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Hilfe unter Freunden: Wer zahlt bei einem Unfall mit dem geliehenen Auto? / R+V-Infocenter: Leihvertrag abschließen

Geschrieben am 08-03-2018

Wiesbaden (ots) - "Kannst Du mir Dein Auto leihen?" Die wenigsten
Fahrzeugbesitzer schlagen einem guten Freund diese Bitte ab. Doch
wenn sie bei einem Unfall auf dem Schaden sitzen bleiben, kann das
die Freundschaft auf eine harte Probe stellen. Wer unnötigen Streit
vermeiden will, sollte deshalb einen Leihvertrag abschließen, rät das
Infocenter der R+V Versicherung.

Crash mit teuren Folgen

Bei einem Unfall mit dem geliehenen Auto zahlt die
Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners
genauso, als wenn der Fahrzeughalter selbst gefahren wäre. Doch dann
stuft sie in der Regel den Schadenfreiheitsrabatt zurück. So
entstehen dem Autobesitzer Kosten, die bei der
Haftpflichtversicherung schnell einige hundert Euro pro Jahr betragen
können. "Die Höhe hängt davon ab, welche Rabattstufe der Vertrag
hatte und wie weit er zurückgestuft wird", sagt Karl Walter,
Abteilungsdirektor Kfz-Schaden bei der R+V Versicherung. Auch auf die
folgenden Jahre wirkt sich die Rückstufung aus.

Hinzu kommt die mögliche Selbstbeteiligung in der
Kaskoversicherung. "Ist der Wagen gar nicht kaskoversichert, muss der
Halter den Schaden an seinem eigenen Auto komplett selbst bezahlen",
erklärt R+V-Experte Walter.

Leihvertrag bringt Klarheit

Beim Verleihen des Wagens ist es deshalb wichtig, vorher zu
klären, wer für mögliche Schäden oder Strafzettel aufkommt - etwa mit
einem Leihvertrag. Vorlagen hierfür finden Verbraucher im Internet,
zum Beispiel bei den großen Automobilclubs. Damit es nicht zum Streit
kommt, ist sinnvoll, dort auch Vorschäden wie Dellen oder Schrammen
aufzulisten.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

- Wer bei seiner Autoversicherung als alleiniger Fahrer
eingetragen ist, sollte sein Auto besser nicht verleihen. Bei
einem Unfall kann die Versicherung den Vertrag umstellen und die
zusätzlichen Beiträge nachfordern - auch Vertragsstrafen oder
Leistungskürzungen sind möglich.
- Autobesitzer sollten sichergehen, dass der Fahrer einen gültigen
Führerschein hat. Falls nicht, muss die Kaskoversicherung bei
einem Unfall nicht zahlen. Für Haftpflichtschäden kommt die
Versicherung zwar in der Regel trotzdem auf, kann aber vom
Fahrer und vom Versicherten einen Teil der Aufwendungen
zurückfordern oder sogar eine Strafanzeige stellen.
- Ist das Auto noch verkehrssicher? Ein Blick auf die TÜV-Plakette
zeigt, ob die Hauptuntersuchung noch gültig ist.

Wann zahlt welche Versicherung?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt bei berechtigten
Schadenersatzansprüchen Dritter. Sie deckt Personen-, Sach- und
Vermögensschaden ab.

Die Kfz-Kaskoversicherung erstattet die Schäden am eigenen Auto.
Der Umfang hängt davon ab, ob es sich um eine Teilkasko- oder eine
Vollkaskoversicherung handelt. Durch die Teilkasko ist das Auto
beispielsweise bei Diebstahl, Brand, Explosion und Glasbruch
versichert. Die Vollkasko ersetzt darüber hinaus Schäden durch selbst
verschuldete Unfälle und mutwillige Beschädigung.



Pressekontakt:
R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek@arts-others.de
http://www.infocenter.ruv.de

Original-Content von: R+V Infocenter, übermittelt durch news aktuell


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