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Mehr Wiederverwendung und Recycling bei Sperrmüll: Deutsche Umwelthilfe begrüßt Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts

Geschrieben am 08-03-2018

Berlin (ots) - DUH befürwortet die Öffnung der Sammlung von
Sperrmüll für gewerbliche Entsorgungsunternehmen - Entscheidung
fördert innovative Lösungen zur stofflichen Nutzung - DUH fordert von
der Bundesregierung eine Sperrmüllverordnung mit Quoten zur
Wiederverwendung und zum Recycling

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am 23. Februar
2018 (BVerwG 7 C 9.16), dass Sperrmüll aus Privathaushalten nicht dem
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden muss,
sondern auch von gewerblichen Entsorgungsunternehmen gesammelt werden
kann. Die Überlassungspflicht an den öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger besteht nur für gemischte Abfälle aus privaten
Haushalten (Schwarze bzw. Graue Tonne), zu denen Sperrmüll nicht
gehört. Die Entscheidung des BVerwG kommentiert der
Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Jürgen Resch:

"Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist richtungsweisend und
hilft dem Umwelt- wie Klimaschutz. Sperrmüll für eine gewerbliche
Sammlung zu öffnen, bietet die große Chance, endlich eine tatsächlich
funktionierende Kreislaufführung von Rohstoffen zu entwickeln, die im
Sperrmüll enthalten sind. Bislang wurde Sperrmüll überwiegend
verbrannt und ein Recycling wertvoller Rohstoffe fand kaum statt.
Viele Kommunen haben mit Sperrmüll ihre Verbrennungsanlagen
gefüttert, anstatt sich um eine Wiederverwendung oder ein Recycling
der hierin enthaltenen Produkte bzw. Wertstoffe zu bemühen. Die
Öffnung des Marktes für gewerbliche Entsorgungsunternehmen hat das
Potential, innovative Lösungen zur stofflichen Nutzung des Sperrmülls
anzustoßen. Das Bundesverwaltungsgericht hat zudem die Meinung der
Vorinstanz verworfen, dass Sperrmüll nichts anderes sei als
'großteiliger Restmüll'. Das ist deshalb besonders wichtig, weil es
zeigt, dass der Stoffstrom ein großes Potential zur Wiederverwendung
und zur stofflichen Nutzung hat und nicht ausschließlich zur
Verbrennung taugt."

Über die Öffnung des Marktes für Sperrmüll hinaus fordert die DUH
von der Bundesregierung, sich des Themas anzunehmen und eine
Sperrmüllverordnung mit Quoten zur Wiederverwendung und zum Recycling
zu erlassen. So wird sichergestellt, dass die fünfstufige
Abfallhierarchie in jedem Fall umgesetzt wird.



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400 867 43, 0151 18256692, fischer@duh.de

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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