Deutsche Umwelthilfe kritisiert Amazon, Media Markt und andere
Onlinehändler wegen massiven Rechtsverstößen bei der Rücknahme von Elektroschrott
Geschrieben am 03-04-2018 |
Berlin (ots) - Tests zur Umsetzung der Rücknahmeverpflichtung von
Elektroaltgeräten bei Onlinehändlern ergaben systematische
Gesetzesverstöße bei mehr als der Hälfte der untersuchten Unternehmen
- DUH kritisiert die behördliche Nichtkontrolle und massive
Wettbewerbsverzerrung zu Lasten des stationären Handels -
Nichtumsetzung gesetzlicher Pflichten durch Onlinehändler und
Schikanen bei der Rücknahme mitverantwortlich für Nichterreichung
gesetzlicher Sammelquoten - DUH wird gegen festgestellte
Rechtsverstöße konsequent vorgehen - Onlinehandel muss
verbraucherfreundliche Rücknahme von Elektroschrott gewährleisten
Seit dem 24. Juli 2016 können Verbraucher ausgediente
Elektrogeräte auch bei Händlern abgeben. Damit will die
Bundesregierung die aktuell viel zu niedrige Sammelmenge von etwa 40
Prozent erhöhen und mehr Elektrogeräte in die Wiederverwendung und
das Recycling bringen. Aktuell durchgeführte Tests der Deutschen
Umwelthilfe (DUH) bei 30 Onlinehändlern zeigen jedoch, dass die
Mehrzahl der untersuchten Handelsfirmen, darunter große Unternehmen
wie Amazon, Media Markt, Saturn, Conrad und Bauhaus, gegen
gesetzliche Vorgaben verstoßen. Insgesamt 16 der 30 untersuchten
Onlinehändler verstießen gegen die gesetzlichen Informations- oder
Rücknahmepflichten zu ausgedienten Elektrogeräten. Aber auch
Unternehmen, die korrekt gesetzliche Mindeststandards umsetzen,
erschweren die Rückgabe durch umständliche Anfragen beim
Kundendienst, einen hohen Packaufwand oder versteckte Informationen.
Die DUH fordert den Handel auf, die festgestellten
Gesetzesverstöße sofort zu beenden, Verbraucher aktiv darüber
aufzuklären, wie sie ihre alten Elektrogeräte zurückgeben können und
die Rückgabe einfach und verbraucherfreundlich zu gestalten. Ziel
müsse es sein, bis 2019 mindestens 65 Prozent der Elektroaltgeräte
für die Wiederverwendung aufzubereiten oder zu recyceln. Die DUH wird
die Rücknahmepflicht im Handel weiterhin kontrollieren und konsequent
gegen Gesetzesverstöße vorgehen.
"Bei der Nichtumsetzung gesetzlicher Rücknahme- oder
Informationspflichten durch Onlinehändler wie Amazon handelt es sich
um keine Einzelfälle, sondern faktisch um einen branchenweiten
Boykott zu Lasten der Umwelt und Verbraucher. Zudem ist es eine
Wettbewerbsverzerrung gegenüber den Ladengeschäften, die eine
funktionierende Rücknahmelogistik vorhalten und finanzieren müssen.
Es gehört ein hohes Maß an Verantwortungslosigkeit dazu,
Umweltgesetze, die bereits seit mehr als anderthalb Jahren gelten, zu
ignorieren und Verbraucher mit ihrem Elektroschrott allein zu lassen.
Solange die für die Kontrolle des Elektrogesetzes zuständigen
Landesbehörden untätig bleiben, wird die DUH die Einhaltung notfalls
auf dem Rechtsweg durchsetzen", sagt der DUH-Bundesgeschäftsführer
Jürgen Resch. Der Vollzug der Informations- und Rücknahmepflichten
durch die Bundesländer müsse sofort und konsequent umgesetzt werden.
Ohne einen funktionierenden Vollzug können die gesetzlichen
Mindestsammelquoten für Elektroaltgeräte und Elektroschrott nicht
erreicht werden.
"Es ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten, dass beispielsweise
der Online-Handel von Bauhaus nach eigener Aussage nur unbeschädigte
Elektrogeräte zurücknimmt, obwohl das Gesetz eine solche
Einschränkung nicht erlaubt und viele Altgeräte gerade deshalb
zurückgegeben werden, weil sie nicht mehr funktionieren", kritisiert
Resch.
