NDR Verwaltungsratsvorsitzende Kerssenbrock: "Qualitätsjournalismus ist personal- und damit kostenintensiv"
Geschrieben am 16-03-2018 |
Hamburg (ots) - Der Verwaltungsrat des NDR hat sich in seiner
heutigen Sitzung unter anderem mit dem Unternehmensgegenstand
Fernsehen befasst. In einer Zeit "alternativer Fakten", zunehmender
medialer Angebote in den Sozialen Netzwerken und abnehmender
publizistischer Vielfalt komme dem glaubwürdigen
Qualitätsjournalismus eine Schlüsselrolle für die Meinungsbildung in
der Gesellschaft zu, so Dagmar Gräfin Kerssenbrock,
Verwaltungsratsvorsitzende des NDR.
"Qualitätsjournalismus ist personal- und damit kostenintensiv,
eine Betrachtung unter reinen Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten
verbietet sich in der Sache", sagte Gräfin Kerssenbrock weiter.
"Unabhängiger Journalismus und verlässliche Informationen sind ein
originäres Qualitätsmerkmal des öffentlich-rechtlichen Rundfunks."
Auch das Erreichen von Zuschauern mit attraktiven
Unterhaltungsangeboten, die mit "Weltprogrammen" zum Beispiel von
Netflix konkurrieren, wird immer schwieriger. Weder NDR noch ARD
hätten 15 Millionen Dollar für eine Staffelfolge (wie angeblich bei
"Game of Thrones") zur Verfügung. "Finanzielle Flexibilität ist ein
hohes Gut von NDR und ARD, um mit hoher Kreativität im Rahmen eines
begrenzten Programmbudgets zuschauergerechte Angebote machen zu
können", so Gräfin Kerssenbrock. Das NDR Fernsehen - "Das Beste am
Norden" - erziele im Vergleich aller Dritten Programme in ihrem
Sendegebiet einen der größten Marktanteile. Es beweise damit seine
überragende regionale Kompetenz aus Sicht der Fernsehzuschauerinnen
und -zuschauer. Auch die "Tagesschau" erreiche ständig höhere
Nutzerzahlen - inzwischen schalten jeden Tag um 20 Uhr über 10
Millionen Menschen aller Altersgruppen ein.
Der Verwaltungsrat hat außerdem den Bericht des unabhängigen
Datenschutzbeauftragten des NDR entgegengenommen. Mit dem
Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018 wird der
Schutz persönlicher Daten noch einmal verstärkt. Die notwendigen
Voraussetzungen dafür schafft der neue NDR-Datenschutz-Staatsvertrag.
Der 21. KEF Bericht wurde vom Verwaltungsrat sehr kritisch
gewürdigt. Die Auffassung der KEF, dass die ARD Überschüsse
erwirtschaftet habe, erzeugt öffentlich eine Erwartungshaltung, die
nach Auffassung des Verwaltungsrats nicht sachgerecht ist. Auch
pauschale Abschläge bei den Personalkosten sind nicht
nachvollziehbar. Die Aufforderung der KEF, die ARD solle ihr
Programmvermögen stärker nutzen, greife in die Programmhoheit der
Rundfunkanstalten ein. "Die Ankündigung der KEF, im 22. Bericht die
Sportkosten kritisch untersuchen zu wollen, ist ein unzulässiger
Eingriff in die Programmautonomie der Rundfunkanstalten", so Gräfin
Kerssenbrock. "Wer die Sendung eines Fußballspiels unter
Einspargesichtspunkten betrachtet, will weniger Fußball im
öffentlich-rechtlichen Fernsehen."
Pressekontakt:
Norddeutscher Rundfunk
Presse und Information
Tel.: 040/4156-2300
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