EANS-Hauptversammlung: Bank für Tirol und Vorarlberg AG / Einberufung zur
Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
Geschrieben am 06-04-2018 |
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
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06.04.2018
E I N L A D U N G
zur
100. ordentlichen Hauptversammlung
der
Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
Innsbruck FN 32942w
ISIN AT0000625504 (Stammaktien)
ISIN AT0000625538 (Vorzugsaktien)
Dienstag, 8. Mai 2018 um 10.00 Uhr
Stadtforum 1, 6020 Innsbruck
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das
Geschäftsjahr 2017 mit dem Bericht des Aufsichtsrates, des Vorschlags für die
Gewinnverwendung sowie des Corporate Governance-Berichtes; Vorlage des
Konzernabschlusses, des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2017 sowie
des nichtfinanziellen Berichts gem. § 243b UGB
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres
2017
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2017
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2017
5. Wahlen in den Aufsichtsrat
6. Wahl des Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2019
7. Widerruf der in der 99. ordentlichen Hauptversammlung vom 12.05.2017
erteilten Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1
Z 7 AktG im nicht ausgenützten Umfang unter gleichzeitiger Ermächtigung des
Vorstandes bis zum 7. November 2020 zum Erwerb eigener Aktien bis zu maximal 5 %
des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 65 Abs 1 Z 7 AktG (zum Zweck des
Wertpapierhandels).
8. Widerruf der in der 99. ordentlichen Hauptversammlung vom 12.05.2017
erteilten Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1
Z 4 AktG im nicht ausgenützten Umfang unter gleichzeitiger Ermächtigung des
Vorstandes bis zum 7. November 2020 zum Erwerb eigener Aktien für eigene
Arbeitnehmer, leitende Angestellte, Mitglieder des Vorstandes sowie
Aufsichtsrates bis zu maximal 5 % des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 65
Abs 1 Z 4 AktG.
9. Ermächtigung des Vorstandes bis zum 7. November 2020 zum Erwerb eigener
Aktien bis zu maximal 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 65 Abs 1 Z
8 AktG (zweckfreier Erwerb)
10. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 11
11. Beschlussfassung über
a.) den Widerruf der in der 98. ordentlichen Hauptversammlung vom 11. Mai 2016
erteilten Ermächtigung des Vorstandes, binnen fünf Jahren ab Eintragung der
entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch das Grundkapital der Gesellschaft
gegen Bareinlagen um bis zu EUR 11.000.000,-- durch Ausgabe von bis zu 5.500.000
Stück auf Inhaber lautende Stamm-Stückaktien zu erhöhen und den Ausgabekurs
sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen,
im bisher nicht ausgenützten Umfang, unter gleichzeitiger Ermächtigung des
Vorstandes, binnen fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung
im Firmenbuch - allenfalls auch in mehreren Tranchen - das Grundkapital der
Gesellschaft gegen Bareinlagen um bis zu EUR 12.375.000,-- durch Ausgabe von bis
zu 6.187.500 Stück auf Inhaber lautende Stamm-Stückaktien zu erhöhen und den
Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat
festzusetzen;
b.) die Ermächtigung des Aufsichtsrates, Änderungen der Satzung, die sich durch
die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen; und
c.) die entsprechende Änderung der Satzung in § 4
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und die
Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind ab Dienstag,
17. April 2018 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.btv.at
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.
* Jahresabschluss mit Lagebericht
* Corporate Governance-Bericht
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht
* Nichtfinanzieller Bericht gemäß § 243b UGB
* Vorschlag für die Gewinnverwendung
* Bericht des Aufsichtsrates
jeweils für das Geschäftsjahr 2017;
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 11
* Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu
Tagesordnungspunkt 5 gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift
dieser Unterlagen zugesandt.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am Dienstag, 17. April 2018 der Gesellschaft
ausschließlich an der Adresse 6020 Innsbruck, Stadtforum 1, Bereich "Recht und
Beteiligungen", Herr Dr. Stefan Heidinger, zugeht. Jedem Tagesordnungspunkt muss
ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG,
in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich
der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am Donnerstag, 26. April 2018 der Gesellschaft
entweder per Telefax an +43 512 5333-1508 oder an 6020 Innsbruck, Stadtforum 1,
Bereich "Recht und Beteiligungen", Herr Dr. Stefan Heidinger, oder per E-Mail an
hauptversammlung@btv.at, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als
PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitgliedes tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Zum Tagesordnungspunkt 5 "Wahlen in den Aufsichtsrat" und der allfälligen
Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch Aktionäre gemäß § 110 AktG
macht die Gesellschaft folgende Angaben:
Nach § 11 Abs 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus mindestens drei von der
Hauptversammlung gewählten Mitgliedern. Aktuell gehören dem Aufsichtsrat eine
Kapitalvertreterin sowie zehn Kapitalvertreter an und sind vom Betriebsrat
jeweils drei Betriebsrätinnen und Betriebsräte als Arbeitnehmervertreter
entsandt, woraus sich eine Quote für die weiblichen Mitglieder von 23,53 %
ergibt.
