Kein Bonus für Ehepaare / Bei Heimunterbringung wird doppelte Haushaltsersparnis angerechnet (FOTO)
Geschrieben am 02-04-2018 |
Berlin (ots) -
Wer für seinen Platz in einem Alten- oder Pflegeheim selbst
(zu-)zahlen muss, der kann diese Kosten als außergewöhnliche
Belastung steuerlich geltend machen. Allerdings zieht der Fiskus von
diesem Betrag die sogenannte Haushaltsersparnis ab. Nach Auskunft des
Infodienstes Recht und Steuern der LBS gilt diese Anrechnung bei
Ehepaaren sogar in doppelter Höhe. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI
R 22/16)
Der Fall: Auf ein Ehepaar kamen nach dem gesundheitlich bedingten
Umzug in ein Heim erhebliche Kosten zu. Alleine in einem Steuerjahr
waren für beide Partner 27.500 Euro fällig. Den Betrag machten sie in
der Steuererklärung geltend - abzüglich einer abzurechnenden
Haushaltsersparnis von knapp 3.400 Euro. Das zuständige Finanzamt
bestand jedoch auf der Verdoppelung dieser Summe, denn schließlich
handle es sich um zwei Personen, bei denen die Haushaltsersparnis
anfalle.
Das Urteil: Der Bundesfinanzhof schloss sich der Rechtsmeinung des
Fiskus an. Beide betroffenen Personen kämen nach dem Umzug ins Heim
in den Genuss der Haushaltsersparnis (für Miete, Strom und
Verpflegungskosten), weswegen er auch für beide in Anschlag gebracht
werden müsse. Alles andere stelle eine Doppelbegünstigung für
(Ehe-)Paare gegenüber Singles dar.
Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de
Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell
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