Letzte Chance für Gesundheit und Mobilität / Keine generellen Fahrverbote für Dieselfahrer zu erwarten / Technische Hardware-Nachrüstungen dringend erforderlich
Geschrieben am 27-02-2018 |
München (ots) - "Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
ist die letzte Chance für Gesundheit und Mobilität", bewertet ADAC
Vizepräsident Ulrich Klaus Becker die heutige Entscheidung des
obersten deutschen Verwaltungsgerichts. "Die Richter in Leipzig haben
festgestellt, dass Autofahrer künftig mit lokalen Fahrverboten in
besonders schadstoffbelasteten Städten rechnen müssen. Um das zu
verhindern, gilt es jetzt, möglichst schnell Euro-5-Diesel
nachzurüsten, alle Verkehre sinnvoll miteinander zu vernetzen und den
ÖPNV verlässlicher zu machen."
Nach Ansicht des ADAC sollte der Bund die Umsetzung alternativer
Maßnahmen für eine Verbesserung der Luftqualität durch Anreize und
Förderung maßgeblich unterstützen. Er ist darüber hinaus gefordert,
zügig die rechtlichen Voraussetzungen auf Bundesebene dafür zu
schaffen, Hardware-Nachrüstungen für Euro-5-Dieselfahrzeuge zu
möglichen. Der ADAC hat durch umfangreiche Tests nachgewiesen, dass
Hardware-Nachrüstungen bei solchen Autos zu erheblichen
Emissionsrückgängen führen sowie schnell und unkompliziert
durchführbar sind.
Das Gericht hat in seiner Urteilsbegründung klargestellt, dass
betroffene Städte auf Basis der bestehenden rechtlichen Grundlagen
Fahrverbote auch ohne die Einführung einer blauen Plakette an
besonders belasteten Stellen anordnen können. Allerdings wies das
oberste deutsche Verwaltungsgericht darauf hin, dass
Luftreinhaltepläne grundsätzlich auf Verhältnismäßigkeit zu prüfen
sind. Das bedeutet nach Ansicht des ADAC, dass pauschale Fahrverbote
für alle Dieselfahrer auch künftig nicht zu erwarten und lokale
Fahrverbote immer nur das letzte Mittel eines umfassenden
Maßnahmenplans zur Verbesserung der Luftqualität in Städten sein
können.
"Hardwareseitige Nachrüstung muss endlich Bestandteil des
Lösungspakets zur Stickoxidminderung werden, damit in möglichst
vielen Städten keine Fahrverbote erforderlich werden. Auch ohne
rechtliche Verpflichtung sollten die Hersteller ihrer Verantwortung
gerecht werden und die Autos ihrer Kunden nachrüsten. Die Verbraucher
dürfen nicht auf den Kosten sitzen bleiben", so Becker. Außerdem
müssten Hersteller aus Sicht des Clubs notwenige Garantien für die
Nachrüstlösungen übernehmen, damit Autofahrer keine Langzeitrisiken
aus der baulichen Nachrüstung haben.
Pressekontakt:
ADAC e.V.
Tel.: (089) 7676-5495
aktuell@adac.de
Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell
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