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EANS-Hauptversammlung: Semperit AG Holding / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - ANHANG

Geschrieben am 23-03-2018

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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23.03.2018

Semperit Aktiengesellschaft Holding
mit dem Sitz in Wien
FN 112544 g
ISIN: AT0000785555

Einladung zur 129. Ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 25. April 2018, um
10:00 Uhr MESZ, im Tech Gate Vienna, Donau City Str. 1, 1220 Wien,
stattfindenden Ordentlichen Hauptversammlung der Semperit Aktiengesellschaft
Holding ein.

Um den reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, einen Lichtbildausweis mitzunehmen und sich rechtzeitig vor
Beginn der Haupt­versammlung einzufinden. Einlass zur Begebung der Stimmkarten
ist ab 09:00 Uhr MESZ.

TAGESORDNUNG


1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate
Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des
Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten
Berichts (§ 96 AktG) für das Geschäftsjahr 2017
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2017
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2017
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2018
6. Wahlen in den Aufsichtsrat
7. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
8. Beschlussfassung über die durchgreifende Änderung und Neufassung der
Satzung mit Ausnahme des Unternehmensgegenstands, der inhaltlich nicht
geändert wird

9a. Beschlussfassung über die neuerliche Ermächtigung des Vorstands bis maximal
30 Monate ab dem Tag der Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichtsrates
eigene Aktien gem. § 65 Abs 1 Z 8 AktG in einem Volumen von bis zu 10% des
Grundkapitals zu erwerben, gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien, sowie
über die Festsetzung der Rückkaufsbedingungen unter Widerruf der mit
Hauptversammlungsbeschluss vom 26.04.2016 zum 10a. Tagesordnungspunkt erteilten
entsprechenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

9b. Beschlussfassung über die neuerliche Ermächtigung des Vorstands gemäß § 65
Abs. 1b AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine andere Art der Veräußerung
als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot und über einen
allfälligen Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrecht) der Aktionäre zu
beschließen unter Widerruf der mit Hauptversammlungsbeschluss vom 26.04.2016 zum
10b. Tagesordnungspunkt erteilten entsprechenden Ermächtigung zur Veräußerung
eigener Aktien

10. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen "Genehmigten Kapitals" unter
Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts, auch im Sinne des mittelbaren
Bezugsrechts gem. § 153 Abs 6 AktG, aber auch mit der Ermächtigung des Vorstands
mit Zustimmung des Aufsichtsrats Bezugsrechte der Aktionäre gänzlich oder
teilweise auszuschließen, auch mit der Möglichkeit zur Ausgabe der neuen Aktien
gegen Sacheinlagen, unter Aufhebung des "Genehmigten Kapitals" gemäß
Hauptversammlungsbeschluss vom 26.04.2016 zum 8. Tagesordnungspunkt und
Beschlussfassung über die entsprechende Änderung der Satzung in § 5a

11a. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des
Aufsichtsrats Wandelschuldverschreibungen auszugeben und über die Ermächtigung
des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrates Bezugsrechte der Aktionäre
gänzlich oder teilweise auszuschließen, unter Aufhebung der entsprechenden
Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats
Wandelschuldverschreibungen auszugeben gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom
26.04.2016 zum 9a. Tagesordnungspunkt

11b. Beschlussfassung über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der
Gesellschaft gem. § 159 Abs 2 Z 1 AktG zur Ausgabe an Gläubiger von
Finanzinstrumenten (Wandelschuldverschreibungen), unter Aufhebung des "Bedingten
Kapitals" gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 26.04.2016 zum 9b.
Tagesordnungspunkt und entsprechende Änderung der Satzung in § 5b


Möglichkeit der Aktionäre zur Einsichtnahme in Unterlagen gemäß § 108 Abs 3 und
4 AktG (§ 106 Z 4 AktG)

Neben dem vollständigen Text dieser Einberufung und den Formularen für die
Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG sind folgende
Unterlagen spätestens ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung (4. April 2018),
voraussichtlich jedoch bereits ab dem 23. März 2018 auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.semperitgroup.com/ir [http://www.semperitgroup.com/ir]
abrufbar.


