Neun von zehn Unfällen vermeidbar (FOTO)
Geschrieben am 02-03-2018 |
Köln (ots) -
Besonders Fußgänger sind bei Dunkelheit im Straßenverkehr
gefährdet: Neun von zehn Pkw-Fahrern geben laut einer Studie der
Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) nach einem Unfall an, den
Fußgänger nicht gesehen zu haben. Bei Tage trifft das nur auf einen
von zehn zu. Dabei ist es so einfach, mit reflektierender und heller
Kleidung für mehr Sichtbarkeit zu sorgen und Leben zu schützen.
Neun von zehn Unfällen vermeidbar
Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
(BG ETEM) weist aktuell auf Gefahren und empfehlenswerte Ausrüstung
für Berufsgruppen hin, die oft im Dunkeln unterwegs sind. Präventive
Maßnahmen sind allerdings für alle Menschen, insbesondere für Kinder
auf dem Schulweg im Dunkeln, angeraten.
Fälschlicherweise denken gerade Stadtbewohner, sich aufgrund der
vorhandenen Straßenbeleuchtung nicht schützen zu müssen. Dunkel
gekleidete Fußgänger werden von Pkw-Fahrern grundsätzlich erst ab
einer Entfernung von 25 Metern wahrgenommen. Bei einer
Geschwindigkeit von 50 km/h beträgt der Anhalteweg aber schon circa
28 Meter - deutlich zu viel, um selbst bei einer Vollbremsung noch
rechtzeitig vor dem Fußgänger zum Stehen zu kommen. Was viele auch
nicht wissen und erschwerend hinzukommt: Die Sehleistung des
menschlichen Auges beträgt bei Nacht nur noch fünf Prozent!
Schon mit wenig Aufwand kann sich jeder schützen: Helle Kleidung
sowie fluoreszierende und retroreflektierende Materialien an Taschen,
Schirmen und Fahrrädern sorgen dafür, dass Fußgänger schon in einer
Entfernung von 140 Metern sichtbar sind. Reflexarmbänder und
-aufkleber sind besonders einfach zu handhaben und sehr günstig zu
erwerben. Doch Achtung: Auch dann sollten Fußgänger Straßen im
Dunkeln nur an übersichtlichen und beleuchteten Stellen überqueren.
Besonders empfehlenswert ist eine derartige Ausrüstung für
Berufsgruppen, die oft im Dunkeln arbeiten. Dies betrifft zum
Beispiel Zeitungszusteller, die meist in den Morgenstunden von drei
bis fünf Uhr unterwegs sind. Arbeitgeber sollten unbedingt darauf
achten, ihren Mitarbeitern entsprechende, reflektierende Artikel oder
mit Reflektoren ausgestattete Bekleidung zur Verfügung stellen. Damit
kann das Unfallrisiko für Zeitungszusteller, aber auch für andere
betroffene Berufsgruppen sehr gut minimiert werden.
Ein Video zum Thema "Sichtbarkeit im Straßenverkehr" der BG ETEM
erklärt auf youtube.com/diebgetem anschaulich, warum gerade das
Tragen von schwarzer Kleidung bei Dunkelheit unbedingt vermieden
werden sollte. Unternehmen und Beschäftigte finden darüber hinaus in
dem aktuellen Mitgliedermagazin von "etem" 1.2018 - dem Magazin für
Prävention, Rehabilitation und Entschädigung - weitere Informationen
zum Thema.
Hintergrund BG ETEM
Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund 3,8
Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert
sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den
Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von
Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen
übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von
Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und
stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.
Pressekontakt:
Christian Sprotte
Pressesprecher
Stellv. Leiter der Abteilung Kommunikation/Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 221 3778-5521 (Zentrale: - 0)
Telefax: +49 221 3778-25521
Mobil: +49 175 260 73 90
E-Mail: sprotte.christian@bgetem.de
Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
Hauptverwaltung
Gustav-Heinemann-Ufer 130
50968 Köln
Original-Content von: BG ETEM - Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse, übermittelt durch news aktuell
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