Anwalt Hahn: "90% der Autokreditverträge sind noch widerrufbar"
Geschrieben am 09-04-2018 |
Hamburg (ots) - "Verbraucher können ihren Autokreditvertrag bei
fehlerhafter Information über ihr Widerrufsrecht noch heute
widerrufen. Das gilt auch für Verträge, zwischen dem 02. November
2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden", sagt der Fachanwalt
Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte. "Von anderen Rechtsanwälten hört
man fast immer, dass nur neuere Autokreditverträge, die nach dem 10.
Juni 2010 abgeschlossen wurden, heute noch widerrufbar seien. Das
stimmt jedoch nicht, weil sich die gesetzliche Beschränkung der
Widerrufbarkeit von Darlehensverträgen, die vor dem 11. Juni 2010
geschlossen wurden und die seit dem 22. Juni 2016 gilt, nach dem
Wohnimmobilienkreditgesetz ausdrücklich nur auf Immobiliardarlehen
bezieht. Dies ergibt sich aus einem aktuellen Urteil des
Bundesgerichtshofs vom 27.02.2018 - XI ZR 160/17 -. Der
Bundesgerichtshof stellt heraus, dass ein Fernabsatzgeschäft nur dann
nicht gegeben sei, wenn ein etwaiger Darlehensvermittler vom
Kreditinstitut bevollmächtigt war. "Die vermittelnden Autohäuser und
Autohändler sind im Regelfall nicht von den Autobanken bevollmächtigt
worden", weiß Hahn. Die Widerrufsbelehrungen der großen Autobanken
berücksichtigten diesen Umstand nicht. "Gemessen an dem aktuellen
Urteil sind die Widerrufsbelehrungen der älteren Autokreditverträge,
die zwischen dem 02. November 2002 und dem 10. Juni 2010 als
Fernabsatzgeschäft geschlossen wurden, in über 95 % der Fälle
fehlerhaft", verrät Hahn.
"Das ist für die Betroffenen eine echte Sensation", meint Hahn.
Denn der Widerruf des Darlehensvertrags wegen der fehlerhaften
Widerrufsbelehrung hat nicht nur die vollständige Rückabwicklung des
Darlehensvertrags, sondern auch die Rückgängigmachung des
Kaufvertrags über das Fahrzeug zur Folge. In die Zeit vor dem
11.06.2010 fallen sehr viele finanzierte Käufe von
Euro-4-Dieselfahrzeugen, die am stärksten vom Dieselskandal betroffen
sind. Die Besitzer von Euro-4-Dieselfahrzeugen haben nach unserer
Bewertung eher selten kaufrechtliche oder sonstige
Schadensersatzansprüche beispielsweise gegen die Volkswagen AG.
Dennoch haben die Besitzer solcher Fahrzeuge aufgrund des
Dieselskandals erhebliche Wertverluste erlitten. "Über den Widerruf
des Finanzierungsvertrags können nunmehr insbesondere die Besitzer
von Euro-4-Dieselfahrzeugen zurückschlagen", rät Hahn. "Sehr
wahrscheinlich hatte der Bundesgerichtshof nicht zuletzt die Besitzer
von Euro-4-Dieselfahrzeugen im Blick."
"Aber auch bei neueren Autokreditverträgen, die nach dem 10. Juni
2010 geschlossen wurden, hat unsere Kanzlei in mehr 85 % aller
überprüften Fälle eindeutige Fehler feststellen können. Bei
Betrachtung aller Autokreditverträge kommen wir daher auf eine
Fehlerquote von etwa 90 %. Bei Autokreditverträgen schließlich, die
ab dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden, muss sich der Verbraucher
wegen einer Gesetzesänderung nach unserer Auffassung sogar keine
Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer und den Wertverlust des
Autos anrechnen lassen", meint Anwalt Hahn weiter. "Die Folge eines
wirksamen Widerrufs ist dann, dass ein Autobesitzer sein mehrere
Jahre altes Fahrzeug faktisch kostenfrei gefahren ist".
"Ob ein Widerruf eines Autokredits erfolgreich durchgesetzt werden
kann, muss für jeden Einzelfall geprüft werden", sagt Hahn. Bei
Autokrediten ist laut Hahn eine noch größere Klagewelle als bei
Immobiliendarlehen zu erwarten. HAHN Rechtsanwälte vertritt beim
Abgasskandal mehr als 500 Betroffene und verklagt bereits diverse
Autokreditbanken vor bundesdeutschen Gerichten. Laut Hahn liegen
bereits positive Urteile von fünf bundesdeutschen Landgerichten vor.
Durch den Widerruf eines Autokredits können aber auch Besitzer von
Benzinern ihr Fahrzeug kostengünstig zurückgeben. HAHN Rechtsanwälte
bietet allen betroffenen Verbrauchern mit einem Autokredit einen
kostenfreien Erstcheck an. Weitere Informationen können Sie unter
https://hahn-rechtsanwaelte.de/autokredit-widerrufen erhalten.