* Jahresabschluss mit Lagebericht,
* Corporate Governance-Bericht,
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
* Vorschlag für die Gewinnverwendung,
* Gesonderter nichtfinanzieller Bericht
* Bericht des Aufsichtsrats,

jeweils für das Geschäftsjahr 2017;


* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 11;
* Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 6
gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf,
* Bericht des Vorstandes zum Bezugsrechtsausschluss bei der Veräußerung
rückerworbener Aktien gemäß § 65 Abs 1b iVm § 171 Abs. 1 iVm § 153 Abs. 4 AktG
zu TOP 9;
* Bericht des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss beim "Genehmigten Kapital"
gem. § 170 Abs 2 iVm § 153 Abs 4 S 2 AktG - zu TOP 10;
* Bericht des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss bei
Wandelschuldverschreibungen gem. § 174 Abs 4 iVm § 153 Abs 4 AktG - zu den TOP
11.


Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung aufliegen. Auf Verlangen
erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser
Unterlagen zugesandt.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG
Ergänzung der Tagesordnung (§ 109 AktG)

Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5% des
Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber dieser Aktien sind, schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf
die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Der Wortlaut des Tagesordnungspunkts und des
Beschlussvorschlags müssen (auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt
werden.

Für den Fall eines sodann beantragten zusätzlichen Tagesordnungspunkts wird die
ergänzte Tagesordnung spätestens am 6. April 2018 elektronisch auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.semperitgroup.com/ir [http://
www.semperitgroup.com/ir], sowie spätestens am 11. April 2018 in derselben Weise
bekannt gemacht, wie die ursprüngliche Tagesordnung.

Ein solches Verlangen ist ausschließlich dann beachtlich, wenn es in Schriftform
spätestens am 4. April 2018 der Gesellschaft ausschließlich an eine der
nachfolgenden Adressen zugeht:

Per Post oder Boten: Semperit AG Holding
z. Hd. Rechtsabteilung
Modecenterstrasse 22
1031 Wien
Per E-Mail: stefan.marin@semperitgroup.com, wobei bei der Übermittlung per E-
Mail eine qualifizierte elektronische Signatur gemäß § 4 SigG erforderlich ist

Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes
genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Beschlussvorschläge zur Tagesordnung (§ 110 AktG)
Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 1% des
Grundkapitals erreichen, zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge
zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands
oder des Aufsichtsrats zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden.

Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle
der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.

Der Beschlussvorschlag muss (auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt
werden.

Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes
genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Ein solches Verlangen ist ausschließlich dann beachtlich, wenn es in Textform
spätestens am 16. April 2018 der Gesellschaft unter einer der nachfolgenden
Adressen zugeht:

Per Post oder Boten: Semperit AG Holding
z. Hd. Rechtsabteilung
Modecenterstrasse 22
1031 Wien
Per Telefax: +43 (0)1 / 79777 - 601
Per E-Mail: stefan.marin@semperitgroup.com, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 AktG auf der Internetseite der
Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist gemäß § 119 Abs. 2 AktG nur dann
abzustimmen, wenn er in der Versammlung als Antrag wiederholt wird.

Auskunftsrecht (§ 118 AktG)
Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.

Werden in der Hauptversammlung eines Mutterunternehmens (§ 189a Z 6 UGB) der
Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt, so erstreckt sich die
Auskunftspflicht auch auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie
auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über
mindestens sieben Tage vor Beginn der ordentlichen Hauptversammlung durchgehend
zugänglich war. Auf den Grund der Auskunftsverweigerung ist hinzuweisen.

Anträge in der ordentlichen Hauptversammlung (§ 119 AktG)
Gemäß § 119 AktG sind jeder Aktionär, der Vorstand und der Aufsichtsrat
berechtigt, in der ordentlichen Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
Anträge zu stellen. Über einen Gegenstand der Verhandlung, der nicht
ordnungsgemäß als Tagesordnungspunkt bekannt gemacht wurde, darf kein Beschluss
gefasst werden.