Mitgeteilt wird, dass die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft dem
Anwendungsbereich des § 86 Abs 7 AktG unterliegt und das Mindestanteilsgebot
gemäß § 86 Abs 7 AktG zu berücksichtigen hat. Weiters wird mitgeteilt, dass ein
Widerspruch gemäß § 86 Abs 9 AktG weder von der Mehrheit der Kapitalvertreter
noch von der Mehrheit der Arbeitnehmervertreter erhoben wurde und es daher zur
Gesamterfüllung des Mindestanteilsgebots gemäß § 86 Abs 7 AktG kommt.
Ausgehend von der zum Beschluss vorgeschlagenen Erhöhung der Mitgliederanzahl
des Aufsichtsrates auf zwölf Mitglieder, woraus sich unter Einbeziehung der vom
Betriebsrat entsandten Mitglieder eine Gesamtanzahl von 18 Mitgliedern ergibt,
haben dem Aufsichtsrat zumindest fünf weibliche Mitglieder anzugehören um - bei
Gesamterfüllung - das Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG zu erfüllen. In
der kommenden Hauptversammlung wären nunmehr - in Hinblick auf die vorstehende
Erhöhung der Mitgliederzahl des Aufsichtsrats - vier Mitglieder zu wählen, um
die Zahl von 12 Kapitalvertretern zu erreichen.
Bei der allfälligen Erstattung eines Wahlvorschlags durch Aktionäre gemäß § 110
AktG zum Tagesordnungspunkt 5 "Wahlen in den Aufsichtsrat" ist darauf Bedacht zu
nehmen, dass mindestens zwei Frauen vorzuschlagen sind, um dem
Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG zu entsprechen.
Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes
genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110
und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.btv.at zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz am
Ende des Samstag, 28. April 2018 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am
Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Dies gilt
auch für Aktionäre, die Vorzugsaktien halten. Gemäß § 12a AktG gewähren
Vorzugsaktien ohne Stimmrecht die jedem Aktionär aus der Aktie zustehenden
Rechte (z.B. Teilnahme an HV, Fragerecht, etc.), grundsätzlich jedoch kein
Stimmrecht.
Nachweis
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens bis
Donnerstag, 03. Mai 2018, 24:00 Uhr (MESZ), ausschließlich unter einer der
nachgenannten Adressen zugehen muss.
per Post: Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
Recht und Beteiligungen
z.H. Frau Michaela Wrede
Stadtforum 1
6020 Innsbruck
per Telefax: +43 512 5333-1508
per SWIFT: BTVAAT22XXX (falls möglich als Message Type MT599)
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN, Depotnummer
anderenfalls eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben
genannten Nachweisstichtag Samstag, 28. April 2018 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung in der Disposition über ihre Aktien nicht
blockiert; können über diese daher auch nach erfolgter Anmeldung bzw.
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Montag, 7. Mai 2018, 15.00
Uhr (MESZ), ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
per Post: Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
Recht und Beteiligungen
z.H. Frau Michaela Wrede
Stadtforum 1
6020 Innsbruck
per Telefax: +43 512 5333-1508
per E-Mail: hauptversammlung@btv.at, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
oder am Tag der Hauptversammlung bei Registrierung zur Hauptversammlung am
Versammlungsort überreicht werden.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.btv.at abrufbar.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht. Am Tag der Hauptversammlung ist ein Widerruf
dann wirksam, wenn er zumindest in Textform spätestens bei der Registrierung
vorgelegt wird.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Eine Übermittlung der Vollmacht ist per SWIFT an BTVAAT22XXX (falls möglich als
Message Type MT599) möglich.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 61.875.000,-- und ist eingeteilt in 28.437.500 Stamm-
Stückaktien und 2.500.000 Vorzugs-Stückaktien. Jede Stamm-Stückaktie gewährt
eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 34.095 Stamm-Stückaktien als eigene Aktien. Hieraus stehen ihr
keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 28.403.405.
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden
und sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage eines gültigen
Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen.
Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 08:45 Uhr.
Innsbruck, im April 2018
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
Stadtforum 1, 6020 Innsbruck
MMag. Daniel Stöckl-Leitner
Bereichsleiter Marketing, Kommunikation, Vorstandsangelegenheiten
Tel.: +43 505 333 ? 1400
daniel.stoeckl-leitner@btv.at
www.btv.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Bank für Tirol und Vorarlberg AG
Stadtforum 1
A-6020 Innsbruck
Telefon: +43(0)5 05 333
FAX: +43(0)5 05 333- 1408
Email: btv@btv.at
WWW: www.btv.at
ISIN: AT0000625504
Indizes: WBI
Börsen: Wien
Sprache: Deutsch
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