LG Stuttgart: Kontoführungspreise der Kreissparkasse Böblingen bei Immobiliendarlehen rechtswidrig
Geschrieben am 05-04-2018 |
Hamburg (ots) - Das Landgericht Stuttgart hat die Kreissparkasse
Böblingen mit Urteil vom 16.03.2018 - 14 O 243/17 - verurteilt, ohne
rechtlichen Grund von ihren Kunden eingezogene Gebühren
zurückzuzahlen. Die Kreissparkasse hatte von den klagenden
Darlehenskunden sogenannte Kontoführungspreise verlangt. Über die
Jahre hatte die Kreissparkasse Böblingen aufgrund einer
entsprechenden Vertragsklausel Gebühren vereinnahmt, die sie nach dem
Urteil des Landgerichts nun samt einer Verzinsung in Höhe von 2,5
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zurückzahlen muss.
Die entsprechende Vertragsklausel in Ziffer 2.4 des
Vertragsformulars der Kreissparkasse Böblingen wertete das
Landgericht als unwirksam. Bestimmungen in Allgemeinen
Geschäftsbedingungen eines Kreditinstituts, in denen für die Führung
des Darlehenskontos durch das Kreditinstitut ein Entgelt
(Kontoführungsgebühr) gefordert wird, unterlägen nach § 307 Abs. 3
Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle und seien im
Bankverkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1
BGB unwirksam, führte das Landgericht Stuttgart aus. Die
Kreissparkasse habe die Gebühren zurückzuzahlen, weil sie diese ohne
einen Rechtsgrund von ihren Kunden erlangt hatte. Das Rechtsmittel
gegen die Verurteilung der Kreissparkasse ließ das Landgericht nicht
zu.
"Damit ist die Entscheidung bezüglich der zu Unrecht vereinnahmten
Kontoführungspreise rechtskräftig", erklärt der Hamburger Fachanwalt
Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte. Die Fachanwaltskanzlei HAHN
Rechtsanwälte mit Standort auch in Stuttgart hatte die Kunden
gegenüber der Kreissparkasse Böblingen vertreten. "Wir bieten Kunden
der Kreissparkasse Böblingen eine kostenfreie Erstbewertung
hinsichtlich ihrer Rückforderungsmöglichkeit an", teilt Anwalt Hahn
mit. "Man sollte die Kreissparkasse Böblingen damit nicht durchkommen
lassen. Die Gebühren halten einer Rechtsprüfung nicht stand. Zur
Prüfung reicht uns ein Blick in den Darlehensvertrag". Hahn schätzt,
dass seit Juni 2010 bis ca. Anfang 2016 nahezu jeder
Immobiliendarlehensvertrag der Kreissparkasse Böblingen von diesem
Urteil betroffen sein dürfte. Als bedenklich bewertet Hahn, dass die
Kreissparkasse die Gebühren in den Kontoauszügen als Zinsen
dargestellt hat. "Zinsen sind diese Gebühren gerade nicht. Da das
Landgericht Stuttgart sich eindeutig positioniert und deshalb auch
kein Rechtsmittel zugelassen hat, sind die Erfolgsaussichten einer
Rückforderung sehr gut", erklärt Hahn. "Um jedoch zudem an die den
Kunden ebenfalls zustehende Verzinsung der zu erstattenden Gebühren
zu gelangen, wird allerdings wohl anwaltliche Unterstützung nötig
sein", glaubt Hahn.
Darüber hinaus habe er mit der Kreissparkasse Böblingen über die
Widerruflichkeit des Darlehens gestritten. Insofern liegt noch keine
Rechtskraft vor. Der Widerruf eines Immobiliendarlehens wegen
fehlender oder fehlerhafter Angaben in den Vertragsunterlagen führt
nach Hahn rechtlich zur vollständigen Rückabwicklung und
wirtschaftlich zur Möglichkeit, sein Immobiliendarlehen ohne Zahlung
einer Vorfälligkeitsentschädigung zu aktuellen Marktzinsen
umzuschulden. "Die Prüfung hinsichtlich einer Widerrufsmöglichkeit
können wir aufgrund unserer hohen Spezialisierung kostenfrei
durchführen", teilt Hahn abschließend mit.
