Fahrverbote Diesel: Urteile und Stiftung Warentest - DER Ausweg: Widerruf der Autokredite macht Rückgabe möglich ohne Verlust
Geschrieben am 28-02-2018 |
Lahr (ots) - Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu
Fahrverboten für Dieselfahrzeuge stehen zahlreiche Betroffene vor der
Frage, was sie nunmehr unternehmen können. Für Betroffene, die ihr
Fahrzeug über einen Kredit einer Autobank wie beispielsweise die VW
Bank, die Audi Bank, die Mercedes Bank, die BW Bank oder eine andere
Bank finanziert haben, ergibt es eine lukrative Möglichkeit zum
Ausstieg: der Widerruf des Darlehensvertrages.
Die Stiftung Warentest titelt dazu: "Autofinanzierung:
Kreditwiderruf bringt Chance auf Rückgabe"
https://www.test.de/VW-Skoda-Seat-Audi-Lukrative-Rueckgabe-Chance-
fuer-Autokaeufer-5165777-0/
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die
auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert ist und in der 5
Fachanwälte für Bank-und Kapitalmarktrecht tätig sind, hat bundesweit
das erste wegweisende Urteil zum Widerruf von Autokrediten
erstritten. So geht das Landgericht Arnsberg in seinem Urteil unter
dem Aktenzeichen 2 O 45/17 davon aus, dass ein von der Volkswagen
Bank verwendeter Darlehensvertrag Fehler enthält, der dazu führt,
dass der Darlehensnehmer auch nach Ablauf der 14-tägigen
Widerrufsfrist seinen Vertrag noch widerrufen kann. Dies hat zur
Folge, dass eine Rückabwicklung des Vertrages zu erfolgen hat. Er
kann sein fahrzeug zurückgeben.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat
bereits mehr als 1.000 Verträge unterschiedlicher Banken überprüft
und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die überwiegende Anzahl der
Verträge bzw. Widerrufsbelehrungen Fehler enthalten, die dazu führen,
dass heute noch, auch nach Ablauf der Widerrufsfrist die Verträge
ewig widerrufen werden können. Es besteht ein so genanntes "ewiges
Widerrufsrecht". Dies können sich die betroffenen Pkw Besitzer, denen
ein Fahrverbot droht, nunmehr zunutze machen. Sie können ihre
Verträge nachträglich widerrufen. Dabei sollten Sie jedoch nicht
vorschnell handeln und sich zunächst durch einen Fachanwalt beraten
lassen.Entsprechende Urteile sind bereits durch das Landgericht
München I, das Landgericht Berlin und das Landgericht Ellwangen
ergangen. Es ist zu erwarten, dass weitere Urteile folgen werden.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
vertritt die Rechtsauffassung, dass für Verträge, die nach dem
13.06.2014 abgeschlossen wurden, bei Rückgabe des Fahrzeugs noch
nicht einmal eine Nutzungsentschädigung geschuldet ist. Deshalb
können die Verträge rückabgewickelt werden ohne Verlust. Dies
bedeutet, dass die Geschädigten ihre Raten sowie die Anzahlung
zurückerhalten, der Autobank das Fahrzeug jedoch zurückgeben müssen.
Eine Nutzungsentschädigung ist jedoch nicht geschuldet.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr.
Ralf Stoll teilt mit: "Für Betroffene, die ihr Fahrzeug finanziert
haben, ist es DER AUSWEG, sich von Fahrverboten frei zu machen. Die
Betroffenen haben sehr gute Aussichten, das Fahrzeug ohne jeglichen
Wertverlust und ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung zurückgeben
zu können. Zuvor sollten sich Geschädigte jedoch anwaltlich beraten
lassen."
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um
eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und
Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 100 Gerichtsverfahren
gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten.
Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 3.000
Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als
5.500 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit. In dem
renommierten JUVE Handbuch 2017/2018 wird die Kanzlei in der Rubrik
Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche
Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich
Kapitalanlageprozesse (Anleger)
Banken, die Autokredite vergeben:
Audi Bank
BW Bank (Baden-Württembergische Bank) für Porsche
BANK11 - Die Autobank
BMW Bank
Commerzbank
Fiat Bank
Ford Bank
Honda Bank
Jaguar Bank
Mercedes-Benz Bank
MKG Bank (Mitsubishi)
Nissan Bank
Opel Bank
Peugeot Bank
Renault Bank
Santander Consumer Bank
SEAT Bank
Skoda Bank
Targobank
Toyota Kreditbank
Volkswagen Bank
Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
https://www.dr-stoll-kollegen.de/
Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell
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