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Baugewerbe zum Referentenentwurf zur Änderung des Teilzeitrechts / Neuregelung ist weltfremd und geht an betrieblicher Realität vorbei / Baugewerbe lehnt neues Bürokratieungetüm ab

Geschrieben am 18-04-2018

Berlin (ots) - "Die vom Bundesarbeitsministerium vorgeschlagenen
Veränderungen des Teilzeitgesetzes lehnen wir ab. Sie sind in weiten
Teilen weltfremd, gehen an der betrieblichen Realität in
Bauunternehmen vorbei und führen zu weiteren bürokratischen Lasten.
Das können wir Unternehmern nicht mehr zumuten." Mit diesen Worten
kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches
Baugewerbe, Felix Pakleppa, den aktuellen Referentenentwurf zur
Änderung des Teilzeitrechts.

Der Entwurf sieht vor, dass der Arbeitgeber darlegen und beweisen
muss, dass der Arbeitsplatz nicht frei oder kein Vollzeitarbeitsplatz
ist oder dass der Arbeitnehmer dafür ungeeignet ist, wenn ein
Arbeitnehmer seine Arbeitszeit verlängern möchte. "Während
Arbeitnehmer die Möglichkeit bekommen, ihre Arbeitszeit nach eigenen
Wünschen zu gestalten, wird der Arbeitgeber unter einen permanenten
Rechtfertigungszwang gesetzt, warum gewünschte Veränderungen im
Betrieb nicht umgesetzt werden können. Das mag für eine große Behörde
ein normaler Vorgang sein, nicht jedoch für einen mittelständischen
Arbeitgeber, der auf diese Art und Weise mit noch mehr Bürokratie
belastet wird", erklärte Pakleppa.

Die vorgesehene Einführung einer befristeten Teilzeit ist
angesichts des vorhandenen Fachkräftemangels fatal. Denn einem
Bauunternehmen wird es in der Regel nicht gelingen, bei einer nur
geringfügig befristeten Verringerung der Wochenarbeitszeit eines
einzelnen Mitarbeiters die dadurch neu entstandene befristete
Teilzeitstelle - unter Umständen auf Minijob-Niveau - befristet neu
zu besetzen. Pakleppa führt folgendes Beispiel an: Reduziert ein
Arbeitnehmer seine Arbeitszeit von 40 auf 30 Stunden, müsste der
Arbeitgeber einen befristeten Arbeitsplatz für 10 Stunden pro Woche
anbieten, was angesichts des Fachkräftemangels aussichtslos ist.
"Derartige Arbeitsplätze sind vollkommen unattraktiv. Entweder werden
die verbliebenen Kollegen mehr arbeiten müssen oder das Unternehmen
wird seine Bautätigkeit einschränken müssen."

An den Bedürfnissen der Realität und Praxis in der Bauwirtschaft
vorbei geht auch die geplante Beschränkung der Arbeit auf Abruf.
Danach darf der Anteil der einseitig vom Arbeitgeber abrufbaren
zusätzlichen Arbeit künftig nicht mehr als 25 Prozent der
vereinbarten wöchentlichen Mindestarbeitszeit betragen.

Bauunternehmen werden aber oft bei Not- und Katastrophenfällen um
Hilfe gebeten, z.B. bei der Absicherung von Bombenentschärfungen oder
Kanalbrüchen, bei denen kurzfristig Mitarbeiter auf Abruf eingesetzt
werden müssen, um den Notfall zu beheben. Das Arbeitszeitgesetz sieht
hierfür bereits Regelungen und Regulierungen vor. "Eine weitere
Deckelung der Dauer des Arbeitseinsatzes durch die geplanten
Neuregelungen für Arbeit auf Abruf sind unnötig und angesichts der zu
bewältigenden Notsituationen vollkommen unangemessen," erklärte
Pakleppa abschließend.



Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail klein@zdb.de

Original-Content von: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe, übermittelt durch news aktuell


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