Gemäß § 87 Abs. 6 AktG müssen bei der Semperit Aktiengesellschaft Holding als
börsennotierte Gesellschaft Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
samt den Erklärungen gemäß § 87 Abs. 2 AktG für jede vorgeschlagene Person
spätestens am fünften Werktag vor der Hauptversammlung, somit am 18. April 2018,
auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, widrigenfalls
die betreffende Person nicht in die Abstimmung einbezogen werden darf. Die
Stellung eines entsprechenden Antrags in der Hauptversammlung ist demnach nicht
möglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten
Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, somit am 15. April 2018, 24:00 Uhr MESZ
(Nachweisstichtag Hauptversammlung). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist
nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft
nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien:
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft
spätestens am 20. April 2018, ausschließlich unter einer der nachgenannten
Adressen, zugehen muss.

Per Post oder Boten: Notare Huppmann, Poindl & Partner
Brandstätte 6
1010 Wien
Per Telefax: +43 (0) 1 512 28 65-21
Per E-Mail: Semperit2018hv@nhp.at, wobei die Depotbestätigung in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000785555 in Text
angeben).

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG:
Die Depotbestätigung ist von einem depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat zumindest folgende Angaben zu
enthalten:

- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-CODE),
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen
zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls das
Register und Registernummer, unter der die juristische Person in ihrem
Herkunftsstaat geführt wird,
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000785555,
- Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
- Zeitpunkt und gegebenenfalls den Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung
bezieht.

Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als
Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag, 15. April
2018, 24:00 Uhr MESZ, beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen. Die Depotbestätigung bedarf der Schriftform.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können über ihre
Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung
weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen,
der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben
Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Gesellschaft selbst oder ein
Mitglied des Vorstandes oder Aufsichtsrates darf das Stimmrecht als
Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu
den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen zugehen:

Per Post oder Boten: Notare Huppmann, Poindl & Partner
Brandstätte 6
1010 Wien
Per Telefax: +43 (0) 1 512 28 65-21
Per E-Mail: Semperit2018hv@nhp.at, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 20. April 2018 unter
einer der obengenannten Adressen einzulangen.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.semperitgroup.com/ir [http://www.semperitgroup.com/ir] abrufbar.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt das
für die Übermittlung von Depotbestätigungen oben Ausgeführte sinngemäß.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.

Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband
für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist derzeit vorgesehen, dass Herr
Dr. Wilhelm Rasinger bei der Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten wird.
Für die Bevollmächtigung von. Dr. Wilhelm Rasinger ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.semperitgroup.com/ir [http://www.semperitgroup.com/ir]
ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft
ausschließlich an einer der oben genannten Adressen (Telefax, E-Mail, Post/Bote,
persönlich bei Registrierung) für die Übermittlung von Vollmachten zugehen muss.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn
Dr. Wilhelm Rasinger vom IVA unter Tel. +43 1 8763343 - 30, Fax +43 1 8763343 -
39 oder E-Mail wilhelm.rasinger@iva.or.at.

Der Aktionär hat Herrn Dr. Wilhelm Rasinger Weisungen zu erteilen, wie dieser
(oder allenfalls ein von Herrn Dr. Wilhelm Rasinger bevollmächtigter
Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Herr Dr. Wilhelm Rasinger übt das
Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen
aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig.

Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu
Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung dieser
Hauptversammlung EUR 21.358.996,53 und ist in 20.573.434 auf Inhaber lautende
Stückaktien eingeteilt, wovon 20.573.434 Aktien in der Hauptversammlung
stimmberechtigt sind. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält
keine eigenen Aktien.


Wien, im März 2018

Der Vorstand



Rückfragehinweis:
Monika Riedel
Group Head of Communications & Sustainability
+43 676 8715 8620
monika.riedel@semperitgroup.com

Stefan Marin
Head of Investor Relations
Tel.: +43 676 8715 8210
stefan.marin@semperitgroup.com

www.semperitgroup.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------


Anhänge zur Meldung:
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http://resources.euroadhoc.com/documents/15/12/10121265/0/01_Einladung_HV_2018_DE.pdf

Emittent: Semperit AG Holding
Modecenterstrasse 22
A-1030 Wien
Telefon: +43 1 79 777-210
FAX: +43 1 79 777-602
Email: stefan.marin@semperitgroup.com
WWW: www.semperitgroup.com
ISIN: AT0000785555
Indizes: ATX PRIME, WBI, ATX GP
Börsen: Wien
Sprache: Deutsch

Original-Content von: Semperit AG Holding, übermittelt durch news aktuell


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