES im Januar 2018 in Las Vegas Nevada, zu dem nur die Medien eingeladen mehr...

  • Peking University HSBC Business School (PHBS) veranstaltete für hervorragende Universitätsstudenten des Landes das "Wintercamp 2018 für quantitative Ökonomie" PHBS-Wintercamp 2018: Wenn "Python" auf Ökonomie trifft - was dann? Shenzhen, China (ots/PRNewswire) - Wenn "Python" auf Ökonomie trifft - was dann? Eine befriedigende Antwort hierauf fand man möglicherweise auf dem PHBS-Wintercamp 2018. Die Peking University HSBC Business School (PHBS) veranstaltete von Ende Januar bis Anfang Februar für hervorragende Universitätsstudenten des Landes ihr "Wintercamp 2018 für quantitative Ökonomie". Gastgeber des Wintercamps war das Sargent Institute of Quantitative Economics and Finance (SIQEF) mehr...

Mehr zu dem Thema Aktuelle Wirtschaftsnews

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

DBV löst Berechtigungsscheine von knapp 344 Mio. EUR ein

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht