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ZDF-Programmhinweis

Geschrieben am 09-04-2018

Mainz (ots) -
Dienstag, 10. April 2018, 9.05 Uhr

Volle Kanne - Service täglich
Moderation: Nadine Krüger

Gast: Renate Künast, Politikerin

Sachwerte als Geldanlage - Eine Alternative zu Aktien?
Makramee als Hobby - Ein Trend der 70er kehrt zurück
Fit beim Frühjahrsputz - Sport-Übungen beim Großreinemachen



Dienstag, 10. April 2018, 12.10 Uhr

drehscheibe
Moderation: Babette von Kienlin

Warenkunde Bärlauch - Leckerer Frühlingsbote
Expedition Deutschland: Fridingen - Die gute Seele vom "Scharf Eck"
WM der Metzger in Belfast (2) - Das Abenteuer beginnt!



Dienstag, 10. April 2018, 21.00 Uhr

Frontal 21
Moderation: Ilka Brecht

Wurstpanschen leicht gemacht - Schlachtabfall plus Wasser

Man nehme Schlachtabfälle, Wasser und Blutpulver - fertig ist die
Wurst. Wie eine solche Wurst gepanscht und dann zur strengen
DLG-Qualitätsprüfung eingereicht wurde, hat "Frontal 21" mit der
Kamera begleitet. Die DLG, Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft,
prämiert jährlich ausgezeichnete Qualität bei Lebensmitteln. Wird
eine gepanschte Wurst von der DLG prämiert?

"Frontal 21" zeigt das Ergebnis.


#MeToo - Die alltäglichen Übergriffe

In Deutschland begann die Debatte um sexuelle Belästigung von Frauen
mit dem Fall des Regisseurs Dieter Wedel. Wochenlang stand die
deutsche Filmbranche im Mittelpunkt der #MeToo-Diskussion. Immer mehr
Schauspielerinnen berichteten von sexuellen Übergriffen.

Doch sexuelle Belästigung findet nicht nur im Filmgeschäft statt,
sondern überall. Fast drei Viertel aller erwachsenen Frauen in
Deutschland wurden in ihrem Leben schon mindestens einmal sexuell
belästigt. Und oft sind es nicht Fremde, sondern Kollegen, die
übergriffig werden. Am Arbeitsplatz wurde jede zweite Frau bereits
Opfer.

Es könne existenziell sein, wenn man sexuelle Belästigung am
Arbeitsplatz erfahre, sagt Christine Lüders, Leiterin der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes. "Man hat Angst, dass man
belächelt wird, man ist traumatisiert, weil es einem dauernd
passiert, und man weiß nicht, wie der Arbeitgeber reagiert." Es gebe
sehr viele Negativreaktionen, und es werde nicht genug geholfen, weiß
Lüders aus der Beratung. Dabei ist im Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz klar geregelt, dass sich der Chef schützend
vor seine Angestellten stellen muss. Doch die Realität sieht oft
anders aus.

"Frontal 21" über sexuelle Belästigung im Alltag und Frauen, die
nicht länger schweigen wollen.


Kein Cannabis trotz Rezept - Schmerzpatienten klagen an

Seit einem Jahr dürfen Ärzte in Deutschland medizinisches Cannabis
verschreiben, wenn Schwerkranken nicht anders wirksam geholfen werden
kann. Profitieren sollen Menschen, die unter starken, chronischen
Schmerzen, Spastiken und anderen Krankheiten leiden, die mit
konventionellen Arzneimitteln nicht zufriedenstellend therapiert
werden können.

Bei den sechs größten gesetzlichen Krankenkassen sind bislang über
19.000 Anträge auf Kostenerstattung eingegangen. Doch viele werden
abgelehnt. Nach einer aktuellen Umfrage von "Frontal 21" liegt die
Ablehnungsquote zwischen 36 Prozent und 44 Prozent. Dabei steht im
Gesetz, dass die Krankenkassen beziehungsweise deren Medizinischer
Dienst nur in begründeten Ausnahmefällen Anträge ablehnen dürfen.

Einer der Betroffenen ist Thorsten Naumann, der unter einem
chronischen Schmerzsyndrom leidet. Ihm verweigert seine Krankenkasse
bislang die Kostenübernahme von Cannabisblüten, obwohl der
behandelnde Arzt in einem Gutachten überzeugend darlegt, dass die
Cannabis-Therapie für seine Beschwerden die beste ist. Das Kuriose:
Naumann hatte bereits eine Genehmigung für Cannabisblüten. Denn schon
vor Inkrafttreten des Gesetzes "Cannabis als Medizin" gab es für
schwerkranke Patienten die Möglichkeit, medizinisches Cannabis durch
eine Ausnahmegenehmigung des Bundesinstitutes für Arzneimittel und
Medizinprodukte zu beziehen. Allerdings war das Antragsverfahren sehr
aufwendig, und die Patienten mussten die Kosten selbst tragen,
teilweise über 1000 Euro im Monat, was viele abschreckte.

Mit dem Gesetz sollte die Situation der Betroffenen verbessert
werden, so die damalige Parlamentarische Staatssekretärin im
Bundesministerium für Gesundheit, Ingrid Fischbach (CDU). "Wir sorgen
dafür, dass schwerkranke Menschen bestmöglich versorgt werden und
ihnen auch diese Therapieoption im Rahmen der ärztlichen Behandlung
eröffnet wird."

Doch die Realität sieht anders aus: Denn die Krankenkassen haben das
Recht, jeden Antrag auf Cannabis durch den Medizinischen Dienst
prüfen zu lassen und gegebenenfalls abzulehnen. Ärzte und
Patientenvertreter fordern deshalb, den Genehmigungsvorbehalt der
Krankenkassen abzuschaffen und die Therapiehoheit einzig und allein
beim Arzt zu belassen. Doch die Bundesregierung sieht dafür momentan
keinen Handlungsbedarf.

"Frontal 21" über politische Versprechen und schwerkranke Patienten,
die von ihrer Krankenkasse im Stich gelassen werden.




Pressekontakt:
ZDF Presse und Information
Telefon: +49-6131-70-12121

Original-Content von: ZDF, übermittelt durch news aktuell


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