Pflegenotstand: Heimaufsicht schafft vorgeschriebene Prüfungen nicht
Geschrieben am 20-03-2018 |
Hamburg (ots) - Die Heimaufsicht kommt in vielen Teilen
Deutschlands ihrer Kontrollpflicht von Pflegeinrichtungen nicht nach.
Nach gemeinsamen Recherchen von NDR und MDR werden in den
Bundesländern Schleswig-Holstein, Sachsen, Hamburg und Bremen die
vorgeschriebenen Prüfquoten bei weitem nicht erzielt. So erreicht
Hamburg im Jahr 2017 nur eine Prüfquote von 22 Prozent. In
Niedersachsen dagegen schaffen die Heimaufsichten ihre
vorgeschriebenen Prüfungen.
Die Heimaufsicht muss im Sinne der Heimgesetze der Länder pro Jahr
gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen in Pflegeheimen vornehmen. Mit
dem Heimgesetz sollen die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse
der Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen vor Beeinträchtigungen
geschützt werden. So soll die Heimaufsicht als staatliche und
unabhängige Prüf- und Kontrollinstanz überwachen, dass die
gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, aber auch die Qualität
der Betreuung und Pflege in der jeweiligen Einrichtung sicherstellen.
Auch der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) prüft in den
norddeutschen Ländern, nicht unabhängig, sondern im Auftrag der
Pflegekassen. Der MDK kontrolliert nur, ob die vertraglich
vereinbarten Pflegeleistungen erbracht werden.
Im Gegensatz zum MDK kann die Heimaufsicht bei Mängeln in den
Heimen als staatliche Behörde auch sanktionierend eingreifen. Die
Maßnahmen variieren je nach Schweregrad: von Beratungen über
Anordnungen, Aufnahmestopps bis hin zu Schließungen.
Nach Recherchen des NDR Politikmagazins "Panorama 3" ist in den
norddeutschen Bundesländern die Kontrolle teilweise mangelhaft. Die
Stadt Kiel beispielsweise erreichte im Jahr 2017 nur eine Prüfquote
von 55 Prozent. Konkret: Von 27 Heimen kontrollierte die Heimaufsicht
nur 15 Heime, obwohl sie in allen eine Regelprüfung hätte durchführen
müssen. Im Landkreis Segeberg wurden von 79 vorgeschriebenen nur 38
Regelprüfungen durchgeführt. Das ist eine Prüfquote von nur 48
Prozent. Als Begründung geben die Landkreise an, dass zu viele
sogenannte anlassbezogene Prüfungen hinzugekommen sind. Die
Heimaufsicht musste so oft auf akute Beschwerden und Hilferufe aus
den Heimen reagieren, dass sie dadurch mit ihren vorgeschriebenen
Prüfungen nicht mehr nachkamen.
Wie Recherchen des MDR-Magazins "exakt" ergaben, erreichte die
Heimaufsichtsbehörde in Sachsen 2017 ebenfalls nur eine
Kontrollquote von 56,8 Prozent. Dadurch blieben 453 stationäre
Pflegeeinrichtungen durch die Heimaufsicht unkontrolliert. Als
Erklärung gibt die sächsische Heimaufsichtsbehörde an, dass sie den
Einrichtungen vor allem als beratender Partner zur Seite stehe. Da
die Beratung so viel Zeit in Anspruch nehme, sei es nicht möglich
jede Einrichtung einmal im Jahr zu prüfen. Außerdem verwies man
darauf, dass durch jährliche Kontrollen seitens des medizinischen
Dienstes der Krankenversicherung und des Verbandes der Privaten
Krankenversicherung jede stationäre Einrichtung mindestens einmal im
Jahr durch eine Prüfinstitution kontrolliert werde.
In Hamburg ist der Befund mangelnder Kontrolle noch erheblicher.
So betrug nach Recherche von "Panorama 3" die Prüfquote hier 2016
gerade einmal 8 Prozent. Im Jahr 2017 wurden nur 22 Prozent der
Hamburger Heime mit einer Regelprüfung kontrolliert. 2017 wurden im
Bezirk Hamburg Mitte von 45 Heimen kein einziges wie vorgeschrieben
geprüft. Im Bezirk Wandsbek liegt die Prüfquote nur bei 9,7 Prozent,
hier sind von 103 Prüfungen nur 10 durchgeführt worden, im Bezirk
Bergedorf sind nur 4 von 24 vorgeschriebenen Prüfungen absolviert
worden. Die Begründung in Hamburg sind ebenfalls eine zu hohe Anzahl
an anlassbezogenen Prüfungen, aber auch fehlendes Personal in der
Heimaufsicht.
In Bremen sind nach "Panorama 3"-Recherchen die Prüfquoten ähnlich
schlecht wie in Hamburg. Für das Jahr 2017 hat die Stadt noch keine
Angaben gemacht. Aber im Jahr 2016 sind von 191 vorgeschriebenen
Regelprüfungen nur 46 durchgeführt worden, das ist eine Prüfquote von
24 Prozent. Auch Bremen muss zu viele anlassbezogene Prüfungen
vornehmen, so dass die Heimaufsicht mit ihren vorgeschriebenen
Prüfungen nicht nachkommt. Insgesamt hat das Land im Jahr 2016 sogar
245 Prüfungen durchgeführt, davon aber eben nur 46 Regelprüfungen und
199 anlassbezogene Prüfungen.
In Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern schaffen die
Heimaufsichten ihre vorgeschriebenen Prüfungen.
In Sachsen-Anhalt und Thüringen erreichten die
Heimaufsichtsbehörden zuletzt hingegen eine Quote von über 80
Prozent. Somit wurden in Thüringen im Jahr 2017 von insgesamt 335 zu
kontrollierenden Pflegeeinrichtungen insgesamt 277 geprüft. Das
entspricht einer Quote von 82 Prozent. In Sachsen-Anhalt schaffte die
Heimaufsichtsbehörde 2016, 614 Regelprüfungen von insgesamt 701
Einrichtungen, also wurde hier eine Quote von 87,6 Prozent erreicht.
Eine ausführliche Auswertung der einzelnen Landkreise
Schleswig-Holsteins und der einzelnen Bezirke von Hamburg und Bremen
sind zu finden unter www.ndr.de/panorama3
Pressekontakt:
Norddeutscher Rundfunk
Presse und Information
Ralf Pleßmann
Tel.: 040/4156-2333
Mail: r.plessmann@ndr.de
http://www.ndr.de
https://twitter.com/NDRpresse
Original-Content von: NDR Norddeutscher Rundfunk, übermittelt durch news aktuell
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