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P&R Insolvenz: Container-Anlegern droht Totalverlust

Geschrieben am 21-03-2018

Bremen (ots) - Kunden der P&R Gruppe bangen um ihr Geld, nachdem
mehrere Unternehmen der P & R Gruppe am 15. März Insolvenzantrag beim
Amtsgericht München gestellt haben. Das Münchener Amtsgericht hat
bereits einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Bei der
Münchener P&R-Gruppe handelt es sich um den größten Anbieter von
Direktinvestments für Container. Das Unternehmen ist seit Jahrzehnten
am Markt und galt als vertrauenswürdig. Mehr als 50 000 Kunden haben
etwa 3,5 Milliarden Euro investiert. Nach Informationen des
Handelsblatts übersteigen bereits seit 2014 die Auszahlungen an
Anleger deutlich die Mieteinnahmen aus dem Containergeschäft. Zuletzt
stoppte die P&R Transport-Container GmbH den Vertrieb Ihrer Angebote
Nr. 5005 und 6005. "Ohne den Verkauf neuer Container ist die P & R
Gruppe offenkundig nicht in der Lage ihre Verpflichtungen gegenüber
den Anlegern zu erfüllen. Eine derart hohe Abhängigkeit vom
Neukundengeschäft deutet auf ein Schneeballsystem hin. Die Insolvenz
der gesamten P & R Gruppe scheint deshalb nur noch ein Frage der Zeit
zu sein" sagt Fachanwalt Lars Murken-Flato von HAHN Rechtsanwälte.

Tausende Anleger haben die Pleite befürchtet und sehen sich jetzt
mit dem drohenden Totalverlust ihrer Geldanlage konfrontiert. In der
Insolvenz können die Anleger ihre Forderungen zunächst nur wie alle
anderen Gläubiger zur Insolvenztabelle anmelden. Darunter fallen
zunächst nur die garantierten Mietzahlungen.

"Aus vergangen Fällen wissen wir, dass die Auszahlungsquoten nach
Abschluss eines Insolvenzverfahrens erfahrungsgemäß sehr gering sind.
Anleger sollten deshalb prüfen, ob sich Schadensersatzansprüche etwa
gegenüber Banken oder Vermittlern ergeben" erklärt Fachanwalt
Murken-Flato. Schadenersatzansprüche bestehen, falls etwa Berater
nicht ausreichend über die Risiken des Direktinvestments bei P&R
aufgeklärt haben. Ebenso könnten Ansprüche gegenüber Verantwortlichen
der P&R Gruppe bestehen - insbesondere dann, wenn sich der bestehende
Verdacht auf ein sogenannten "Schneeballsystem" bestätigt. Kunden
sollten in jedem Fall schnell handeln und sich fachanwaltlich beraten
lassen. HAHN Rechtsanwälte bietet allen Anlegern der P & R Gruppe
eine kostenlose Erstberatung an. Geschädigte können sich an
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Lars Murken-Flato wenden.

Mehr Hintergrundinformationen zum Thema:
https://hahn-rechtsanwaelte.de/pr-container-investments

Zum Kanzleiprofil:

Bei HAHN Rechtsanwälte PartG mbB handelt es sich um eine der
bundesweit führenden Kanzleien im Bank- und Kapitalmarktrecht,
Versicherungs- und Verbraucherrecht. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt
Peter Hahn, M.C.L., ist seit 30 Jahren, Partnerin, Rechtsanwältin Dr.
Petra Brockmann und assoziierter Partner Rechtsanwalt Lars
Murken-Flato, sind seit mehr als 10 Jahren im Bank- und
Kapitalmarktrecht tätig. Alle Partner sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte vertritt ausschließlich
Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit fünfzehn Anwälte tätig,
davon sind sechs Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN
Rechtsanwälte verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und
Stuttgart.



Kanzleikontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
Lars Murken-Flato
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail: lars.murken@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell


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