Fahrverbote Diesel Urteil - Was Betroffene jetzt tun können; rechtliche Möglichkeiten
Geschrieben am 27-02-2018 |
Lahr (ots) - Das Bundesverwaltungsgericht hat am 27.02.2018 das
mit Spannung erwartete Urteil zu Dieselfahrverboten verkündet. Das
Bundesverwaltungsgericht hat die Revisionen gegen die Urteile der
Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Stuttgart zurückgewiesen und hält
die Verhängung von Dieselfahrverboten in deutschen Städten für
zulässig. Aufgrund der Tatsache, dass in vielen Städten die
Schadstoffgrenzwerte überschritten werden, ist daher in Kürze damit
zu rechnen, dass viele Städte diese Fahrverbote verhängen müssen. Für
viele Betroffene Pkw Besitzer ist es eine Katastrophe. Sie fragen
sich, wie es nun mit ihrem Fahrzeug weitergeht. Viele Betroffene
dürfen voraussichtlich in Zukunft nicht mehr in deutsche Innenstädte
fahren. Das Fahrzeug zu verkaufen wird ebenfalls kaum eine Option
sein, da die Fahrzeuge nicht oder nur schwer verkäuflich sein werden.
Es ist außerdem mit massiven Wertverlusten zu rechnen. Fragen und
Antworten zu den Folgen von Fahrverboten
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist
bundesweit führend im Abgasskandal tätig und führt mehr als 5.500
Gerichtsverfahren im Abgasskandal. Es wurden bereits mehrere 100
Gerichtsentscheidungen zu Gunsten der Geschädigten erstritten, mit
denen diese ihre Fahrzeuge zurückgegeben oder Schadensersatz
verlangen können. Den Betroffenen stehen zahlreiche Optionen offen,
sich lukrativ von ihrem Fahrzeug trennen zu können. Es werden
nachfolgend die wichtigsten Fragen, die sich Betroffene
Dieselbesitzer stellen, beantwortet.
1. Gibt es bereits jetzt Fahrverbote und muss ich das Fahrzeug nun
stehen lassen?
Das Bundesverwaltungsgericht hat lediglich entschieden, dass
Dieselfahrverbote nach der geltenden Rechtslage zulässig sind. Das
Bundesverwaltungsgericht hat jedoch nicht die Kompetenz, selbst diese
Fahrverbote zu verhängen. Es hat lediglich den Weg geebnet, dass
solche Fahrverbote für Dieselfahrzeuge durch die Kommunen verhängt
werden können. Aufgrund der hohen Schadstoffbelastung in den
deutschen Städten ist jedoch in Kürze damit zu rechnen, dass die
Kommunen die Fahrverbote verhängen werden. Derzeit müssen die
Fahrzeuge noch nicht stehen gelassen werden, in Kürze droht jedoch
die Aussperrung durch die Fahrverbote.
2. Welche Fahrzeuge sind von den Fahrverboten betroffen?
Dies hängt von den jeweiligen Luftreinhalteplänen der Kommunen ab.
Wahrscheinlich ist, dass Fahrzeuge mit der Euro 5 Norm und einer
schlechteren Euro Norm aus den Innenstädten ausgesperrt werden. Ob
auch Euro 6 Norm Fahrzeuge betroffen sind, ist derzeit noch unklar.
Sollte sich die Luft in den Innenstädten nicht wesentlich verbessern,
droht jedoch auch diesen Fahrzeugen eine Aussperrung.
3. Hilft eine blaue Plakette weiter?
Wenn überhaupt eine blaue Plakette eingeführt wird, bedeutet dies
nur, dass dadurch die Kontrolle durch die Behörden erleichtert wird.
Die blaue Plakette selbst verhindert kein Fahrverbot. Es ist außerdem
wahrscheinlich, dass lediglich Fahrzeuge mit der Euro 6 Norm eine
solche Plakette erhalten. Womöglich gibt es innerhalb der Euro 6 Norm
außerdem noch eine Staffelung.
4. Kann ich mein Auto noch verkaufen ohne Wertverlust?
Eher nicht. Grundsätzlich sind vom Fahrverbot betroffene Fahrzeuge
noch verkäuflich. Die Frage ist, welcher vernünftige Käufer ein
solches Fahrzeug noch erwirbt? Die letzten Monate haben bereits
gezeigt, dass es nahezu unmöglich sein wird, solche Fahrzeuge zu
verkaufen. Selbst wenn ein Verkauf möglich ist, muss mit massiven
Wertverlusten gerechnet werden. Wenn ein Fahrzeug nicht mehr in
deutschen Innenstädten bewegt werden darf, ist es quasi wertlos.
5. In welchen Städten drohen Fahrverbote?
Dies ist noch nicht abschließend geklärt. Nachdem jedoch bereits
über die Klagen gegen die Verwaltungsgerichtsurteile aus Düsseldorf
und Stuttgart vor dem Bundesverwaltungsgericht entschieden wurde,
drohen in Stuttgart und in Düsseldorf Fahrverbote. Daneben sind
jedoch auch zahlreiche weitere Städte wie z.B. Frankfurt, Darmstadt,
Wiesbaden, Gießen, Limburg voraussichtlich betroffen.
