ZDK: Nach Leipziger Urteil ist Diesel-Nachrüstverordnung noch dringender
Geschrieben am 27-02-2018 |
Bonn (ots) - "Dringender denn je brauchen wir jetzt eine
Nachrüstverordnung für ältere Dieselfahrzeuge." Mit diesen Worten
reagierte ZDK-Präsident Jürgen Karpinski auf die heutige Entscheidung
des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Demnach dürfen Kommunen zur
Reduzierung der Stickoxidbelastung auch Fahrverbote für
Dieselfahrzeuge verhängen.
Das Kfz-Gewerbe sei nach wie vor der Überzeugung, dass sich die
innerstädtische Luftreinhaltung am wirksamsten durch die Nachrüstung
von Dieselfahrzeugen mit stickoxidreduzierender
Abgasreinigungstechnik erreichen lasse. Dass dies technisch möglich
sei und den Stickoxidausstoß drastisch reduziere, hätten Tests des
ADAC in Baden-Württemberg soeben erneut eindrucksvoll bewiesen.
Würden sich die Fahrzeughersteller dem nicht massiv widersetzen,
hätten schon längst Lösungen erzielt werden können. Stattdessen
drohten den Haltern von Dieselfahrzeugen und dem Automobilhandel mit
seinen mehreren hunderttausend unverkäuflichen Diesel-Gebrauchtwagen
enteignungsgleiche Eingriffe. Millionen Dieselbesitzer müssten nun
die Zeche für die Verweigerungshaltung der Hersteller bezahlen. Umso
wichtiger sei es, so der ZDK-Präsident, dass jetzt so schnell wie
möglich auf Bundesebene eine Verordnung mit Nachrüstungskriterien auf
den Weg gebracht werde. Die Nachrüstung durch private wie gewerbliche
Halter müsse - nach dem Vorbild der Rußpartikelfilter - öffentlich
gefördert werden. Die Automobilhersteller sehe man in der zumindest
moralischen Pflicht, gleichfalls Mittel für die Nachrüstung ihrer
Produkte beizusteuern. Zudem müssten die Autofahrer Gewissheit haben,
dass die nachgerüsteten Dieselfahrzeuge jetzt und in Zukunft von
etwaigen Verkehrsbeschränkungen auf kommunaler wie nationaler Ebene
verschont blieben. Mit Hilfe dieser Anreize ließen sich schnell und
flächendeckend Erfolge bei der Stickoxidreduzierung in den Städten
erzielen. "Die Autohäuser und Werkstätten stehen bereit, um die
zügige Umsetzung der Nachrüstung zu gewährleisten", so Jürgen
Karpinski.
Pressekontakt:
Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher
Tel.: 0228/ 91 27 270
E-Mail: koester@kfzgewerbe.de
Internet: www.kfzgewerbe.de
Original-Content von: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe, übermittelt durch news aktuell
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