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Mehr Wettbewerb beim Aufbau der Telematikinfrastruktur / Zulassung für Praxisausweis von T-Systems

Geschrieben am 09-04-2018

Berlin (ots) - Nach der Bundesdruckerei hat die
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) mit T-Systems einen
zweiten Anbieter für die Ausgabe von elektronischen Praxisausweisen
an Zahnarztpraxen zugelassen. Die Karten - Fachbezeichnung Security
Module Card Typ B (SMC-B) - werden auch Praxis- oder
Institutionsausweis genannt und dienen der gesicherten Anmeldung an
die Telematikinfrastruktur (TI). Sie sind wichtiger Baustein für den
gesetzlich vorgesehenen Aufbau des digitalen Gesundheitsnetzwerkes.
Unternehmen, die in einem marktoffenen Zulassungsmodell weitere
Ausweise anbieten möchten, erhalten bei der KZBV Informationen zum
Ausgabeverfahren. Praxen können den Ausweis über das Portal der für
sie zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) beantragen.

"Von dem neuen Anbieter erhoffen wir uns mehr Wettbewerb und mehr
Bewegung in der Preisgestaltung der Praxisausstattung für die
Anbindung an die TI. Bisher hat sich das Angebot an technischen
Komponenten leider verhaltener entwickelt, als angenommen", sagte der
für die TI zuständige, stellv. Vorstandsvorsitzende der KZBV, Dr.
Karl-Georg Pochhammer.

Der Anschluss von bundesweit rund 45.000 Zahnarztpraxen mache
grundsätzlich Fortschritte, allerdings sei der gesetzlich vorgesehene
Zeitplan für den Rollout nicht zu halten. "Eine Fristverlängerung für
die flächendeckende Anbindung der Praxen, die wir bereits mehrfach
gefordert haben, halten wir weiterhin für zwingend geboten. Jetzt ist
der Bundesgesundheitsminister gefragt, bei den bislang vorgegebenen
Fristen die nötige Flexibilität zu zeigen. Die Zahnärzteschaft ist
nicht der Zahlmeister für Versäumnisse der Industrie!"

Nach aktuellen Stand muss ab dem 31. Dezember 2018 das sogenannte
Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) in allen Praxen möglich sein.
Für diesen Datenabgleich ist ein zertifizierter Anschluss einer
Praxis an die TI erforderlich. Die KZBV hält die Verlängerung der
Frist für unumgänglich - mindestens bis zum 1. Juli 2019,
idealerweise aber bis zum 31. Dezember 2019. Anders als bei den
Praxisausweisen gibt es für Konnektoren nach wie vor nur einen
einzigen Hersteller. Dass bis Ende des Jahres alle Praxen mit einer
ausreichenden Zahl an Konnektoren ans Netz gehen können, ist aus
Sicht der KZBV nahezu ausgeschlossen. Erfolgt die Anbindung an die TI
nicht fristgerecht, sieht das Gesetz finanzielle Sanktionen für die
Praxen in Form von Honorarabschlägen vor.

Pochhammer kündigte an, dass die Pauschalen für die Finanzierung
der Ausstattung für den TI-Anschluss aufgrund der seit Beginn des 2.
Quartals bestehenden Unterdeckung neu festgelegt werden müssen. Um
angesichts der aktuellen Marktsituation eine für die Praxen
grundsätzlich kostendeckende Finanzierung herzustellen, laufen
derzeit Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband. Zahnärztinnen und
Zahnärzte müssen für den Anschluss an die TI nicht selbst aufkommen.
Sie erhalten von den Krankenkassen Pauschalen für Erstausstattung und
Betrieb. Der fehlende Wettbewerb bei den Konnektor-Anbietern hat
jedoch zu einer Preislage geführt, die eine Nachverhandlung der
Pauschalen erforderlich macht. Die Möglichkeit der Anpassung der
Pauschalen an die tatsächliche Marktsituation ist fester Bestandteil
der Grundsatzfinanzierungsvereinbarung zwischen KZBV und GKV-SV.

Hintergrund: Die Telematikinfrastruktur

Zahnärzte, Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und weitere
Akteure des Gesundheitswesens sollen nach dem Willen des Gesetzgebers
künftig schneller und einfacher miteinander kommunizieren sowie
medizinisch relevante Daten sicher austauschen können. Das dafür
notwendige digitale Kommunikationsnetz ist die TI. Für den Zugriff
werden zertifizierte Komponenten und Dienste benötigt: Ein
elektronischer Praxisausweis, ein Kartenterminal sowie ein Konnektor
und ein so genannter VPN-Zugangsdienst, über den die gesicherte
Verbindung zur TI hergestellt wird. Alle Komponenten und Dienste
werden vom Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik
(BSI) sicherheitszertifiziert und von der Gesellschaft für
Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) zugelassen.
Der Ausweis muss zusätzlich von den zuständigen
Selbstverwaltungsorganisationen sowie der gematik zugelassen werden.

Weiterführende Informationen

Gemeinsam mit der KZV Sachsen hat die KZBV ein Informationsvideo
zur Anbindung an die TI veröffentlicht. Weitere Informationen stellt
die KZBV in ihrer Praxisinformation "Anbindung an die
Telematikinfrastruktur" sowie auf ihrer Website zur Verfügung. Die
Inhalte werden fortlaufend aktualisiert.



Pressekontakt:
Kai Fortelka
Telefon: 030 28017927
Email: presse@kzbv.de

Original-Content von: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, übermittelt durch news aktuell


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