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Bundesverwaltungsgericht entscheidet - Fahrverbote kommen / Drohen jetzt deutschlandweite Fahrverbote? (FOTO)

Geschrieben am 27-02-2018

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Köln (ots) -

Am 27.02.2018 entschied das Bundesverwaltungsgericht in einer
wichtigen Frage:

Die Fahrverbote werden kommen.

Schon seit vielen Jahren werden in vielen deutschen Städten die
Grenzwerte für Stickoxid überschritten. Die Deutsche Umwelthilfe hat
in vielen betroffenen Gebieten geklagt - mit einem klaren Ziel:
Fahrverbote für Euro 5- und Euro 6-Diesel. In zwei Verfahren ging es
nun vor das Bundesverwaltungsgericht, das heute entschieden hat: Die
Städte dürfen Fahrverbote verhängen.

Die Entscheidung, die zunächst einmal nur für Stuttgart und
Düsseldorf gilt, hat Auswirkungen auf nahezu alle deutsche
Großstädte.

Die Leipziger Richter entschieden: In Anbetracht der hohen
Gesundheitsgefahr für die Einwohner sind Fahrverbote verhältnismäßig.

Ilja Ruvinskij, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Kraus
Ghendler Ruvinskij beobachtete die Verhandlung vor Ort. Für ihn war
das Urteil vorhersehbar: "Dass das Bundesverwaltungsgericht sich für
Fahrverbote ausspricht, ist wenig überraschend. An der Begründung der
Urteile der Verwaltungsgerichte Stuttgart und Düsseldorf gab es wenig
zu rütteln. Das strenge Europarecht lässt den deutschen Behörden da
kaum Spielraum."

Die Verwaltungsgerichte Stuttgart und Düsseldorf als Vorinstanzen
hatten einheitlich die Auffassung vertreten, dass die
Schadstoffgrenzen schon seit vielen Jahren übertreten seien, die BRD
aber unionsrechtlich zu ihrer Einhaltung verpflichtet sei.
Schließlich geht es hier um bedeutende Schutzgüter - das Leben und
die Gesundheit. Dieser Auffassung hat sich das
Bundesverwaltungsgericht jetzt angeschlossen. Es sieht in den
geltenden Ermächtigungsgrundlagen eine gültige Basis für ein
Fahrverbot. In Düsseldorf und Stuttgart sind die Fahrverbote daher
unausweichlich.

Bundesverwaltungsgericht ebnet Weg für flächendeckende Fahrverbote

"Das heutige Urteil ist richtungsweisend und dürfte einen
Dominoeffekt nach sich ziehen. Schließlich stehen mehr als 60 Städte
auf der roten Liste.", sagt RA Ruvinskij. Zwar bestehe keine
normative Bindung an das Urteil, sodass andere Verwaltungsgerichte
weiterhin abweichend entscheiden können. "Trotzdem ist das Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts über den Einzelfall hinaus maßstabsbildend.
Es ist sehr wahrscheinlich, dass Verwaltungsgerichte und Behörden
sich daran orientieren. Schließlich handelt es sich um ein
letztinstanzliches Urteil." Das bedeutet, dass vielen weiteren
Städten zeitnah Fahrverbote drohen könnten. Besonders wahrscheinlich
sind Diesel-Fahrverbote in den Metropolen München, Köln, Hamburg und
Berlin.

Auswirkungen des Urteils

Für einen Großteil der Dieselfahrer stellt das Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts deswegen eine Katastrophe dar. Viele sind
Pendler, andere haben ihre Fahrzeugflotte mit Dieselautos bestückt.
Wieder andere fahren ein Taxi mit Dieselantrieb. Eines haben aber
alle Betroffenen gemeinsam: Ein Fahrverbot hätte verheerende
Auswirkungen für sie. Am Ende könnten bis zu 8,7 Millionen Autofahrer
davon betroffen sein. Denn Euro 5- Diesel (6 Mio.) und Euro 6- Diesel
(2,7 Mio.) machen einen beträchtlichen Teil der 15 Millionen Diesel
in Deutschland aus. Für die Mehrheit käme ein Fahrverbot einer
Enteignung oder gar einer Stilllegung gleich.

Autokreditwiderruf oder Klage gegen den Hersteller als Ausweg

Angesichts der nunmehr zwei Jahre andauernden Schlagzeilen um den
Dieselbetrug und Abgasschummeleien erfreut sich der einstige "Antrieb
der Zukunft" keiner großen Beliebtheit mehr. Viele Kunden wollen
ihren Diesel schnell loswerden.", berichtet RA Ruvinskij. Der Verkauf
sei aber nur noch mit hohen Verlusten möglich. Eine Möglichkeit, sich
vom ungeliebten Diesel zu lösen, ist die Überprüfung des
Kreditvertrags bei finanzierten Fahrzeugen. Oft sind die
Widerrufsinformationen fehlerhaft, sodass eine Rückabwicklung möglich
ist. Aber auch gegen Hersteller und Händler könne man vorgehen, ist
der Anwalt überzeugt. "Viele Kunden versuchen Schadensersatz oder
eine Rücknahme des Wagens zu erreichen." Hier liegen bereits
zahlreiche erst und sogar zweitinstanzliche Urteile vor.

Die bundesweit tätige Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist auf dem
Bereich des Widerrufsrechts eng spezialisiert und konnte beim
Widerruf von Autokrediten, Immobiliarkrediten und
Lebensversicherungen in den letzten drei Jahren bereits beachtliche
Erfolge erzielen.



Pressekontakt:
Ansprechpartner der Presse: Herr RA I. Ruvinskij

Kraus I Ghendler I Ruvinskij Rechtsanwälte
Aachenerstr. 1
50674 Köln

Telefon: 0221 / 6777 00 55
Fax: 0221 - 6777 00 59
ruvinskij@anwalt-kg.de
www.anwalt-kg.de/bankenrecht

Original-Content von: Kraus Ghendler Ruvinskij, übermittelt durch news aktuell


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