Cinkciarz siegt vor dem Europäischen Gerichtshof mit Beschwerde gegen Markenentscheidung
Geschrieben am 12-03-2018 |
London (ots/PRNewswire) -
2015 entschied das Amt der Europäischen Union für geistiges
Eigentum (EUIPO), den Antrag von Cinkciarz auf Eintragung seines
Logos als EU-Marke abzulehnen. Das Unternehmen freut sich über die
Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (EuG), das vorherige
Urteil aufzuheben.
(Logo: http://mma.prnewswire.com/media/453681/cinkciarz_logo.jpg )
Das Gericht der Europäischen Union gab Cinkciarz mit seiner
Beschwerde gegen die Entscheidung des EUIPO Recht und ließ am 8. März
die Anmeldung des Euro-Dollar-Logos als EU-Marke zu. Das jetzt
aufgehobene Urteil des EUIPO führte aus, dass sowohl das EUR- als
auch das $-Symbol und die Grafikelemente zu unbestimmt seien, um von
der Öffentlichkeit differenziert wahrgenommen zu werden.
Laut EuG muss das EUIPO die Entscheidung für jedes einzelne Gut
bzw. jede einzelne Dienstleistung begründen, die das Logo
repräsentieren würde. Das höchstbewertete polnische
Fintech-Unternehmen, das zur Conotoxia (https://conotoxia.com/)
Holding Group gehört, legte vor dem Europäischen Gerichtshof
Beschwerde ein und forderte die Aufhebung des Urteils. Der EuG stellt
fest, dass das EUIPO die Ablehnung der Eintragung der EU-Marke durch
Cinkciarz nicht ausreichend begründet hatte.
Cinkciarz darf jetzt die EU-Marke für seine Computersoftware und
Finanzdienstleistungen eintragen lassen, einschließlich
Devisenumtausch und Firmenpublikationen. Während dieses
bürokratischen Vorgangs hat das Unternehmen weiterhin hochwertige,
sichere und schnelle Finanzdienstleistungen bereitgestellt. Der
Fintech-Innovator hat einen wohlverdienten Sieg errungen und die
ohnehin hohe Bekanntheit der Marke noch einmal gestärkt.
Pressekontakt:
Aleksandra Dabrowska
+(48)885-110-500
Original-Content von: Cinkciarz.pl, übermittelt durch news aktuell
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