Überschreitungen der Grenzwerte gab es auch oder sind wahrscheinlich
in Offenbach, in Bensheim, in Fulda, in Kassel, in Marburg. Auch in
den Städten Köln, Reutlingen, Hamburg, Kiel, Heilbronn, Ludwigsburg,
Dortmund, Wiesbaden, Berlin, Freiburg im Breisgau, Oberhausen,
Oldenburg, Wuppertal, Hagen, Mainz, Tübingen, Solingen, Aachen,
Gelsenkirchen, Leverkusen, Mannheim, Augsburg, Hannover,
Ludwigshafen, Osnabrück, Halle, Leonberg, Nürnberg, Essen,
Regensburg, München, Düren, Backnang, Marbach, Esslingen, Bochum,
Paderborn, Bielefeld, Bonn, Herrenberg, Mühlacker, Ravensburg,
Siegen, Hürth, Leinfelden, Echterdingen Pleideslheim, Herne, Mülheim,
Neuss, Witten, Heidenheim, Hildesheim, Kuchen, Mönchengladbach,
Dinslaken, Hameln, Schwäbisch Gmünd.
All diese und wahrscheinlich weitere Kommunen müssen nunmehr nach
dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Fahrverboten darüber
entscheiden, ob sie Fahrverbote vorsehen müssen. Bewohner und
Besucher dieser Städte müssen damit rechnen, künftig mit ihrem
Fahrzeug nicht mehr in die Stadt fahren zu dürfen.
6. Welche Möglichkeiten haben Betroffene jetzt?
Betroffene stehen nicht rechtlos da. Es bestehen zahlreiche
rechtliche Möglichkeiten, sich von dem Fahrzeug zu trennen, ohne
einen Wertverlust zu erleiden. Insbesondere Geschädigte des VW
Abgasskandal haben sehr gute Aussichten, sich von dem Fahrzeug zu
trennen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
hat bereits hunderte Urteile für Geschädigte erstritten, mit denen
das Fahrzeug ohne Wertverlust zurückgegeben werden kann. Auch andere
Hersteller von Dieselfahrzeugen stehen im Verdacht, manipuliert zu
haben. Dies wird derzeit in den Medien insbesondere für Daimler und
BMW diskutiert. Ob dieser Hersteller manipuliert haben, steht noch
nicht fest. Hier laufen noch die Ermittlungen. Sowohl Daimler als
auch BMW streiten Manipulationen ab. Auch hier haben die Betroffenen
die Möglichkeit, sich von dem Fahrzeug zu trennen, indem sie
Schadensersatzansprüche gegen Händler und Hersteller der Fahrzeuge
geltend machen.
Eine sehr gute Möglichkeit, es sich ohne Wertverlust von dem
Fahrzeug trennen zu können, haben auch solche Besitzer von diesen
Fahrzeugen, die ihr Fahrzeug über einen Kredit finanziert haben. Die
Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH führt
bundesweit mehr als 100 Verfahren gegen die Volkswagen Bank. Daneben
laufen weitere Klagen wie z.B. gegen die Santander Bank. Nach Prüfung
durch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und
ihre Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht enthalten die
Kreditverträge über Autokredite bei den Banken grobe Fehler, die dazu
führen, dass der Autokredit auch heute noch widerrufen werden kann.
Die Folge ist, dass das Fahrzeug zurückgegeben werden kann. Die
Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat
bundesweit das erste Urteil beim Landgericht Arnsberg zu dieser
Thematik erstritten. Auch die Landgerichte Berlin, München und
Ellwangen haben bereits entschieden, dass die Autokreditverträge
widerrufbar sind, auch wenn die 2-wöchige Frist zum Widerruf bereits
abgelaufen ist. Mehr dazu hier: Widerruf von Darlehen um Fahrverbote
zu vermeiden (link is external).
7. Ratschlag von Experten
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr.
Ralf Stoll der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft
mbH rät Geschädigten, sich anwaltlich beraten zu lassen.Die Kanzlei
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beschäftigt sich seit
Bekanntwerden des Abgasskandals im Jahre 2015 mit der Materie und ist
in diesem Bereich hochspezialisiert. Es wurden bereits hunderte
Verfahren gewonnen. Betroffene von Fahrverboten sollten jedoch nicht
in Panik geraten. Es sollte in Ruhe ausgelotet werden, welche
rechtlichen Möglichkeiten bestehen. Lediglich Betroffene des VW
Abgasskandal sollten sich beeilen. Ende 2018 werden die Ansprüche
gegenüber der Volkswagen AG endgültig verjähren, so dass nach 2018
keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden können.
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um
eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und
Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 100 Gerichtsverfahren
gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten.
Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 3.000
Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als
5.500 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit. In dem
renommierten JUVE Handbuch 2017/2018 wird die Kanzlei in der Rubrik
Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche
Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich
Kapitalanlageprozesse (Anleger).
Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
www.vw-schaden.de
Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell
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