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Verbände lehnen Gesetzesänderungen zum verstärkten Einsatz medizinischer Methoden zur Alterseinschätzung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ab

Geschrieben am 13-03-2018

Berlin (ots) - Verbände lehnen Gesetzesänderungen zum verstärkten
Einsatz medizinischer Methoden zur Alterseinschätzung bei
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ab

Ein breites Bündnis von 23 Verbänden und Organisationen lehnt
Gesetzesänderungen zum verstärkten Einsatz medizinischer Methoden zur
Alterseinschätzung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ab.
In einer gemeinsamen Stellungnahme sprechen sich die Unterzeichnenden
zudem gegen die Einführung von Vorprüfverfahren in AnkER-Zentren für
Erwachsene aus, die im Koalitionsvertrag vereinbart wurden.
Stattdessen müssten die derzeitigen Regelungen nachgebessert werden,
um den Schutz und die Rechte von Kindern und Jugendlichen in den
Verfahren zur Alterseinschätzung zu stärken. Neben dem Deutschen
Kinderhilfswerk, dem Bundesfachverband unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge und dem Flüchtlingsrat Niedersachsen haben u.a. die
Arbeiterwohlfahrt, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, die
Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin, die Deutsche Sektion
der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, die
Diakonie Deutschland, PRO ASYL, Save the Children und terre des
hommes die Stellungnahme unterzeichnet.

"Mit dem Koalitionsvertrag drohen die AnkER-Zentren für Erwachsene
zu Türstehern des Kinderschutzes zu werden. Auch wenn der Wortlaut
noch vieles offen lässt, ist die Richtung eindeutig: Mehr Härte bei
der Alterseinschätzung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.
Dies birgt die Gefahr, dass Minderjährige häufiger als jetzt älter
gemacht werden und dann ungeschützt in den Erwachsenensystemen
verbleiben. Das Hauptziel von Alterseinschätzungsverfahren muss
jedoch der Schutz von Minderjährigen sein. Ihre Rechte in den
Verfahren müssen gestärkt werden", betont Holger Hofmann,
Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Seit mehreren Monaten werden verschiedene Forderungen zum
Verfahren zur medizinischen Alterseinschätzung diskutiert, die der
Öffentlichkeit suggerieren, dass eine gesetzliche Grundlage hier
fehlt und die zuständigen Jugendämter in einem weitgehend
ungeregelten Raum nach eigenem Gutdünken agieren. Dabei ist die Frage
der Alterseinschätzung bereits im Kinder- und Jugendhilfegesetz
verbindlich geregelt. Hier gibt es umfangreiche, gute Verfahren, bei
denen das Jugendamt auch, bei nicht anders ausräumbaren Zweifeln,
eine medizinische Untersuchung zu veranlassen hat. Und wir haben
Fachkräfte, die jahrelange Erfahrung mit dieser Aufgabe haben und
gute Arbeit leisten. Sie gilt es zu unterstützen und ihre Arbeit
anzuerkennen", sagt Nerea González Méndez de Vigo, Juristische
Referentin des Bundesfachverbandes unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge.

Aus Sicht der unterzeichnenden Verbände und Organisationen
verkennen die derzeitigen Forderungen nach Gesetzesänderungen zum
verstärkten Einsatz medizinischer Methoden bei der Alterseinschätzung
von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zudem die
verfassungsrechtlichen Anforderungen an ärztliche Eingriffe, die
keinen Heilzweck verfolgen und sind als nicht zielführende
Grundrechtseingriffe abzulehnen. Im Übrigen ist es im Regelfall auch
mit bildgebenden Verfahren unmöglich, das Alter so präzise
einzuschätzen, dass eine Minderjährigkeit ausgeschlossen werden kann.

Die unterzeichnenden Verbände würden es dahingegen begrüßen, wenn
die unterschiedlichen Zuständigkeiten und Verfahren im Kontext der
Alterseinschätzung bei der Jugendhilfe zusammengeführt würden. Denn
momentan setzen unterschiedliche Behörden unabhängig voneinander
Geburtsdaten fest. Dies führt dazu, dass zum Teil für eine Person
unterschiedliche Alter geführt werden. Deshalb sollte die bisherige
Regelung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes mit Bindungswirkung
gegenüber anderen Behörden ausgestattet, sowie das
Rechtsmittelverfahren effektiv ausgestaltet werden.

Die Stellungnahme mit allen Unterzeichnenden kann unter
www.dkhw.de/alterseinschaetzung und www.b-umf.de heruntergeladen
werden.



Weitere Informationen und Rückfragen:
Uwe Kamp, Pressesprecher
Telefon: 030-308693-11
Mobil: 0160-6373155
Fax: 030-308693-93
Mail: presse@dkhw.de
Internet: www.dkhw.de und www.facebook.com/dkhw.de
Twitter: @DKHW_de

Original-Content von: Deutsches Kinderhilfswerk e.V., übermittelt durch news aktuell


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