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Sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz entschlossen zurückweisen - auch im Pflegealltag

Geschrieben am 05-04-2018

Hamburg (ots) - Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kommt nicht
nur zwischen Führungskräften und Beschäftigten und zwischen
Kolleginnen und Kollegen vor. Pflegekräfte beispielsweise erleben sie
auch im Kontakt mit betreuten Menschen und Angehörigen. Die
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
rät, sexuelle Belästigungen in jeder Situation entschlossen
zurückzuweisen.

Alle Formen der Belästigung ernst nehmen

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist für die Bereiche Pflege
und Betreuung bislang kaum erforscht. Eine unveröffentlichte
Vorstudie der BGW und der Universität Hamburg zum Thema gibt aber
Hinweise darauf, dass wahrscheinlich viele Beschäftigte im Pflege-
und Betreuungskontext entsprechende Erfahrungen machen. Das Spektrum
reicht von nonverbalen Belästigungen wie dem Zeigen anzüglicher
Bilder oder Gesten über entsprechende verbale Äußerungen bis hin zu
körperlichen sexuellen Übergriffen.

Ferner deutet die Befragung von 345 Personen aus dem Gesundheits-
und Sozialwesen auf Zusammenhänge zwischen sexueller Belästigung und
Gesundheitsproblemen wie Depressivität und psychosomatischen
Beschwerden hin - auch bei nonverbalen und verbalen Vorfällen. "Man
sollte also nicht nur gravierende körperliche Übergriffe, sondern
alle Formen der Belästigung ernst nehmen", erklärt Projektleiterin
Dr. Mareike Adler von der BGW.

Klare Ansage in drei Schritten

Wenn es zu einer Belästigung kommt, empfiehlt die BGW eine deutliche
Reaktion in drei Schritten:
1. Aussprechen, was gerade passiert ist.
2. Sagen, was das mit einem macht.
3. Fordern, was das Gegenüber zukünftig tun oder lassen soll.

Konkret kann das zum Beispiel lauten: "Sie haben gerade eine
sexuelle Anspielung gemacht. - Das verletzt mich. - Unterlassen Sie
das!" Ein solches Antwortschema erfüllt gleich zwei Funktionen, wie
Arbeits- und Organisationspsychologin Dr. Heike Schambortski von der
BGW erläutert: "Es hilft, in entsprechenden Situationen schnell und
resolut zu reagieren. Und es zeigt der belästigenden Person sofort
auf, dass sie eine Grenze überschritten hat."

Keine Diskussion

Keinesfalls sollte man sich auf Diskussionen einlassen, so der Rat
der BGW. "Was eine Verletzung ist, bestimmt die verletzte Person,
nicht die verletzende", betont Dr. Schambortski. "Menschen nehmen
unterschiedlich wahr, was eine sexuelle Belästigung ist und wie
schwer sie die betroffene Person verletzt."

Für den beruflichen Kontext gibt es aber klare Grenzen: "Alle
Worte und Handlungen, die Männer und Frauen in ihrer Sexualität
spiegeln, haben am Arbeitsplatz nichts zu suchen", stellt die
Expertin klar. Das gelte ebenso für Pflege- und
Betreuungssituationen.

Unternehmen ebenfalls gefordert

Zum betrieblichen Arbeitsschutz gehört auch der Schutz der
Beschäftigten vor sexueller Belästigung. Damit der gelingt, muss das
Thema dort als Handlungsfeld erkannt und offen angegangen werden.
Weitere Informationen zu betrieblichen Maßnahmen im Umgang mit
sexueller Belästigung finden sich in einem Fachbeitrag unter
www.bgw-online.de/goto/sexuelle-belaestigung.

Diese Pressemitteilung finden Sie auch im BGW-Pressezentrum unter
http://www.bgw-online.de/presse. Dort finden Sie zudem weitere
aktuelle Meldungen und die Möglichkeit, diese per E-Mail-Service zu
abonnieren.

Über die BGW

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für
nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der
Wohlfahrtspflege. Sie ist für über 8 Millionen Versicherte in rund
630.000 Unternehmen zuständig. Die BGW unterstützt ihre
Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen
Gesundheitsschutz. Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall sowie bei
einer Berufskrankheit gewährleistet sie optimale medizinische
Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre
Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben
teilhaben können.



Pressekontakt:
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Torsten Beckel / Sandra Bieler
Kommunikation
Pappelallee 33/35/37
22089 Hamburg
Tel.: (040) 202 07-27 14
E-Mail: presse@bgw-online.de

Original-Content von: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, übermittelt durch news aktuell


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