Zum Kanzleiprofil:
Bei HAHN Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) handelt es sich um eine der
führenden bundesweit im Bank- und Kapitalmarktrecht, Verbraucher- und
Versicherungsrecht tätige Kanzlei, die die Anleger- und
Verbraucherseite vertritt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter
Hahn, M.C.L., ist seit 30 Jahren, seine Partner, Rechtsanwältin Dr.
Petra Brockmann und der assoziierte Partner Lars Murken-Flato sind
seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht
tätig. Alle Partner sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Hahn Rechtsanwälte vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die
Kanzlei sind zurzeit fünfzehn Anwälte, davon sind sechs Fachanwälte
für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in
Bremen, Hamburg und Stuttgart.
Kanzleikontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Valentinskamp 70
20355 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail:
peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de
Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell
Kontaktinformationen:
Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.
Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.
http://www.bankkaufmann.com/topics.html
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.
@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf
E-Mail: media(at)at-symbol.de
632923
weitere Artikel:
- Weniger Polemik, ausgewogen essen, mehr bewegen Berlin (ots) - Stellungnahme von Günter Tissen,
Hauptgeschäftsführer der Wirtschaftlichen Vereinigung Zucker e.V.,
zum Artikel "Süße Sucht" in Der Spiegel vom 07.04.2018
"Unser eigentliches Problem ist Übergewicht in einer
Wohlstandsgesellschaft. Und dauerhaftes Übergewicht gilt als
Risikofaktor vieler Krankheiten. Dick werden wir - Krankheiten
ausgenommen - wenn wir mehr essen als wir verbrauchen. Das ist die
bittere Wahrheit.
Übergewicht kann der Staat nicht verbieten. Zur Aufklärung können
die Medien einen wichtigen mehr...
- NHS England to Fund Endocuff Vision® for Cancer Screening Colonoscopies Bowel Amsterdam (ots/PRNewswire) -
Norgine B.V. today announced that its UK affiliate has received
funding for ENDOCUFF VISION® through the NHS Innovation Technology
Payment 2018/19 (ITP) scheme. The NHS ITP Programme aims to support
the NHS in adopting innovation by removing financial or procurement
barriers to uptake of innovative products or technologies and is a
competitive process.
(Logo: http://mma.prnewswire.com/media/597589/Norgine_Logo.jpg )
(Photo:
https://mma.prnewswire.com/media/634543/Norgine_ENDOCUFF_VISION.jpg mehr...
- phoenix-Dokumentation über Klimawandel in Alaska erhält RIAS-Medienpreis Bonn/Berlin (ots) - Der ARD-Korrespondent Jan Philipp Burgard wird
für seine phoenix-Dokumentation "Alaska im Klimawandel" mit dem RIAS
Medienpreis 2017 ausgezeichnet. Der Film zeigt in eindrucksvollen
Bildern das Schmelzen riesiger Gletscher und die vom Untergang
bedrohte Insel Shishmaref. Dabei nimmt Burgard die Zuschauer mit auf
eine Reise zu den Ureinwohnern Alaskas, die um ihre Heimat kämpfen.
"Er lässt beide Seiten zu Wort kommen - die Umweltaktivisten genauso
wie die Unternehmer und Republikaner, die Trumps Deregulierungen mehr...
- Verleihung des Grimme-Preises in 3sat: als Livestream und im TV-Programm (FOTO) Mainz (ots) -
Freitag, 13. April 2018, 22.25 Uhr, 3sat
Im Livestream auf www.3sat.de ab 19.30 Uhr
Erstausstrahlung
Am Freitag, 13. April 2018, vergibt das Grimme-Institut den 54.
Grimme-Preis. 3sat überträgt die Verleihung aus dem Theater Marl ab
19.30 Uhr live in der 3sat-Mediathek (www.3sat.de) und zeigt am
selben Abend um 22.25 Uhr die Highlights der Preisverleihung in einem
100-minütigen Zusammenschnitt in seinem Fernsehprogramm.
Der Grimme-Preis gilt als eine der bedeutendsten Auszeichnungen
für Fernsehproduktionen mehr...
- Die Lange Nacht der ZEIT mit Pinar Atalay, Robert Habeck, Kevin Kühnert, Jürgen Tarrach und vielen mehr Hamburg (ots) - Die ZEIT:Hamburg lädt am 14. April 2018 zur
fünften "Langen Nacht der ZEIT" ein. Bei mehr als 20 Veranstaltungen
treffen ZEIT-Autoren an 12 besonderen Orten in ganz Hamburg auf
Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Kultur, Wirtschaft und Politik
- darunter Robert Habeck, Pinar Atalay, Ulrich Matthes, Collien
Ulmen-Fernandes, Shahak Shapira, Ulrich Wickert, Rocko Schamoni,
Kirsten Boie und Kevin Kühnert. Alle Veranstaltungen sind kostenfrei.
Wir laden Sie ein, teilzunehmen:
Die Lange Nacht der ZEIT
Samstag, mehr...
|
|
|
Mehr zu dem Thema Sonstiges
Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
Sat1.de mit neuem Online-Spiele-Portal Sat1Spiele.de / SevenOne Intermedia baut Bereich Games weiter aus
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|