Zum Kanzleiprofil:
Bei HAHN Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) handelt es sich um eine der
führenden bundesweit im Bank- und Kapitalmarktrecht, Verbraucher- und
Versicherungsrecht tätige Kanzlei, die die Anleger- und
Verbraucherseite vertritt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter
Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr.
Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und
Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte
vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit
fünfzehn Anwälte, davon sind sechs Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und
Stuttgart.
Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de
Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell
Kontaktinformationen:
Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.
Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.
http://www.bankkaufmann.com/topics.html
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.
@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf
E-Mail: media(at)at-symbol.de
632537
weitere Artikel:
- Menschliche und künstliche Intelligenz im Tandem: DVAG und FinLeap gründen Deutsche Fintech Solutions GmbH Berlin (ots) - Die Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG) - die
größte eigenständige Finanzberatung des Landes - und der Fintech
Company Builder FinLeap gründeten zum 1. April 2018 die Deutsche
Fintech Solutions GmbH. Ziel des gemeinsamen Unternehmens ist es, den
Service im Finanzvertrieb weiter zu professionalisieren und den rund
sechs Millionen DVAG-Kunden noch bessere Transparenz zu bieten. Dazu
entwickelt das Gemeinschaftsunternehmen ein digitales Tool, das die
DVAG-Vermögensberater bei allen zeitaufwendigen Analysetätigkeiten
und mehr...
- Ordentliche Generalversammlung der Balluun AG bestätigt alle Anträge des Verwaltungsrats (DOKUMENT) Zürich (ots) -
- Hinweis: Hintergrundinformationen können kostenlos im pdf-Format
unter http://www.presseportal.ch/de/pm/115074/100814101
heruntergeladen
werden -
Jahresbericht 2017 genehmigt, Sämtliche Verwaltungsratsmitglieder
wiedergewählt, Kapitalerhöhung beschlossen.
Die Generalversammlung der Balluun AG, einem international
führenden Social-E-Commerce-Anbieter, ist am 29. März 2018 in Zürich
allen Anträgen des Verwaltungsrats gefolgt. 80 Aktionäre mit
insgesamt 31'625'672 Aktien waren anwesend, was rund 51,07% mehr...
- EANS-Adhoc: OMV Aktiengesellschaft / OMV und ADNOC planen Vertragsunterfertigung
für den Erwerb eines 20% Anteils durch OMV an zwei Offshore-Ölfeldern in Abu
Dhabi Ende April 2018 --------------------------------------------------------------------------------
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro
adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der
Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
kein Stichwort
05.04.2018
Wien - OMV und Abu Dhabi National Oil Company (ADNOC) haben sich geeinigt, dass
OMV einen 20-prozentigen Anteil an der Konzession für die Offshore-Ölfelder
Satah Al Razboot mehr...
- EANS-Adhoc: Korrektur: C-QUADRAT Investment AG / FMA gibt endgültig grünes Licht
für Mehrheitsübernahme durch HNA Group --------------------------------------------------------------------------------
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro
adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der
Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Fusion/Übernahme/Beteiligung
05.04.2018
Wien/Frankfurt, 05.04.2018 - Mit Ad Hoc Mitteilung vom 03.05.2017 hat die C-
QUADRAT Investment AG ("C-QUADRAT") (ISIN: AT0000613005) den Abschluss von
aufschiebend mehr...
- EANS-Hauptversammlung: C-QUADRAT Investment AG / Einberufung zur
Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG --------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
06.04.2018
C-QUADRAT Investment AG
Einladung
zu der am 4. Mai 2018 um 11 Uhr am Sitz der Gesellschaft,
Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien stattfindenden
mehr...
|
|
|
Mehr zu dem Thema Finanzen
Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
Century Casinos wurde in Russell 2000 Index aufgenommen
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|