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Mehr Sicherheit - Rauchmelder-Pflicht gilt auch für selbstgenutztes Wohneigentum (AUDIO)

Geschrieben am 11-04-2018

Düsseldorf (ots) -

Anmoderationsvorschlag: So langsam dürfte es sich auch bis in den
abgelegensten Winkel herumgesprochen haben: Rauchmelder sind
inzwischen in ganz Deutschland Pflicht. Eingebaut sind sie aber
trotzdem längst noch nicht überall. Helke Michael verrät Ihnen (zum
bundesweiten Rauchmelder-Tag am Freitag, dem 13. April) mehr dazu.

Sprecherin: Rauchmelder sind hierzulande Pflicht und haben sich
flächendeckend nahezu überall durchgesetzt:

O-Ton 1 (Thorsten Teichert, 18 Sek.): "Bis auf Berlin und
Brandenburg und Sachsen, die noch Gesetzes-bedingt ein klein wenig
hinterherhinken - dort ist das etwas später erst eingeführt worden.
Aber grundsätzlich: In den meisten Mietwohnungen sind inzwischen
Rauchwarnmelder installiert. Großen Nachholbedarf, muss ich
ehrlicherweise sagen, gibt es allerdings noch bei selbst genutztem
Wohneigentum."

Sprecherin: So Thorsten Teichert vom Rauchwarnmelder-Spezialisten
Ei Electronics. Dabei spricht das Gesetz eigentlich auch hier eine
ziemlich eindeutige Sprache, denn...

O-Ton 2 (Thorsten Teichert, 00 Sek.): "Rauchwarnmelder sind nicht
nur für vermietete Objekte Pflicht, sondern halt auch für Wohnungen
und Häuser, in denen die Eigentümer selbst wohnen. Also aus
Gesprächen wissen wir, dass vielen Eigentümern das überhaupt nicht
bewusst ist und aus dem Grunde einfach nur noch nichts installiert
wurde. Insofern mein eindringlicher Appell an all diese Leute: Bitte
spielen Sie nicht achtlos mit Ihrem Leben. Rauchwarnmelder sind nicht
nur Pflicht, sondern sie nützen auch viel, sie sind Lebensretter -
und insofern rüsten Sie bitte Ihre eigenen vier Wände möglichst
schnell mit Rauchwarnmeldern aus."

Sprecherin: Zwar sind die Gesetze von Bundesland zu Bundesland ein
bisschen unterschiedlich. Grundsätzlich gilt aber für alle:

O-Ton 3 (Thorsten Teichert, 17 Sek.): "Schlaf- und Kinderzimmer
müssen ausgerüstet werden, ebenso sämtliche Flure, die als
Rettungsweg zum Ausgang der sogenannten Nutzungseinheit, also in der
Regel zur Wohnungstür beziehungsweise zur Haustür, führen. In Berlin
und Brandenburg sind grundsätzliche alle Aufenthaltsräume
auszustatten."

Sprecherin: Wem seine und die Sicherheit seiner Familie am Herzen
liegt, kann dort natürlich auch jederzeit freiwillig Rauchmelder
installieren.

O-Ton 4 (Thorsten Teichert, 26 Sek.): "Einfach schon deswegen,
weil dort in der Regel auch elektronische Geräte stehen, die ganz,
ganz oft Ursachen für Brände sind. Grundsätzlich sollten Sie auf gute
Qualität achten. Die Stiftung Warentest testet regelmäßig
Rauchwarnmelder und gibt entsprechende Empfehlungen - und dort sind
beispielsweise auch unsere beiden Testsieger mit verzeichnet. Diese
gibt es schon für relativ wenig Geld und die sind ausgezeichnete
Lebensretter. Mehr Infos dazu finden Sie natürlich auf unserer
Homepage eielectronics.de."

Abmoderationsvorschlag:

Wem das jetzt alles zu schnell ging: Auf testsieger-rauchmelder.de
können Sie alles noch mal in Ruhe nachlesen.



Pressekontakt:
Ei Electronics GmbH
Franz-Rennefeld-Weg 5
40472 Düsseldorf
Fon +49 (0)211 98436500
Fax +49 (0)211 98436528
E-Mail: presse@eielectronics.de
www.eielectronics.de

Ansprechpartner für die Presse:
Dr. Henning Salié
rhs - technik kommunizieren
Schleifweg 32
69126 Heidelberg
Tel.: +49 (0)6221 430 9387
Fax: +49 (0)6221 430 9391
E-Mail: salie@rhs-tk.de

Original-Content von: Ei Electronics, übermittelt durch news aktuell


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