Andere Onlinehandelsunternehmen wie Amazon, Saturn oder Media
Markt stehlen sich zudem durch praxisuntaugliche Rücksendeangebote
aus der Verantwortung. "Wenn Verbraucher bei einem Onlinehändler alte
Elektrogeräte zurückgeben wollen, müssen sie sich oft durch eine
Vielzahl von Webseiten klicken, dabei jede Menge persönlicher Daten
preisgeben und am Ende die Geräte selbst aufwendig verpacken. Das
schreckt viele Verbraucher ab und darauf spekuliert der
Onlinehandel", erklärt der stellvertretende DUH-Leiter für
Kreislaufwirtschaft Philipp Sommer. Die paketgestützte Rückgabe könne
lediglich als Ergänzung des Rücknahmeangebots dienen. Stattdessen
sollten Onlinehändler flächendeckende stationäre Sammelmöglichkeiten
schaffen.
Hinzu kommt, dass sich Energiesparlampen nicht für den
Paketversand eignen, da diese Quecksilber beinhalten und Bruchgefahr
besteht. Onlinehändler wie etwa Medion fordern Ihre Kunden jedoch
genau dazu auf. Amazon, Conrad, Redcoon und Saturn bieten zum Versand
von quecksilberhaltigen Energiesparlampen zudem
DHL-Rücksendeetiketten an, obwohl DHL den Versand aus
gefahrgutrechtlichen Gründen ausschließt. Es werden somit keine
ordnungsgemäßen Abgabemöglichkeiten für Energiesparlampen angeboten,
womit klar gegen das Elektrogesetz verstoßen wird.
Bei Onlinehändlern wie zum Beispiel Bauhaus, Cyberport, Ikea oder
Hornbach müssen sich Verbraucher vor der Abgabe bestimmter
Elektrogeräte per E-Mail oder Telefon an den Kundenservice wenden.
"Der Aufwand, sich mit dem Kundenservice auseinanderzusetzen,
schreckt viele Kunden ab. Wenn, wie im Fall von Bauhaus und
Cyberport, die E-Mail-Anfrage schlicht nicht beantwortet wird, wird
offenkundig, wie groß der Widerstand dieser Firmen ist, alte
Elektrogeräte zurückzunehmen", kritisiert Sommer.
"Noch immer wissen viele Verbraucher nicht, wo und wie alte
Elektrogeräte abgegeben werden können. Daher ist es wichtig, dass die
Händler ihren Informationspflichten nachkommen und über die
Rückgabemöglichkeiten informieren. Bei Händlern wie Cyberport, Dell,
Hagebaumarkt, Hellweg, Hornbach oder Lidl-Online sind die
Informationen selbst bei einer gezielten Suche kaum auffindbar, indem
sie etwa in den AGBs versteckt sind", sagt Sommer. Die DUH fordert,
dass ein gut sichtbarer Hinweis zu den Entsorgungsmöglichkeiten oder
ein Link, der zu diesen Informationen führt, auf jeder Produktseite
mit Elektrogeräten vorhanden sein muss.
Hintergrund:
Seit dem 24.7.2016 können Verbraucher alte Elektrokleingeräte
kostenlos bei Händlern zurückgeben, die Elektrogeräte auf einer
Fläche von mindestens 400 Quadratmetern verkaufen - bei
Onlinehändlern gilt die Versand- und Lagerfläche. Die Zahlen der
Stiftung Elektro-Altgeräte Register zeigen, dass die gesetzliche
Sammelquote für Elektroaltgeräte von 45 Prozent für das Jahr 2016
voraussichtlich nicht erreicht wird. Dies liegt unter anderem an den
nicht ausreichenden Rücknahmebemühungen des Onlinehandels. Insgesamt
fallen in Deutschland etwa 1,7 Millionen Tonnen Elektroschrott pro
Jahr an.
Links:
DUH-Testergebnisse zur Rücknahme von Elektroaltgeräten im
Onlinehandel: http://l.duh.de/p180323
Positionspapier der DUH zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz:
https://www.duh.de/themen/recycling/elektrogeraete/
Flyer für Händler und Verbraucher sowie weitere Informationen zur
Rückgabe ausgedienter Elektrogeräte:
https://www.duh.de/projekte/rueckgabe-alter-elektrogeraete/
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Philipp Sommer, Stellv. Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400 867 462, sommer@duh.de
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
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